Einhaltung von "Regeln" - wer hält sich daran?

  • Meine Güte, wie kann einem Hundescheiße dermaßen wichtig sein, dass man es nötig hat, eingeschränkten Menschen ihre Hunde zu verbieten? :hilfe:

    Und gerade als Hundehalter sollte man sich sorgen, ob man nicht in solch eine Situation kommen kann. Wer will dann sein Tier abgeben?

    Bei uns ist ein Alten-/Pflegeheim. Da läuft ein kranker Herr mit Sauerstoffgerät, Rollator und 2 grossen Hunden. Wer will erwarten, dass er noch die Kacke aufhebt? :( :

  • In Wien wurde vor einigen Wochen - zugegebenermaßen eher "sensationslüsternen" Zeitungen - von einem blinden Mann berichtet, der einen Retriever als Blindenführhund besitzt. Immer wieder wurde der Mann wohl beim Gassigehen angepöbelt, warum er den Kot seines Hundes nicht aufheben würde. Weiß leider nicht, wie das Ganze ausgegangen ist, aber ich frage mich, wie Menschen so unsensibel sein und einen sehbehinderten Menschen für so was anpöbeln können?

  • Anpöbeln ist in der Tat völlig unangebracht! Eine einfache Hilfestellung wäre in diesem Fall wohl das Angebrachteste!

    Aber auch, wenn es wieder auf Irritationen stoßen wird: ich bin davon überzeugt, dass auch ein blinder Mensch in der Lage ist, einen Haufen wegzuräumen. Und das hat nix damit zu tun, dass mir Hundescheiße so unfassbar wichtig ist.

  • Hier wackeln einige ältere Gespanne durch den Park. Ältere Herrschaften mit Stock die mit ihren älteren Hunden ihre Runden im Park laufen, ich kann mir bei einigen von denen nicht einmal ansatzweise Vorstellen, wie die auf den Boden kommen sollte um das Häufchen einzusammeln.

    Und diesen Gespannen geht es trotzdem gut und sie ziehen fröhlich, wenn auch in ihrem Tempo ihre Runden.

    Soll auch Leute geben die Bandscheibe,... haben. Durchaus in der Lage sind nen Hund zu halten und mit dem Spazieren zu gehen, aber bücken - schwierig.

  • Anpöbeln ist in der Tat völlig unangebracht! Eine einfache Hilfestellung wäre in diesem Fall wohl das Angebrachteste!

    Aber auch, wenn es wieder auf Irritationen stoßen wird: ich bin davon überzeugt, dass auch ein blinder Mensch in der Lage ist, einen Haufen wegzuräumen. Und das hat nix damit zu tun, dass mir Hundescheiße so unfassbar wichtig ist.

    Und, soll er den genauen "Ablageort" erschnüffeln oder ertasten?

  • Als ich den Sachkundenachweis gemacht habe (Der übrigends ein riesiger Witz war xD 1h im Wirtshaus sitzen und zuhören oder auch nicht), da haben die gesagt Hunde sind im Ortsgebiet an der Leine zu führen oder eben mit Maulkorb.
    Das Ortgebiet geht von einem Ortsschild zum nächsten, also streng genommen immer und überall.
    Hunde an der Leine führen oder ohne Leine dafür aber mit Maulkorb.

    Daran halte ich mich ehrlich gesagt nicht,wenn keine Straße mehr in unmittelbarer nähe ist,vor unserem Wohnhaus oder wir im Wald unterwegs sind dann wird die Leine abgemacht. Maukorb kennt mein Hund auch nicht aber das ist in Oberösterreich eh kein Thema weil mein Bulli hier ein ganz normaler Hund ist und nicht wie in vielen Deutschen Bundesländern das Menschenfressende Monster mit übersinnlichen Superkräften( Mehrere Tonnen Beißkraft ect).

    In Bus und Bahn müsste sie natürlich einen Mauli tragen streng genommenn,aber sie lässt sich nicht daran gewöhnen. Seilbahn lässt sie sichs noch gefallen. Ist mir aber auch egal da wir keine Bahn/bus mehr fahren und es dort auf den Schaffner/Busfahrer ankommt. Obgleich dort Kalbsgroße Hunde ohne Maulkorb anzutreffen sind, es ist echt eine nettigkeits Sache des Busfahrers/Schaffners.

  • Hier wackeln einige ältere Gespanne durch den Park. Ältere Herrschaften mit Stock die mit ihren älteren Hunden ihre Runden im Park laufen, ich kann mir bei einigen von denen nicht einmal ansatzweise Vorstellen, wie die auf den Boden kommen sollte um das Häufchen einzusammeln.

    Und diesen Gespannen geht es trotzdem gut und sie ziehen fröhlich, wenn auch in ihrem Tempo ihre Runden.

    Soll auch Leute geben die Bandscheibe,... haben. Durchaus in der Lage sind nen Hund zu halten und mit dem Spazieren zu gehen, aber bücken - schwierig.

    Eben darum geht es mir ja. All die von Dir genannten Beispiele begehen laut der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit, weil sie eben nicht attestiert geistig oder körperlich eingeschränkt sind.

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