Hund bellt Kind an und Kind fällt darauf hin

  • Ein Verdienst der Rechtschutzversicherung.Klagen ist dann einfach.

    Und ganz sicher der Verdienst vieler Foren (in diesem Fall Eltern- oder Mütter-Foren.


    GANZ GENAU wie in JEDEM Hundeforum geraten wird: "Was? Ein unangeleinter Hund hat Deinem die Haut geritzt!? Geh zum OA! zeige den an! Geht gar nicht!..." wird dort wahrscheinlich geraten werden, auf jeden Fall zum Arzt zu gehen, auf jeden Fall Ansprüche geltend zu machen, man wisse schließlich nie, welche tiefgreifenden Folgeschäden so ein furchtbar traumatisches Ereignis hat....


    Warum sollten den für Mütter andere Maßstäbe gelten als für Hundehalter? ;)

  • Hallo,


    die Anwältin hat keine Ahnung von Versicherungen.


    Denn die meisten Versicherungen haften auch und verzichten auf den Leinenzwang.
    Die gegnerische Versicherung wird in Haftung gehen, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Erst einmal wird von der Versicherung geprüft, ob der Schädiger finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Wenn nicht, wird die Forderungsausfallklausel (Quelle: http://www.tierhalterhaftpflic…alterhaftpflicht-pflicht/) in Kraft treten.

  • Ich finde es schon interessant wie leichtfertig hier Mutter und Kind "abgestempelt" werden.
    Das Verhalten der Mutter müssen wir nicht verstehen, und es steht uns auch nicht zu dies zu beurteilen.
    Fakt ist, Hund ist ohne Leine unterwegs, bellt ein Kind an welches sich erschreckt und stürzt.
    Keiner kennt die Vorgeschichte des Kindes oder der Mutter. Keiner weiß ob Kind oder Mutter evtl schonmal gebissen wurden oder andere schlechte Erfahrungen gemacht haben.
    Keiner weiß ob Mutter einfach "nur" aufs Geld aus ist.
    Auch wenn wir alle Hundehalter sind und so manche Reaktion von Mitmenschen in Bezug auf unsere Hunde nicht verstehen können (oder wollen), sollten wir nicht vergessen das eben nicht zwingend der Rest der Welt von unserem Hund ebenso begeistert ist wie wir selber.
    Und das die Mutter hier nicht auf das Angebot eingeht sich nochmal mit dem kleiner Erschrecker zu treffen ist für mich nachvollziehbar. Schließlich kennt sie weder Halter noch Hund und kann sich nicht sicher sein wie der Kleine nun tatsächlich unterwegs ist. Ich lasse mein Kind ja auch nicht an fremde Hunde ran, und erst Recht nicht wenn dieser mein Kind schonmal verletzt hat. Zumal eine mögliche Angst vor Hunden damit auch nicht "therapiert" werden könnte.


    Lange Rede, kurzer Sinn.
    Lerne aus dem Vorfall, entschuldige Dich nochmal bei der Mutter und teile ihr Deine Bedenken mit. Sollte sie dann noch immer auf Schmerzensgeld bestehen geh zum Anwalt (RS ist ja vorhanden hast du geschrieben).

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