Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII

  • Ich weiß das sich eine Kundin von uns extra deswegen nen Teleskopschlagstock gekauft hat.
    Sie meint das Ding ist stabil genug um ständig durch die Gegend geschleudert zu werden und vor allem schwer genug um Wurfdinge ausm Geäst zu kriegen, sie ist nämlich auch ne miserable Werferin. :lol:

  • lässt tief blicken, dass meine erste reaktion ist:

    brauch ich dringend auch, wo gibts sowas? |)

    ich war auch schon mit sieb unterwegs, um spielzeug wieder zu finden...in riesigen matschlandschaften...
    letzte woche habe ich lokis lieblingsspielzeug in 3 meter hohem gestrüpp versenkt und nicht mehr gefunden...obwohl ich mit astschere nochmal hin bin :ugly:

  • Sie meinte das ein netter Nebeneffekt der ist das plötzlich alle Tut doch wasse angeleint werden und alles großräumig ausweicht seit man gesehen hat wie sie den hat ausschnippen lassen um einen Dummy wiederzuholen.

  • Dann sollte sie sich nicht erwischen lassen. Soweit ich weiß, stellt das führen eines Teleskopschlagstocks in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar. :flucht:

    Echt? Dann brauche ich eine andere Idee...Raub mir doch nicht meine Illusionen...wir haben noch diesen 4 Meter Obstpflücker der ist nur so unhandlich...

  • Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach dem Waffenrecht handelt es sich bei einem Teleskopschlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand. Er ist allerdings eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen ist eine Straftat.[3] Besitz und Erwerb sind für Personen über 18 Jahren frei, anders als die so genannten Stahlruten oderTotschläger, die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen.
    Ausnahmsweise kann der Gegenstand bei „berechtigtem Interesse“ geführt werden. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.

    Und nein, Dummies aus dem Baum holen ist kein allgemein anerkannter Zweck ;)

  • Ach... Das ist aber blöd, die kriegste überall zu kaufen und da steht nie was von wegen nicht mitführen.
    Moah, das find ich schon bei den Teletakts so scheiße, wenn man alles einfach so kriegt kommt doch keiner auf die Idee das es eigentlich verboten ist.

    Aber danke, werd ich ihr sagen wenn ich sie das nächstemal sehe. Wär ja schad wenn sie Ärger bekommt, sie hat echt nur nach was kurzem und möglichst stabilen gesucht.

  • Glaub ich gern, dass sie sich dabei nichts böses gedacht hat, die Teile können wirklich sehr praktisch sein. Aber wär ja ärgerlich, wenn sie damit erwischt wird und dann noch Stress bekommt.

  • Ist ein sechs Jahre alter Rüde, dessen Hoden sich nicht im Hodensack befinden, zeugungsfähig??

    Angeblich ist der Rüde nicht kastriert und laut TA wäre er ganz normal... ich hab aber weit und breit keine Hoden gefunden :D

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