Tollwutschutzimpfung

  • @Avocado
    Nein, die T-Frist gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, liest Du hier, z.B.:
    EU-Bestimmungen für die Reise mit Haustieren

    Darin steht:
    "Bei Reisen muss der blaue Heimtierausweis (ab dem 29. Dezember 2014 neuer EU-Heimtierausweis – siehe unten) mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 29.12.2014 der EU-Verordnung Nr. 576/2013 angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gerne."
    Und:
    "Mitgliedstaaten können die Einreise eines Heimtieres, das entweder jünger als 12 Wochen ist und keine Tollwutimpfung erhalten hat oder zwischen 12 und 16 Wochen alt ist und eine Tollwutimpfung erhalten hat, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllt, genehmigen, sofern der Tierhalter oder eine ermächtigte Person eine unterzeichnete Erklärung (gemäß Muster Anhang I, Teil I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013) vorlegt, aus der ersichtlich wird, dass das Heimtier von seiner Geburt an bis zum Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren für Tollwut empfänglicher Arten hatte oder das Heimtier vom Muttertier begleitet wird, von dem es noch abhängig ist, und anhand des Ausweises des begleitenden Muttertieres festgestellt werden kann, dass dieses vor dessen Geburt eine Tollwutimpfung erhalten hat, die den Gültigkeitsvorschriften entspricht."


    Diese Ausnahme wird aber sicher nicht für den Null8-15-Welpenkäufer gemacht sondern ist gedacht für z.B. gefährdete Tierarten, die von Zoo zu Zoo geordert werden um z.B. eine Amme zu erhalten, oder besondere Transportumstände braucht die nicht immer gegeben sind.
    Wir haben relativ viele DDH- und PRT-Züchter die regelmäßig nach A verkaufen, alle werden brav geimpft und mit 15 Wochen abgeholt. Und mittlerweile haben die Leute sich dran gewöhnt und machen das Beste draus: die Kleinen werden in der Zeit schon wesentlich besser an ihre Aufgaben herangeführt als das früher in der 8-Wochen-Zeit der Fall war. Wenn auch wahhhnsinnig viel Arbeit!

  • Andersrum, D ja, A nein. Wird aber nachziehen. Und wenn ich dann den armen Valentin im Kopf habe - vollkommen zu Recht! siehe Jocasta- und Einesbleibtimmergleich-Faden...
    Im Streitfall gilt EU-Recht.

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