Was muss ein Hund alles tolerieren können?
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Zum Beispiel aus dem Hundegesetz für Schleswig Holstein. Danach reicht es nämlich schon, wenn ein Hund "wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen" hat, um als gefährlicher Hund eingestuft zu werden.
Mag sein, dass das in der Realität nicht häufig durchgesetzt wird, schön wäre das ja – aber die rechtliche Grundlage dafür gibt esDoch..wird es....
Hatte bis kürzlich (also vor näherem Kontakt mit der Materie Wesenstest/Gutachten) nicht ansatzweise eine Vorstellung davon, welche absurden Verläufe Nichtigkeiten nehmen können
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Hi
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Doch..wird es....
Hatte bis kürzlich (also vor näherem Kontakt mit der Materie Wesenstest/Gutachten) nicht ansatzweise eine Vorstellung davon, welche absurden Verläufe Nichtigkeiten nehmen können
Ich hab's befürchtet.
Dann drücke ich unbekannterweise die Daumen, dass sich sowas schnell aufklärt.
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Letztens erst wieder erlebt, gemeinsam mit einem anderen HH mit großem Hund in einer Großstadt unterwegs. Beide Hunde laufen ganz normal da hockt sich eine Mutter vor uns und tatscht die Hunde an. Muss mein Hund das ertragen? EIGENTLICH NICHT. Aber ich frag nochmal, muss mein Hund das ertragen? Leider ja.
Und warum? Weil sich viele einfach der Gefahr nicht bewusst sind. Kiwi ist ein sehr souveräner Hund, ich lasse oft Kinder sie anfassen, WENN(!) gefragt wird. Wenn jemand meinen Hund einfach so anfasst werde ich wirklich sehr giftig. Das geht überhaupt nicht, weder bei einem kleinen, ach so niedlichen, Hund, noch bei einem großen Hund. Und das ein kleiner Hund nichts macht ist ja nun wirklich ein 18423 Jahre altes Sprichwort. Kleine Hunde sind oft so verhätschelt die beißen/schnappen noch eher als ein großer Hund.
Theoretisch muss mein Hund fremde Berührungen gar nicht ertragen müssen bzw tolerieren müssen. Aber leider gibt es genug Leute die es einfach nicht einsehen wollen und natürlich sind dann wir BÖSEN Hundehalter schuld, denn unser Hund ist ja nicht erzogen. Der lässt sich nicht einfach auf den Rücken schlagen oder am Schwanz ziehen - was für ein böses Tier.
So oft wie ich schon Leuten gesagt hab sie sollen meinen Hund nicht streicheln so oft habe ich gehört "Ach passiert doch nichts." Tja und wenn doch? Wer ist dann der angearschte? Ich. -
Auf die Eingangsfrage fällt mir spontan ein, dass ein Hund eigentlich gar nichts tolerieren können muss. Er ist so, wie er ist, im gegenwärtigen Stadium seiner Entwicklung und Erziehung.
Der Hundehalter hingegen muss seinen Hund kennen, Gefahren vorhersehen und in geeigneter Weise vorbeugen.
Vernünftiges Verhalten bei Fremden dürfen wir nie voraussetzen - die Menschen sind sehr unterschiedlich, und kein Nicht-Hundehalter ist verpflichtet, sich über den richtigen Umgang mit Hunden zu informieren.
sea u in denmark
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Mich würde da im Vergleich mal interessieren, wie das bei Pferden ist.
Bei uns gibt's z.B. eine Gaststätte im Wald, die ein beliebtes Ausflugsziel ist und bei der regelmäßig auch Reiter anhalten, ihre Pferde draußen anbinden und dann 'ne Portion Pommes oder so essen.
Wenn da in der Zwischenzeit ein Kind hingeht, hinter dem Pferd herumläuft oder das Pferd an den Hinterbeinen "streicheln" will und dafür einen Tritt abbekommt - haftet dann auch der Pferdehalter? Wahrscheinlich ja, oder? "Muss" ein Pferd sowas tolerieren? Oder kommen solche Situationen gar nicht vor, weil Kindern und Eltern vor Pferden eh mehr "Respekt" haben und da gar nicht erst drangehen?
Da stelle ich mir das im Vergleich zum Hund mit der Sicherung und Erziehung irgendwie noch schwieriger vor...
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Der Hundehalter hingegen muss seinen Hund kennen, Gefahren vorhersehen und in geeigneter Weise vorbeugen.
Vernünftiges Verhalten bei Fremden dürfen wir nie voraussetzen - die Menschen sind sehr unterschiedlich
Das gilt doch für beide Seiten.
Richtiges Verhalten dürfen wir weder beim HH noch bei Fremden voraussetzen.
Auf beiden Seiten gibt es Menschen, die von Hunden keine Ahnung haben. -
Wenn da in der Zwischenzeit ein Kind hingeht, hinter dem Pferd herumläuft oder das Pferd an den Hinterbeinen "streicheln" will und dafür einen Tritt abbekommt - haftet dann auch der Pferdehalter?
Klar haftet er dann.
Dass die Menschen nichts davon gehört haben, dass man Fluchttiere nicht einfach von hinten angeht, das gehört mittlerwieile zum Geheimwissen.Dadran verdienen sich die Versicherungen einen Wolf.
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und kein Nicht-Hundehalter ist verpflichtet, sich über den richtigen Umgang mit Hunden zu informieren.
... aber er hat den Anstand und den Verstand zu haben, die Hände von ihm fremden Lebewesen zu lassen, die ihn beißen könnten. Und er hat seinem Nachwuchs beizubringen, es ebenso zu halten - falls noch zu klein: AUGEN AUF!
So lange ich und mein Hund die Leidtragenden sind, wenn er erschrocken zubeißt, wenn er uneingeladen antatscht wird, werde ich äußerst ungehalten, wenn einer meinen angeleinten Hund ungefragt anfasst. Denn wir sind definitiv unschuldig, wenn was passiert. Aber ich weiß, dass der Gesetzgeber das anders sieht. Deshalb bin ich doppelt sauer und hoffe, dass bei Kind und Eltern was im Köpfchen hängenbleibt, wenn ich rummotze.
Ich kann nun mal nicht mehr machen als anleinen und meinen Hund dicht bei mir halten.
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... aber er hat den Anstand und den Verstand zu haben, die Hände von ihm fremden Lebewesen zu lassen, die ihn beißen könnten. Und er hat seinem Nachwuchs beizubringen, es ebenso zu halten - falls noch zu klein: AUGEN AUF!
Ja, klar, sollte er. Aber Verstand haben leider nicht alle Menschen
Und Anstand auch nicht. Und ich kann nicht bestimmen, was andere zu haben haben.
Ich lös das ja auch so, daß ich solche Leute (egal ob Kind oder Erwachsen) dementsprechend abblocke und zur Not auch sehr unfreundlich. Mir gehts dabei aber nur um meinen Hund, um ihn davor zu schützen, auch eine eventuell falsche Entscheidung zu treffen. Ob ein Kind da was lernt oder nicht ist mir egal, dafür bin ich nicht zuständig.
Allerdings hab ich die Erfahrung gemacht, daß man mit den meisten sprechen kann. Und wer mir da höflich und freundlich kommt, dem erkläre ich auch gerne genauso höflich und freundlich, warum das keine gute Idee ist.
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... aber er hat den Anstand und den Verstand zu haben, die Hände von ihm fremden Lebewesen zu lassen, die ihn beißen könnten. Und er hat seinem Nachwuchs beizubringen, es ebenso zu halten - falls noch zu klein: AUGEN AUF!
So lange ich und mein Hund die Leidtragenden sind, wenn er erschrocken zubeißt, wenn er uneingeladen antatscht wird, werde ich äußerst ungehalten, wenn einer meinen angeleinten Hund ungefragt anfasst. Denn wir sind definitiv unschuldig, wenn was passiert. Aber ich weiß, dass der Gesetzgeber das anders sieht. Deshalb bin ich doppelt sauer und hoffe, dass bei Kind und Eltern was im Köpfchen hängenbleibt, wenn ich rummotze.Ich kann nun mal nicht mehr machen als anleinen und meinen Hund dicht bei mir halten.
Naja, es wären ja nicht nur du und dein Hund die Leidtragenden sondern auch der Gebissene. Unabhängig wer jetzt Schuld hat, würde es mir doch sehr nahe gehen, wenn durch meinen Hund jemand anderes verletzt wäre.
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