Pit - Woher nehmen und nicht stehlen?

  • Also wenn du unter Schnappatmung leidest und meine Antwort diese bei dir ausgelöst hat, tut mir das natürlich sehr leid. ;)
    Spaß muss sein ;) Aber meine Antwort war ja nun wirklich völlig sachlich.

  • Ich denke auch, dass sie hätten nein sagen können. Ist ja alles geregelt.

  • Wir dürfen nicht. :ill:



    Habe gerade alles abgesagt.

  • Als alte Gesetzeskennerin habe ich sie angerufen und darauf hingewiesen, dass es bei Mietparteien einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt und dass sie uns nicht einfach einen Hund verbieten kann, wenn sie andere erlaubt (unter bestimmten Umständen).


    Daraufhin konnten wir uns einigen, dass wir uns zu meinen Semesterferien einen "unverbrauchten" Junghund/Welpen holen dürfen. Es stehen ja zwei Interessenlagen gegeneinander. Dazu gehört eben natürlich auch ihr Wunsch nach einer guten Wohngemeinschaft und -atmosphäre im Haus. Das könnte man natürlich gerichtlich ausfechten. Aber Kompromisse sind nun einmal auch nötig.


    Über Sinn und Unsinn brauchen wir uns hier nicht zu streiten. Und auch einen Welpen kann man ja zum Glück aus dem Tierschutz übernehmen.


    Trotzdem geht es mir grad noch ganz schlecht wegen Cira. Wir kennen sie ja noch gar nicht... dennoch geht mir das Ganze echt nah (auch die ganzen Umstände überhaupt, mit der späten Antwort usw. usf.).


    Dennoch bin ich aber auch froh, dass wir bald endlich wieder einen Hund haben - vielleicht ja ein anderes armes Hutzi.

  • Das tut mir Leid. Allerdings sehe ich insgesamt wirklich schwarz. Ich hoffe du hast das ganze jetzt schriftlich.


    Denn was definiert man schon unter einem Welpen oder unter einem unverbrauchten Junghund. Ich meine auch ein Welpe vom Züchter kann sich durch die Wände fressen. Da müsste man klare Grundsätze festlegen.


    Hier wirkt es eher wie als wollte sie euch noch eine weile vertrösten und dann geht das Theater von neuem los.


    Je nachdem wo ihr wohnt würde ich mir ehrlich gesagt eine neue Wohnung suchen, wenn ihr euch einen Hund anschaffen wollt. Ich denke Ärger ist vorprogrammiert, wenn das Ganze nur unter vielen Vorbehalten gestattet wird. Da bringt euch auch eine vermeintliche Gleichstellung nicht. Ich meine so wehrlos sind Vermieter ja nicht unbedingt.


    Dennoch viel Glück für die Zukunft!

  • Ich habe die Zustimmungserklärung mit meiner Chefin verfasst. Ich arbeite ja nebenbei bei einem Anwalt.


    Wie gesagt, Stubenreinheit, Möbel/Türen anfressen etc... das ist mir klar.


    Wir werden aber "einfach" so gut es geht als gutes Beispiel für andere Hundebesitzer voran gehen.


    Und nur vertrösten kann sie uns nicht - die Gesetzeslage spricht ja für uns.


    Ja, Auszug ok - aber wir wohnen da ja erst seit 4 Wochen :lepra: :hust: (deswegen hatten wir uns ja u. a. für die Wohnung entschieden).

  • Wurde die Zustimmung schon unterschrieben?


    Die Gesetzeslage spricht nicht zwangsläufig für euch, tut mir Leid. Wie schon gesagt, Vermieter sind nicht machtlos und wenn bislang nichts unterschrieben ist...


    Ich will es dir echt nicht madig reden, aber es ist nun mal schwierig. Das klingt immer gut, wenn die 'Gesetze auf seiner Seite sind'. Praktisch ist das nicht immer durchsetzbar, außer ihr seid bereit euer Recht auch vor Gericht durchzusetzen. Demnach kann sie euch auch sehr gut vertrösten.


    Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Sachen


    Wie gesagt, ich wünsche dir Glück, aber so was geht oft böse aus. Ich hoffe natürlich, dass das bei euch nicht so ist.

  • Ja, da hast Du natürlich recht: man hat schon Pferde kotzen sehen. Ich sehe es hier im Büro ja auch immer.


    Und klar, bisher habe ich nur die mündliche Zusage - erneut, aber dieses Mal vom Vermieter selbst. Dennoch sind wir nach der Rechtsprechung des BGH, mehrerer LG'e und des BVerfG im Recht. Es würde dann schlechtestensfalls eine Interessensabwägung stattfinden - und die liegt auf unserer Seite, solange der Hund nicht 24h das Haus zusammenkläfft. Umfassend rechtschutzversichert sind wir auch :p Urteile gibt es genug.


    Und bis das Gericht auch dann auf so etwas reagiert (Räumungsklagen usw.) vergeht ewig viel Zeit - die Erfahrung mache ich hier im Büro auch dauernd. Und die Beweislast liegt auf ihrer Seite. Da liegt vielleicht auch ein Vorteil eines Welpen ggü. einem ausgewachsenen APBT - die Leute des Hauses sind besänftigter... so ätzend das ist.


    Aber das sind jetzt ja auch nur Katastrophengedanken... Gehen wir erst einmal davon aus, dass alles gut geht.


    Ich hoffe auch, dass es dieses Mal dann auch klappt. Danke für Deinen Zuspruch. Ich sehe es noch einmal positiv und glaube an das Gute im Menschen... erneut...

  • Das tut mir sehr leid, ich hatte da schon irgendwie ein komisches Gefühl.


    Schaut nochmal wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach. Soweit ich weiß ist die Erlaubnis zur Hundehaltung eine Einzelfallentscheidung und dieser Grundsatz gilt eben gerade nicht.


    Was steht denn im Mietvertrag? Ideal wäre gewesen, ihr hättet die geplante Hundeanschaffung gleich dort vermerken lasse.


    Ich kann dir ebenfalls sagen Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Wenn sich einer dagegen stellt, geht das bis zum Gericht und ob man dann unter den Umständen noch da wohnen will, ist die andere Frage.


    Wir hatten in unserer Wohnung einen bereits genehmigten Hund (8 Monate vor dem ganzen Ärger verstorben, sie stand im Mietvertrag mit drin als wir eingezogen sind), es gab keine Beschwerden oder ein Grund dazu und wir hatten eine Unterschriftenliste aller anderen Mietparteien (das die nix gegen eine erneute Haltung haben). Wir wollten eine ruhigen lieben erwachsenen Hund (kein Listi oder Listimischling),... und trotzdem hat die bei uns total dicht gemacht und die Verwaltung hätte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wir wären ausgezogen unter solchen Umständen wollten wir nicht leben.


    Unser Glück waren bloß die netten Eigentümer nebenan, die von all dem nichts wussten, die wir persönlich aufgesucht haben und diese haben mit den anderen Eigentümern in einer Versammlung für unseren Einzelfall entschieden.
    Sie hatten früher auch Hunde, finden Hunde toll, also klar warum nicht, von uns gab es einen dicken Blumenstrauß und Schoki und es wurde auch mitgefiebert wann einer neuer Hund kommt, ob wir schon fündig geworden sind, sie mögen Hunde und wir sollen doch dann mal zum Kaffeetrinken,... vorbei kommen. Die Verwaltung hat die Meinung dazu sicher nicht geändert, die lehnt grundsätzlich erstmal alles ab und lässt es im Zweifel auch drauf ankommen.


    Klar muss jeder selbst entscheiden, ob er es bis zum bitteren Ende durchzieht, aber ich würde mit meinem Vermieter,... nicht auf Kriegsfuß stehen wollen und würde lieber umziehen und das dann dort gleich im Mietvertrag verankern lassen.


    Ich drück natürlich trotzdem die Daumen, aber besonders positiv hört sich das leider nicht an und den Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es bei Hundehaltung meine ich nicht, sondern die Einzelfallentscheidung.

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