Wie lebt/handhabt ihr die allgemeine Anleinpflicht?

  • Richtig ausgewiesen sind die Freilaufmoeglichkeiten hier nicht.
    Allerdings die Verbotszonen umso mehr. Beschraenkt sich hauptsaechlich auf den Wald, wenig befahrene Feldwege und gesonderte Naturschutzgebiete. Manchmal stehen da so oft Schilder, dass du es einfach nicht ignorieren kannst a la"Wusste ich nicht, ich bin fremd" oder " Ich hab nichts gelesen unterwegs.".

  • Meine beiden laufen hier in der Gegend neuerdings an der bösen Flexileine :p . Das gilt für die Straßen, kleinere Parks und was so zur Stadtrandlage gehört. Wenn überhaupt leine ich sie auf Wiesen ab, wenn sie groß und übersichtlich genug sind.


    Auf Feldern, Wiesen, im Wald usw. laufen sie zur Zeit an der Schlepp, weil wir üben, dass - abgesehen von expliziter Erlaubnis - nur auf den Wegen gelaufen wird.


    Ich muss ehrlich sagen,ich weiß gar nicht genau wie die gesetzliche Lage aussieht. In Berlin gibt es keinen generellen Leinenszwang bis auf gekennzeichnete Flächen und Menschenansammlungen, glaube ich. In Brandenburg gibt es den mW schon.


    Alles in allem versuche ich meinen Hunden so viel Freiheit wie möglich einzuräumen und dabei so wenige andere wie möglich zu belästigen. Ich habe das Gefühl, das gelingt mir mit Leine schlechter als ohne :D .

  • Oh. Ich dachte, in Brandenburg gäbs auch keinen generellen Leinenzwang. :ops:
    Aber vielleicht muss man da echt immer vorher bei genau der Gemeinde gucken, deren Territorium man betreten will. :lepra:

  • Doch, mit Negativzeugnis evtl. schon (?)
    Ich habe keine Ahnung, damit musste ich mich zum Glück noch nie auseinandersetzen. :/

  • Doch, mit Negativzeugnis evtl. schon (?)
    Ich habe keine Ahnung, damit musste ich mich zum Glück noch nie auseinandersetzen. :/

    Ich auch nicht und eigentlich will ich mich damit jetzt auch nicht beschäftigen. Auf den ersten Blick fand ich das einfach hart...


    Bin trotzdem immer noch nicht schlauer :D

  • Mit dem Negativzeugnis gilt der Hund (von Liste 2) nicht mehr als gefährlich. Er kann also, von über 18 Jahren alten Personen, auch mit anderem Hund, aber nie mehr als drei Hunden, geführt werden.


    Aber Vorsicht, auch beim noch so "kleinen" Zwischenfall kann das Negativzeugnis widerrufen werden und der Hund gilt wieder als gefährlich.

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