Impfpass - Ich blicke nicht durch

  • Habe gerade mal wieder die Impfpässe meiner Hunde studiert.Und ich blicke da mal wieder nicht durch.Layla wurde im November geimpft.Und bei Tollwutimpfung steht nun "Enduracell 8 (LT)" und ist 3 Jahre gültig :shock: .Bei sonstige Impfungen steht "Enduracell 8 (SHPP)" und ist 1 Jahr gültig.


    Aber für Ausstellungen muss doch die Tollwutimpfung jährlich sein oder nicht?Wie ist das nun mit diesem Impfstoff der angeblich 3 Jahre hält?


    Und kann man sich eigentlich neue EU-Pässe ausstellen lassen?Meine sind irgendwie voll durcheinander und ich versteh gar nicht mehr wer da wo was gemacht hat :help: .Da wurde sich mal bei der Seite vertan,mal was vergessen,mal etwas vom Datum verschoben,...

  • Hallöchen :sport:


    Also die Tollwutimpfung ist soviel ich weiß drei jahre gültig bzw. Schutz besteht. Wie das bei Ausstellung aussieht weiß ich nicht.Ob da jährlich geimpft werden muss.


    Bei dem Heimtierausweiß sollte es kein Problem darstellen einen neuen anfertigen zu lassen. Wichtig sind für Auslandsaufendhalte die Tollwutimp und evt Wurmkuren..... Skandinavien...


    Wichtig ist nur das du die Chipnummer oder Tatoonummer überträgst. Für den nächsten Urlaub würde ich dann den "alten" Pass mitnehmen.


    :blume: LG Leo`

  • Die 3-jährige Tollwutimpfung ist ja noch recht neu. Ich würde vorsichtshalber vorher nachfragen, ob das bei der entsprechenden Ausstellung schon anerkannt wird. Müßte aber eigentlich.

  • Hallo Meike,


    Enduracell LT bedeutet Impfung gegen Leptospirose und Tollwut = 3 Jahre gültig. Ich weiß aber nicht genau, ob das auch für Auslandsaufenthalte gilt, oder ob da jedes Jahr gegen Tollwut geimpft werden muss. Bei Ausstellungen, leider auch keine Ahnung. Gehe da nicht hin.


    Enduracell SHPP bedeutet Impfung gegen Staupe, infektiöse Leberentzündung (Hepatitis) und Parvovirose. Die muß jährlich wiederholt werden.


    Den neuen EU Paß bekommst Du beim Tierarzt. Aber es wird nichts vom alten Impfpass übertragen. Der neue beginnt am Tag x, wenn Du es lückenlos willst, dann musst Du auch noch den alten mitnehmen.


    Grüße Christine

  • Ich habe ja bereits den EU-Pass :unknown: .Mir reicht es ja schon wenn es ab dem nächsten Impfen wirklich vollständig und ordentlich geführt wird.Nur da wurde dann mal auf der nächsten Seite eingetragen,der zweite TA schreibt auch auf diese Seite und der dritte TA schreibt auf die vorherige Seite...


    Ins Ausland fahren tun wir eigentlich eh nicht.Aber ich nehme sie halt gerne mit auf Ausstellungen (wenn man die Hände voll hat kann man nicht so viel kaufen :lol: )

  • das verstehe ich jetzt aber nicht so ganz....der impfschutz gegen Leptospiren wirkt eh nur sechs monate (da ist ein jahr intervall schon zu wenig eigentlich)


    den auf drei jahre zu schreiben finde ich merkwürdig


    und ja, für Ausöandsaufenthalte und Ausstellungen braucht man die jährliche

  • Zitat

    Die 3-jährige Tollwutimpfung ist ja noch recht neu. Ich würde vorsichtshalber vorher nachfragen, ob das bei der entsprechenden Ausstellung schon anerkannt wird. Müßte aber eigentlich.


    Für Ausstellungen gibt es genaue Vorschriften für Aussteller, wie das
    für Besucher ist, kann ich nicht sagen.


    Für Aussteller gilt:
    Die Impfung muss mindestens 30 Tage als sein und darf nicht älter als 12 Monate sein.


    Viele Grüsse
    Marianne

  • Zitat


    Für Aussteller gilt:
    Die Impfung muss mindestens 30 Tage als sein und darf nicht älter als 12 Monate sein.


    Gilt diese Regelung auch dann, wenn im Impfausweis bescheinigt ist, dass die Imfpung eine Gültigkeit von 3 Jahren hat?
    Ich war im letzten Jahr auf einer Ausstellung für Brit. Hütehunde und habe damals nachgefragt. Da hat man mir gesagt, z.Z. würde noch die 1-Jahres-Frist gelten, aber es wäre in Bearbeitung, diese Vorschrift entsprechend zu ändern. Weiß aber nicht, ob das mittlerweile passiert ist.

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