Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VIII
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Hummel -
9. August 2016 um 21:30 -
Geschlossen
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Ich lagere es im Kühlschrank. Bei einigen Ölen dunkel ich die Flasche mit Alu Folie ab.
Chris hat recht, schlechtes Öl riecht man sofort. Du wirst es wirklich am Geruch erkennen
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28. August 2016 um 12:10
schau mal hier:
Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VIII - Vor einem Moment
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Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
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LG Steffi mit Buddy
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Weil's vorhin jemand erwähnt hat und ich mich das schon lange frage:
Wieso ist es beim Fährten eigentlich ein Problem, wenn da jemand über die Spur trampelt? So ein paar Fußabdrücke pflügen doch nicht den ganzen Geruch um? -
Wie lagert man es denn? Bei uns steht es einfach ungekühlt im Vorratsschrank.
Nach Anbruch kühl und dunkel, hier steht es in der sehr kühlen Vorratskammer. Da flockt es dann ggf. etwas aus, das ist aber ok und kein Hinweis auf Verderben.
LG, Chris
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In Niedersachsen muss man ja den Sachkundenachweis machen.
Wenn man aber sowieso eine BH macht, ist der Sachkundenachweis trotzdem nötig oder schließt der BH den SKN gleich mit ein?
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@Czarek
Hundehalterprüfung NiedersachsenZitatAlles anzeigen
Den amtlich anerkannten Prüferinnen und Prüfern steht seit dem 1.7.2013
die Prüfung, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 NHundG entspricht, zur
Verfügung. In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die
erforderliche Sachkunde auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige
Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig
anerkannt worden ist.Bislang sind folgende „sonstige Prüfungen" anerkannt:
§ Die Abschlussprüfung zur Tierpflegerin/zum Tierpfleger in der
Fachrichtung Tierheim und Tierpension gemäß § 10 der Verordnung über die
Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 3. Juli 2003
(BGBl. I S. 1093)§ Die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1 sowie die
BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2 des Berufsverbandes der
Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. (BHV) nach der
Prüfungsordnung von 2001 bzw. vom 01.01.2014§ Der D.O.Q.-Test 2.0 der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für
Hundehaltung e.V. (TAG-H) nach der Prüfungsordnung zum theoretischen
Prüfungsteil und nach der Prüfungsordnung zum praktischen Prüfungsteil,
jeweils vom 15.08.2013§ Der „Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit
Sachkundenachweis", bestehend aus „Sachkundenachweis nach
IBH-Richtlinien" in Verbindung mit „Praktische Prüfung zum
Hundeführerschein nach IBH-Richtlinien" nach der „Prüfungsordnung
Hundeführerschein sowie Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien",
Stand 01.2014.Für diese Prüfungen gilt: Erst die vollständig in Theorie und Praxis
abgelegte Prüfung gilt als Nachweis der Sachkunde. Die Anerkennung ist
im Niedersächsischen Ministerialblatt(Nds. MBl. 2014, Nr. 15, Seite 315
bzw. Nr. 22, Seite 438 und Nds. MBl. 2015, Nr. 1, Seite 5)
veröffentlicht, in dem die Einzelheiten nachgelesen werden können. - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Oh Daaanke @Millemaus!

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Mal eine ganz doofe Frage:
Sobald wir mit Whiskey aus dem Auto, der Stadtbahn oder dem Zug aussteigen, will/muss(?) er pinkeln. Egal, wie lange die Fahrt war.
Vor solchen Fahrten geben wir ihm natürlich ausreichend die Gelegenheit, sich zu erleichtern und auf den Fahrten gibt es nichts zu trinken.Ich habe das Gefühl, dass er wirklich muss, weil er sehr "dringend" nach einer Gelegenheit sucht, an der er sein Bein heben kann. Einfach so auf den Boden pinkeln tut er nur in ganz seltenen Ausnahmefällen.
Theoretisch kann er sehr lange einhalten (tut er im Alltag ja).Meint ihr, dass das nur ein Markieren wollen ist, das man "ruhigen Gewissens" unterbinden kann, oder dass er wirklich muss?
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Wenn wir aus dem Auto aussteigen muss das erste Grasbüschel herhalten.
Ich denke man muss es nicht zulassen.
Morgens beim Rausgehen darf meiner nicht an die erste Hausecke, da muss und kann er ein Stück laufen. Aber in der "Wildnis" lass ich es zu.
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Meint ihr, dass das nur ein Markieren wollen ist, das man "ruhigen Gewissens" unterbinden kann, oder dass er wirklich muss?
Ich denke, dass es eine Art Stressabbau oder auch eine Übersprungshandlungist.
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@Grinsekatze Ja, das dachte ich auch schon.
Aber nur wg. Streßabbau kann ich ihn ja nicht an Autos, Gartenzäune etc. pinkeln lassen.
Also kann ich schon, will ich aber nicht
Wäre dann die Frage, was eine Alternative darstellen könnte.
Ich denke mal drüber nach, danke
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