Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII
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Gast41354 -
27. Februar 2016 um 23:36 -
Geschlossen
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Glückwunsch zur Wohnung!
Ich würde dort fixieren lassen, dass Tierhaltung, im besonderen Hundehaltung, für dich erlaubt ist.Mehr nicht sagen. Wenn der Vermieter einen Satz rein haben will, dass du dann für die eventuellen Schäden selbst aufkommst, bitteschön. Wenn der Vermieter rein haben will, dass es auch nur ein einziger Hund ist und bleibt - musst du wissen, ob du dein Ok gibst. Ansprechen würde ich es nicht.
Also du meinst nur ein "allgemeiner" Satz wie - die Tierhaltung ist erlaubt und ihm jetzt nicht noch die Vorlage für weitere Klauseln geben?
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Hallo,
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Nö, dafür ist Vermieter zuständig. Ich würde nur gucken, was er dann noch für Bedingungen reinstellt.
Ich habe zB auch eine Klausel, dass ich maximal 2 Hunde haben darf und auch nur solange, wie sich niemand von den Nachbarn beschwert (zum Glück hab ich die beste Hausgemeinschaft der Welt und wir alle seit Jahren einen guten Draht zueinander). Vorher musste ich bin allen Parteien die Genehmigung einholen und in unserer Klausel steht echt drin, die ist widerrufbar
Und das mit den Schäden an der Wohnung auch. Also dass wir für Schäden, die den Hunden definitiv nachgesagt werden können, aufkommen müssen. -
Holla, da sind die Unterschiede ja wirklich groß!
(In meinem Mietvertrag steht einfach nur "Haustierhaltung (Hunde) erlaubt" und zu Schäden, etc. gar nix. Die Erlaubnis der Nachbarn musste ich auch nicht einholen. Ich hab' bei der Unterzeichnung den ganzen Hunde-Papierkram mitgebracht, das hat meinem Vermieter wohl ausgereicht.)
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Ich hab' bei der Unterzeichnung den ganzen Hunde-Papierkram mitgebracht, das hat meinem Vermieter wohl ausgereicht.
Meinst du Haftpflichtversicherung der Hunde und sowas? Meine sind ja auch ordentlich versichert. Das könnte ich ihm ja auch noch vorlegen.
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Meinst du Haftpflichtversicherung der Hunde und sowas? Meine sind ja auch ordentlich versichert. Das könnte ich ihm ja auch noch vorlegen.
Ja, genau. Ich hab' auch noch solche Sachen wie die Urkunde der Begleithundeprüfung mitgebracht. Das sagt zwar nix darüber aus, ob der Hund ein unkomplizierter Hausbewohner ist, zeigt ja aber, dass man sich mit ihm beschäftigt und ihn irgendwie erzogen hat. Oder zumindest macht es den Eindruck auf Nicht-HH.

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@pardalisa Danke für den Tipp! Das werde ich ihm auf jeden Fall noch unter die Nase reiben.
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Hi,
bis jetzt ist es doch völlig unkompliziert, und der Vermieter kennt die Hunde doch und hat offensichtlich nichts dagegen.
Eigentlich reicht doch ein Lächeln und die Frage an den Vermieter wie regeln wir das denn. Und dann kommt eine schriftliche Fixierung dass Deine Hunde erlaubt sind.
Vermieter sind auch nur Menschen. Manche haben sogar Hunde.
Ist doch nicht so dass irgend einer über den Tisch gezogen werden soll. Ich wär da ganz offen. Klappt das nicht, hat man später so oder so Theater.LG
Mikkki
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Gibt es eine Möglichkeit, um beim Hund Allergien gegen Futtermittel mit absoluter Sicherheit festzustellen, abgesehen von der Ausschlußdiät?
Würde mich auch interessieren. Vielleicht mit einem Intrakutantest?
Wir sind nächste Woche bei einem Tierdermatologen, auf der Website stand was davon. Will ihn mal drauf ansprechen
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Würde mich auch interessieren. Vielleicht mit einem Intrakutantest?
Wir sind nächste Woche bei einem Tierdermatologen, auf der Website stand was davon. Will ihn mal drauf ansprechenes gibt Bluttests, aber die sind wohl nicht so zuverlässig...
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@xminimaxix Magst Du dann vll. berichten? Gerne auch per PN :)
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