Nachdem es hier in vielen threads immer wieder mal darum ging, daß Tiere rechtlich gesehen eine Sache sind, hab ich mal ein wenig gegoogelt:
Aus unserem Grundgestz:
Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) vom 26.7.2002
Hat das jetzt irgendwelche rechtlichen Auswirkungen in Bezug auf Tier = Sache?