Hund in Berlin erschossen

  • http://www.morgenpost.de/berli…lizei-ermittelt-doch.html


    Zitat

    Dem Polizeisprecher zufolge werden derzeit Zeugen des Vorfalls befragt. Konkret gehe es um die Frage nach Sachbeschädigung und einen möglichen Verstoß gegen des Tierschutzgesetz. Auch der Beamte selbst könne sich noch äußern. Das Ergebnis der Befragungen soll im Laufe der nächsten Woche vorliegen.

    Hätte mich schon sehr gewundert, wenn es keine Ermittlungen gegeben hätte.

  • Nee eben nicht, der Begriff ist nicht klar definiert, bzgl. der Menge der Menschen. Deshalb gilt da ja solche Uneinigkeit. Beamte sagen meist kleine Nebenstr. ist man auf der sicheren Seite, bei größeren Straßen ist es Auslegeungssache, wenn der Typ nen schlechten Tag hat, kann er das als Menschenansammlung auslegen.


    Bei unserer alten Wache waren mehr als 4 zusammenstehende Menschen eine Menschenansammlung, die aufgelöst oder in Bewegung zu setzen war (gab da Probleme mit unserer Schule und Anwohnern, somit durften wir als Schüler dort nicht mit mehr als 4 Personen vor der Schule stehen, Straße auf und ab laufen war OK.


    Das kann sehr frei interpretiert werden, für gewöhnlich hängt sich daran keiner auf, denn bei Schäden haftet eh der Halter, also ist es wurscht.


    ...


    Wenn das im Fernsehbericht kam, hätten das doch mehrere sehen müssen und auch als Einwand einwerfen müssen. Habe nix gefunden, auch nicht in den Lokalnachrichten,... würde aber ein ganz anderes Bild ergeben, wenn er vielleicht wirklich nicht in netten Absichten auf ihn zugelaufen ist.

  • Nee eben nicht, der Begriff ist nicht klar definiert, bzgl. der Menge der Menschen. Deshalb gilt da ja solche Uneinigkeit. Beamte sagen meist kleine Nebenstr. ist man auf der sicheren Seite, bei größeren Straßen ist es Auslegeungssache, wenn der Typ nen schlechten Tag hat, kann er das als Menschenansammlung auslegen.


    Bei unserer alten Wache waren mehr als 4 zusammenstehende Menschen eine Menschenansammlung, die aufgelöst oder in Bewegung zu setzen war (gab da Probleme mit unserer Schule und Anwohnern, somit durften wir als Schüler dort nicht mit mehr als 4 Personen vor der Schule stehen, Straße auf und ab laufen war OK.


    Das kann sehr frei interpretiert werden, für gewöhnlich hängt sich daran keiner auf, denn bei Schäden haftet eh der Halter, also ist es wurscht.

    Na ja, dass eine Versammlung keine zufällig auf einem Fleck stehenden Personen, die einfach nur von A nach B gehen wollen, bezeichnet, ist schon klar definiert:


    "Unter einer Versammlung sind mehrere Personen zu verstehen, die sich zur gemeinsamen Zweckverfolgung zusammengefunden haben."
    ->
    "Gemeinsame Zweckverfolgung


    Entscheidendes, qualitatives Merkmal der Versammlung ist die gemeinsame Zweckverfolgung. In Abgrenzung zu sonstigen Menschenansammlungen (Neugierige an einem Informationsstand oder bei einem Unfall, Volksbelustigungen) ist die Versammlung „als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung“ (BVerfGE 69, 315, 343) geschützt. Die Versammlungsfreiheit ist dabei gegenüber dem Inhalt des Zwecks neutral. Die inhaltliche Zulässigkeit des Zwecks ergibt sich aus der übrigen Rechtsordnung."

  • Ich frage mich, ob in der Ausbildung der Umgang mit Hunden nicht vorkommen muss?
    Was machen die, wenn sie z.B. eine Tür öffnen müssen, hinter der ein Hund bellt?
    Werden die nicht vorbereitet auf solche Situationen und ballern dann direkt drauflos?

    IdR öffnen Polizisten nicht sehr oft Türen zu Wohnungen, das überlassen sie den Fachleuten. Nur wenn es wirklich zeitlich absolut notwendig ist, machen sie oder die Feuerwehr das selber (die Feuerwehr wird übrigens dazu von Fachleuten geschult, und das ist auch eher ein neues Konzept)
    Also Tür eintreten um sich Zutritt zu verschaffen (z.B. bei Abschiebungen oder sonstigem) ist eher TV-Realität.


    Ansonsten bin ich heilfroh, dass ich nicht in ner Großstadt wohne und dass der Mensch der heute vor unserem Haus entlang lief mit Brötchentüte in der Hand, nicht gleich ne Waffe hatte (könnte einem in Amerika ja durchaus passieren) als mein Hund interessiert zu ihm hinlief.
    Ich finde aber auch diese Aussagen in diesen "was nervt mich an anderen Haltern"-Thread unmöglich.


    Aber wie man es macht, macht man es falsch. Lässt man einen Hund laufen wird er evtl. erschossen, hält man seinen eigenen Hund unter Einsatz von Körperlichkeit davon ab, nen Kleinhund zu zertreten oder nur zu beschädigen wird man als Tierquäler beschimpft, weil der eigene Hund mal kurz gejault hat dabei.


    Würden die meisten Leute sich mit ihrem Hund beschäftigen und nicht so sehr mit dem von anderen und deren Angelegenheiten wäre alles wohl etwas friedlicher.

  • Herr Gott ja, aber die Anzahl ist nicht definiert, das kannst dir definieren wie es dir gerade passt - 4 Leute, 10 Leute, 100 Leute) Leute die auf einen Bus warten - Menschenansammlung, Leute die am Kiosk stehen - Menschenansammlung. Schüler die hier einfach nur rumstehen - Menschenansammlung (bei uns damals ab 4 Schülern der Fall).


    Und schwups ist unsere große Straße vorne eine Straße mit Menschenansammlungen. Das ist noch nicht der Kudamm, kann einem von einem mit einem schlechten Tag aber so ausgelegt werden ohne Probleme.


    Rechtlich ist eine Ansammlung auch keine Versammlung, das steht ja sogar in deinem Zitat.


    Problem, warum es zu den Auslegungsproblemen kommt ist die Dopplung.


    So, dazu jetzt das letzte Mal, bezüglich dessen bin ich raus.

  • Nee, wir sind im OT bezüglich der Auslegung der Leinenpflicht, OT, weil im Park ja eh Leinenpflicht herrscht. xD


    Aber sehr schön, das bringt einen netten Umschlag zurück zum Thema, stimmt, darauf müsste bei der Beurteilung der Lage dann ja auch Rücksicht genommen werden, wieviele Menschen auch letzendlich in der Nähe gewesen sind.


    So fies es klingt, aber da kann man noch froh sein, dass er den Hund getroffen hat, so schlimm ich das auch unter gewissen Umständen finde.

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