..und da bei mir keine Haftpflicht besteht und ich auch als Studentin nicht genug verdiene wird sie eh leer ausgehen
Mal von den Widersprüche abgesehen, stimmt das nur, wenn du dein Leben lang unter der Pfändungsgrenze leben wirst. Dann bekommt sie zwar das Geld erst nach deinem Studium, aber sobald du genug verdienst, können die Forderungen durchgesetzt werden.
By the way, wenn es um Versicherungsbedingungen geht: Aus diesem Grund, dass ein Verursacher einen Schaden nicht bezahlen kann, ist es auch sinnvoll, in der eigenen Haftpflicht (egal ob privat oder Hund), eine Forderungsausfalldeckung zu vereinbaren. Dann zahlt die eigene Versicherung, wenn man einen Schaden erleidet.