Pit - Woher nehmen und nicht stehlen?

  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt nicht, sondern die Einzelfallentscheidung, wenn es um unterschiedliche Situationen geht.


    Du kannst z. B. vom Vermieter keine Haltungserlaubnis für eine Dogge einfordern, wenn in einer vergleichbaren Wohnung nur ein Pekinese erlaubt ist. Da in unserer vergleichbaren, etwas kleineren Nachbarswohnung ein Rottweiler lebt, kann ein ähnlicher Hund, bei sogar besseren Umständen, rechtlich nicht einfach abgelehnt werden. Wie gesagt: Auch das geht im Notfall dann vor Gericht.


    "Die Mißachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stellt eine Zurücksetzung des die Erlaubnis zur Tierhaltung begehrenden Mieters dar, und ist damit als Diskriminierung zu werten.
    Dem Grundsatz der Gleichbehandlung steht nicht entgegen, wenn der Vermieter einem als tierquälerisch bekannten Mieter es verbietet, einen Hund oder eine Katze zu halten."


    "Es ist der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Hiernach gilt, dass dasjenige, was der Vermieter einem seiner Mieter zugesteht, er einem anderen nicht (grundlos) verweigern darf. Als rechtsmissbräuchlich ist das "Nein" zur Hundehaltung dann auszulegen, wenn schon andere Mieter im Haus mit Wissen des Vermieters - und damit zumindest mit seiner stillschweigenden Duldung - Tiere gleicher Art halten (Landgericht Berlin, Urteil vom 18.10.1985 - Aktenzeichen 64 S 234/85 -, veröffentlicht in WuM 1987, 213)."


    Dem entgegen steht die Entscheidung des Vermieters, dass es ein zu großes Tohuwabohu werden kann, wenn zu viele Hunde o. a. Tiere in einem Wohnkomplex gehalten werden. Wann das der Fall ist, ist dann tatsächlich auch eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Aber dagegen konnte ich ja jetzt erst einmal argumentieren.


    Und PS: Gem. des aktuellen Urteils des BGH aus März 2013 müssen die Argumente vom Vermieter begründet und konkret dargelegt werden: "Die bloße Annahme des Vermieters, das Tier könnte Verschmutzungen und Abnutzungen hervorrufen, reicht in diesem Fall nicht aus."


    Und wenn wir doch rausfliegen - dann sollte es die Wohnung eben nicht sein.


    Aber ja, irgendwie ein schlechtes Gefühl hatte ich auch - wobei ich ja die Bescheinigung zur Listenhundehaltung erst einmal mitschicken sollte. Blöder Mist.

  • Bei den genannten urteilen geht es aber wohl nicht um einen listenhund - da sieht die Sache meistens nochmal anders aus .

  • Dennoch sind wir nach der Rechtsprechung des BGH, mehrerer LG'e und des BVerfG im Recht.

    Joa...das ist die Theorie, in der Praxis stellt sich die Frage, wie viel dir an einem guten Mietverhältnis gelegen ist und wie lange du dort in Ruhe und Frieden (oder eben nicht in Ruhe und Frieden...) leben möchtest.
    Ich hab mir meinen Welpen ja in eine Wohnung geholt, in der laut Mietvertrag ausdrücklich "jegliche Art der Tierhaltung verboten" war - so eine Klausel ist gar nicht rechtmäßig, mit unserem Vermieter haben wir uns sowieso nicht gut verstanden und dass wir dort nicht mehr lange wohnen wollten war uns auch klar. Also Hund einfach geholt - eine Kündigung seitens des Vermieters nur aufgrund des angeschafften Hundes wäre eh nicht durchgegangen, war uns aber auch alles egal. Angenehmer hat es das Verhältnis zum Vermieter nicht gemacht, im Gegenteil. Da der sich aber auch vorher nie um unsere Anliegen gekümmert hat, war es am Ende auch egal. Nur: noch ein paar Jahre hätte ich so nicht leben können.
    Ich würde das an deiner Stelle mit der Vermieterin wirklich versuchen "im Guten" zu klären und die Rechtsprechung da erstmal raus halten, so eine Erlaubnis als Ergänzung des Mietvertrags kann man sich ja auch ohne Verweis auf aktuelle Rspr geben lassen, als Beispiel ;-)

  • Du kannst z. B. vom Vermieter keine Haltungserlaubnis für eine Dogge einfordern, wenn in einer vergleichbaren Wohnung nur ein Pekinese erlaubt ist. Da in unserer vergleichbaren, etwas kleineren Nachbarswohnung ein Rottweiler lebt, kann ein ähnlicher Hund, bei sogar besseren Umständen, rechtlich nicht einfach abgelehnt werden. Wie gesagt: Auch das geht im Notfall dann vor Gericht.

    Naja, es kommt aber zB auch auf die Ausstattung der Wohnung an - wenn eure größere Wohnung zb besser/hochwertiger Ausgestattet ist und es erwartet werden kann, dass diese hochwertige Ausstattung durch Hundehaltung Schäden nimmt die über eine normale Abnutzung hinaus gegen, steht das Eigentumsrecht des Vermietes dem entgegen... nur als Beispiel :-) Das ist alles nicht so easy wie man vllt immer meint.

  • Ja, ihr gegenüber habe ich das ja auch nur erwähnt, dass es entsprechende Rechtsprechungen gibt, aber nicht gesagt: Sonst klagen wir, meine Chefin hat schon alles vorbereitet oder so. Das wäre auch nicht in unserem Interesse.


    Habe eher, gestützt durch das Rechtsargument, an den Menschen plädiert, als jemand, der sich endlich wieder zu einem neuen Hund entschieden hat.


    Und der Listenhund selbst war nach wie vor nicht das Problem - eher ein erwachsener, "eventuell geschädigter" Hund. Auch da gilt eigentlich, dass eine reine Annahme nicht reicht - aber darauf habe ich dann auch nicht mehr gepocht.


    Das Verhältnis ist auch immer noch gut - würde ich sagen. Ich kann da ja tatsächlich ziemlich sachlich sein :ugly: .


    Ab Juli bin ich jedenfalls für die nächsten Monate auch immer zu Hause (Studentenleben :bindafür: ) , mit Hund unterwegs oder im Büro (da darf der Hund auch immer mit hin), das ist ihr wohl einfach lieber.


    PS: Größer ja, aber auf dem gleichen Aussattungsstand. Sind alles im Prinzip die gleichen Wohnungen unterschiedlicher Größen.

  • Wisst Ihr, was cool wäre? Generelle Erlaubnis von Tierheimhunden und -katzen.


    Vorkontrolle und das Drum und Dran bleibt natürlich, aber damit wäre doch schon viel geholfen, oder? Denke ich da zu kurz? :D


    Im Bundesland Bremen darfst Du zB Staffs, Pits und Co nur halten, wenn sie aus dem Tierschutz kommen und Wesenstest haben (was an sich ja doof ist, Thema Listenhund usw, klar), so haben die aber wenigstens noch eine Chance und werden “offiziell“ nicht willkürlich vermehrt.


    So kämen vll viel mehr Leute auf den Gedanken, ein armes Hutzi zu sich zu nehmen.

  • eher ein erwachsener, "eventuell geschädigter" Hund

    Witzig unsere Verwaltung hatte Angst vor einem Welpen (Stubenreinheit, allein bleiben, man weiß nicht wie der sich entwickelt,...).


    Wir wollten einen ältere Hund, aber nur weil wir keinen Welpen wollten "durfte" ich überhaupt schriftlich Anfragen, auch wenn sie das dann trotzdem verneinte.


    Berichte mal wie es weiter läuft...

  • Das kommt mir eh alles wieder willkürlich vor... Wie gesagt, über (Un-)Sinn braucht man da wohl nicht zu reden - Ihr hättet ja Pipi und Co auch nicht einfach in der Whg liegen/laufen lassen.


    5 “Experten“ und 8 Meinungen...

  • Soooo.... Wir haben die Bescheinigung gekriegt, die tatsächlich sehr eng gehalten ist und auch wieder ziemlich willkürlich.


    Im schlimmsten Fall ziehen wir vorübergehend auf den Resthof des Vaters meines Freundes. Gibt schlechteres, als 5000qm Bauernhof mit Katzen, Pferden und Co. :D


    Aber zur eigentlichen schönen Sache: morgen holen wir unsere kleine Maus ab :herzen1: Juhuuu!!


    Wir haben in den letzten Tagen echt viel Scheisse gesehen - aber nun haben wir eine gefunden.


    Eine kleine “Emma“.


    Dennoch bleibt ein fieser Beigeschmack: Menschen sind schlecht und profitgeil :dagegen:

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