Impfpass - Ich blicke nicht durch
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Also, mir wurde gesagt, dass die Impfungen gegen Tollwut zwar länger gültig sind, man aber bei Turnieren und Ausstellungen, auch als Besucherhund, immer noch jährlich impfen muss. Ich hoffe, da tut sich bald was, denn sonst muss man seinen Hund jährlich impfen, obwohl das unnötig ist. Fährt man ins Ausland gilt auch wieder 1 Jahr. Das sollten die Behörden, Verbände und Ämter endlich mal einheitlich regeln. Warum Hund öfters impfen, als es nötig ist?
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16. Februar 2007 um 12:03
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Versteh ich auch nicht. Wenn der Impfstoffhersteller bzw. TA bescheinigt, dass die Imfpung 3 Jahre anhält, sollte sich der VDH nicht darüber hinwegsetzen.

Ich bin mit meinen Hunden schon öfters nach Schweden gefahren. Dort muß man einen nachgewiesenen Tollwut-Titer haben. Ist der einmal da, mußte bislang jährlich nachgeimpft werden, damit der seine Gültigkeit behält. Seit einiger Zeit steht auf der Seite vom Schwedischen Landwirtschaftsamt, dass man gemäß der Angabe des Impfstoffherstellers nachimpfen muß. Anscheinend haben die darauf reagiert.
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Zitat
Gilt diese Regelung auch dann, wenn im Impfausweis bescheinigt ist, dass die Imfpung eine Gültigkeit von 3 Jahren hat?
Ich war im letzten Jahr auf einer Ausstellung für Brit. Hütehunde und habe damals nachgefragt. Da hat man mir gesagt, z.Z. würde noch die 1-Jahres-Frist gelten, aber es wäre in Bearbeitung, diese Vorschrift entsprechend zu ändern. Weiß aber nicht, ob das mittlerweile passiert ist.MGF2 liegt leider falsch... 3 jahre werden anerkannt... vorraussetzung ist, daß dies auch im impfpass richtig vermerkt wurde.
Zitat:
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.Quelle:
http://www.zuchtschau.vdh.de/erfurt_2007/
also erkennt der VDH die längere regelung auch an...
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Vielen Dank für die Info.Das gibt ja dann endlich mal Licht ins Dunkle was das angeht.
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