18 Wochen alt und einen miesen Rückbiss...
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Es wird bestimmt ein Protokoll geben, da er auch Papiere hätte wenn er keinen Rückbiss bekommen hätte. Papiere bekomme ich erst wenn der Rückbiss (was ich jetzt nicht mehr glaube) sich verwachsen hat. Leider steht das nicht im Vertrag, das hat sie mir nur so nebenbei gesagt.
Ich will nicht züchten, daher ist es mir egal ob Papiere da sind oder nicht. Ich wollte ja ein Familienmitglied und keinen Deckrüden.
Was aber nicht ausschließt, dass ich es schöner finden würde, wenn er ein "noramles" Gebiss bekommen würde.Ja, das Protokoll/Wurfabnahmeprotokoll gibt es
generell und darin eine Rubrik über "Fehler des
Welpen" und es ist so, dass jeder Welpe danach
eine Ahnentafel und alle zur gleichen Zeit bekommen,
unabhängig von möglichen Fehlern. Diese wird in
aller Regel, den Käufer kostenfrei zugesandt.
Ich mache das immer mit "Einschreiben Rückschein",
das ist sicher für alle; sind ja schließlich Dokumente.Ein Rückbiss verwächst sich nicht und Du hast Anspruch
auf einen "mangelfreien Hund".
Wenn Du nun billigend einen Hund mit Rückbiss in Kauf
genommen hast, weil Du unbedarft bist und der "Züchterin
in allen Dingen glaubtest, was sonst, bleibt dieser Anspruch
trotzdem bestehen, da die sog. "Züchterin". "arglistig verschwieg",
nämlich die Wahrheit.Es ist völlig egal, was Du mit dem Hund vor hast, ob züchten oder
nicht, als oberstes Gebot für Käufer steht: dass sie einen
"mangelfreien Hund" bekommen. Nur darum geht es.Wenn also der Rückbiss nicht im Kaufvertrag steht und dieser
sich auch nicht preismindernd auf den Kaufpreis auswirkte,
besteht Dein Anspruch weiterhin, eben wegen "arglistiger Täuschung".Nun hängt man ja inzwischen auch an dem Hündchen und
genau darauf spekulieren ja die sog. Züchter und insofern
bedeutet das für Dich in der ersten Phase, sich mit der
"Züchterin" zu einigen, die Ahnentafel anzufordern und
wenigstens eine Kaufpreisminderung auszuhandeln, sofern
Du das Hünchen behalten willst.Mein Wissen darüber bedeutet keine Rechtsberatung, deshalb
kannst Du Dir gerne Rechtssicherheit über einen Anwalt holen.Deine Züchterin wird das Wissen!
Eben, so ist es und mit Wurfprotokoll stehen solche
Fehler fest, da sich mit Geburt bis heute der Fehler
gefestigt hat.
Der ShihTzu z.B. hat immer einen, kleinen, süßen
Vorbiss, der im Standard festgeschrieben ist, nicht
einmal dieser "verwächst" sich und ich kenne keine
Gebissanomalie, die zum korrekten Gebiss hin wächst.
Das hat alles erst mal nichts mit den Zähnen zu tun.Außerdem steht der Käufer vor der Tür und wenn beim
Kauf schon über einen Rückbiss gesprochen wird, ist
dieser korrekter Weise offen und transparent im Kaufvertrag
zu erwähnen (ist wohl geschehen)und als Minimum dem Käufer "Kaufpreisminderung" einzuräumen. Da kann also stehen:
Rückbiss im Kaufpreis berücksichtigt. So wäre es seriös.
Alles andere hier, ist indiskutabel.Ich zweifele ja auch, ob das alles so klar und unverrückbar ist und schon bei Wurfabnahme sichtbar sein muß.
Zwar unwahrscheinlich, aber egal, möglich ist
alles, dann aber bitte zum Zeitpunkt des Kauf-
vertrages richtig reagieren, denn da lag der
Rückbiss vor und nur dieses kann "ich" beurteilen.
Warum sonst wohl, hat man mit neuen Recht,
die Rechte der (Hunde)-Käufer gestärkt ?und was werfe ich ihr vor? der Rückbiss ist im Vertrag erwähnt. Aber nicht dass er sich verwächst... Das hat sie mir mehrfach mündlich versichert, ich habe nichts schriftliches.
Wenn der Rückbiss im Vertrag erwähnt wurde,
bleibt nur die Kaufpreisminderung, falls noch nicht
erfolgt. Dazu würde ich 1 Jahr abwarten, 2 Jahre
gesamt hast Du Zeit und der Züchterin mit Einschreiben/
Rückschein heute über diesen Umstand informieren:
also, Du möchtest die Ahnentafel, ohne wenn und aber,
und das sie mit einer Kaufpreisminderung zu rechnen hat,
sollte sich der Rückbiss nicht bis zu einem Jahr verwachsen
oder aber es wird sofort geregelt. - Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
hast du hier 18 Wochen alt und einen miesen Rückbiss... schon mal geschaut ?*
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Wenn der Rückbiss im Vertrag erwähnt wurde,
bleibt nur die Kaufpreisminderung, falls noch nicht
erfolgt.Falsch: Der Rückbiss wurde erwähnt, die Käuferin hat den Welpen also im Wissen, dass dieser vorhanden ist gekauft. Ob zum normalen Welpenpreis oder zu einem herabgesetzten ist völlig unerheblich.
Da sie ihn im "Wissen" um den "Fehler" gekauft hat (im Vertrag nachlesbar!), wird es zu keiner Kaufpreisminderung kommen. Außer über Goodwill der Verkäuferin. -
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Ja, das Protokoll/Wurfabnahmeprotokoll gibt esgenerell ............. Nein, eben nicht! Es kommt auf den Verein an!
Ein Rückbiss verwächst sich nicht und Du hast Anspruch
auf einen "mangelfreien Hund".Woher willst Du das wissen? Der Hund steckt noch in der Entwicklung, da kann durch einen Wachstumsschub noch eine Wandlung drin sein.
Wenn Du nun billigend einen Hund mit Rückbiss in Kauf
genommen hast, dann war dem Käufer der Mangel bekannt und er hat den Kaufpreis akzeptiert, ebenso den Mangel. Ansonsten hätte man im Kaufvertrag "Regelungen" festhalten müssen.Es ist völlig egal, was Du mit dem Hund vor hast, ob züchten oder
nicht, als oberstes Gebot für Käufer steht: dass sie einen
"mangelfreien Hund" bekommen. Nur darum geht es.Wenn also der Rückbiss nicht im Kaufvertrag steht und dieser
sich auch nicht preismindernd auf den Kaufpreis auswirkte,
besteht Dein Anspruch weiterhin, eben wegen "arglistiger Täuschung". Wo hat die Züchterin getäuscht? Lediglich die Aussage, "das verwächst sich" und das ist ja jetzt nicht sicher, ob es das nicht tut. Der Hund steckt ja in der Entwicklung.Nun hängt man ja inzwischen auch an dem Hündchen und
genau darauf spekulieren ja die sog. Züchter und insofern
bedeutet das für Dich in der ersten Phase, sich mit der
"Züchterin" zu einigen, die Ahnentafel anzufordern und
wenigstens eine Kaufpreisminderung auszuhandeln, sofern
Du das Hünchen behalten willst. Kaufpreisminderung besteht meiner Meinung nicht. Wäre allenfalls Kulanz. Der Hund wurde mit diesem Mangel und dem vereinbartem Kaufpreis übernommen.Wenn der Rückbiss im Vertrag erwähnt wurde
bleibt nur die Kaufpreisminderung, falls noch nicht
erfolgt. Das wäre Kulanz seiten des Züchters. Er muss nicht; er kann! -
Falsch: Der Rückbiss wurde erwähnt, die Käuferin hat den Welpen also im Wissen, dass dieser vorhanden ist gekauft.
Ja, er wurde erwähnt, schrieb ich auch, deshalb
kann also nichts falsch sein und:Ob zum normalen Welpenpreis oder zu einem herabgesetzten ist völlig unerheblich.
Da sie ihn im "Wissen" um den "Fehler" gekauft hat (im Vertrag nachlesbar!), wird es zu keiner Kaufpreisminderung kommen. Außer über Goodwill der Verkäuferin.nach Aussagen der sog. Züchterin, soll sich der Rückbiss
verwachsen und und es ist im KV nichts notiert, dass der
Rückbiss im Kaufpreis berücksichtigt wurde oder aber
bei bleibenden Rückbiss, nach z.B. 1 Jahr Wachstumszeit,
Preisminderung erfolgt.
Es ist so wie ich sage, nur unter der Aussage/ s.grün hat sie den
vollen KP gelegt. Tritt das "Verwachsen" nicht ein, bleibt
der Mangel bestehen und nach 2-jährigen Gewährleistungsrecht
ist die Züchterin verpflichtet den Mangel im beiderseitigen
Interesse zu regeln. Wenn möglich außergerichtlich und das
hätte sie offen, transparent bereits im Kaufvertrag tun können.
Da der Hund nicht zurück gehen soll, bleibt nur eine Minderung,
des KP für diesen Fall, ansonsten hätten wir nur noch die Umwandlung des KV oder Mängelbeseitigung/TA.
Auf den Goodwill der sog. Züchterin kommt es nicht an, sondern auf den speziellen Fall und dann haben wir Gesetze und Spielregeln, die die Rechte der Käufer stärken soll und da kommen
genannte 3 Möglichkeiten für Gewährleistung in Betracht.Die sog. Züchterin ist die fachkompetente Person und wenn
sie meint, es verwächst sich, dann vertraue ich als Käufer
darauf, weil man ja nicht erwarten kann, dass ein Käufer
fachinternes, spezifisches Wissen hat.
Sie hat ihn mit Fehler gekauft ja, hat aber den Worten der
sog. Züchterin vertraut, das entbindet die Züchterin nicht
von ihren Gewährleistungspflichten. -
@Grinsekatze
Ein Verein wo es kein Wurfabnahmeprotokoll gibt,
braucht sich erst gar nicht Verein zu nennen, mal
abgesehen davon, dass mir kein einziger bekannt ist.Die Entwicklung des Rückbisses weiß keiner, deshalb
auch 1 Wachstumsjahr. In aller Regel wird es aber
nicht besser.Kulanz des Züchters gibt es nicht mehr.
Wir haben Gesetze und Gewährleistungen, nach
denen sich auch Züchter richten müssen.
Und wenn diese meint, es verwächst sich,
so warte ich das 1 Jahr ab, wo man es besser
beurteilen kann, hole mir eine Testat/Bescheinigung
vom TA und klage auf Preisminderung…so einfach ist das,
bzw.einige mich außergerichtlich. Wenn dann noch
die AT fehlt, die ja eigentlich auch versprochen war,
erhöht sich die Preisminderung. So geht es und nicht
anders. -
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Hallo,
vielen Danke für die tollen Tipps!!!ich werde in den nächsten Tagen noch mal einen Spezialisten aufsuchen (in Braunschweig soll auch ein guter sein) und um eine zweite Meinung einzuholen.
Sollte er auch sagen dass die Chancen sehr gering sind, dann werde ich die Dame anschreiben und darum bitten, dass sie sich an den Kosten der Regulierung beteiligt.Ich hoffe immer noch, dass es sich von alleine gibt.
Mein Mann und ich haben grade noch Fotos gemacht:Externer Inhalt up.picr.deInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt. -
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Spar Dir die Kosten!
Der Rückbiss ist eindeutig und erst gegen Ende der Entwicklung wird man wissen, wie das Gebiss endgültig aussieht.
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Die Papiere würde ich dann bekommen, wenn der Rückbiss sich verwachsen hat. Die Züchterin hatte mich ja auch gefragt ob sie dann mal einen Decksprung haben darf und daher dachte ich, mensch, wenn die mit ihm decken will, dann wird sich das mit 100%iger Sicherheit geben. Aber nach dem wir ja beim TA waren und dieser meinte, dass die Chancen ehr gering sind, sind natürlich Zweifel da
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Die Papiere würde ich dann bekommen, wenn der Rückbiss sich verwachsen hat. (...)
Das ist hochgradig unseriös und ich bezweifele, daß die Dame in einem FCI/VDH Rassehundezuchtverein züchtet.
Auch Käufer von Welpen mit zuchtausschließenden Fehlern, hier Rückbiss, haben Anspruch auf die Ahnentafel und zwar unverzüglich, sobald der Züchter diese vom Verein erhalten und unterschrieben hat.
Bestehe auf sofortige Herausgabe der Ahnentafel deines Hundes.
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