Hund in Berlin erschossen

  • Unglaublich.

    In meiner Gegend ist es üblich, dass Hunde auch in Gegenden mit Leinenzwang ohne laufen. Üblicherweise dann, wenn niemand in der Nähe ist, den das stören könnte. Das Einzige, was man da fürchten muss, sind Leute vom Ordnungsamt, die liebend gern das Bußgeld kassieren. Bedroht gefühlt hat sich da noch keiner.

    Und zur "Schuld" des Hundesitters. Wie gesagt, hier gibt es auch einen Park mit Teich mit Leinenpflicht, wo Halter ihre Hunde ableinen und ins Wasser schicken. Der hatte 2 Hunde dabei, den einen konnte er noch wieder anleinen, der andere war schon unterwegs gen Wasser. Für mich klang die Schilderung so, als hätte der Sitter gar nicht wirklich Zeit gehabt, den Hund zurückzurufen.

    Ich lass mich von der Geschichte aber nicht beirren. Ein Polizist, der aus 20 M Entfernung einen Hund erschießt, nur weil er rennt. Das dürfte doch wirklich eine Seltenheit sein.

    Würde ich in Berlin wohnen und wüsste, dieser Typ läuft da weiterhin Streife. Da hätte ich allerdings dann schon Angst, ehrlich gesagt.

  • Da hier einige geschrieben haben, die Körpersprache des Schützen sage viel aus: Was genau darf man wahrscheinlich nicht hier schreiben, oder? Ich kenne mich nämlich mit menschlicher Körpersprache null aus, wüsste aber schon gerne irgendwann mehr als "die Ermittlungen wurden eingestellt" :xface:

  • Naja in Anbetracht der Tatsache, dass da mindestens 5 aufgebrachte Männer ihm gegenüber stehen, würde ich die Körpersprache jetzt nicht so überbewerten.

    Er zeigt Unsicherheit - er tänzelt vor und zurück, er hebt zwischendrin beide Arme in die Luft, er schaut viel zu Boden und spielt an seinem Gürtel oder so rum.
    Selbstsicherheit sieht einfach aus - der Körper ist nicht stramm/ straff/ aufrecht sondern eher geknickt.

    Auch von der Stimme her hört er sich eher flehend an als vorwürfig und beschuldigend.

    Aber wie gesagt... ich würde das jetzt nicht mit absoluter Sicherheit auf die vorangegangene Aktion unbedingt beziehen.
    Wenn man sich in die Enge getrieben und unsicher gegenüber einer größeren Personengruppe fühlt, passt das auch.

    Der Polizist läuft zu Beginn des Videos aber auch erst auf den Hund zu, wie mir grad auffiel.
    Er stand also durchaus eine Meter weg.

  • Jetzt reicht also kein Bußgeld mehr, wenn man gegen Leinenzwang verstößt - nein, man muss Angst haben, dass der Hund getötet wird.

    Was für eine Welt... Da hätte ich schon zig Hunde erschießen müssen, weil jmd seinen Hund nicht anleint und der angepretscht kommt. Und ich leb immer noch.

    Klar ist das einfach Mist, wenn jmd gegen solche Regelngen verstößt und seinen Hund nicht angeleint kriegt. Meinetwegen hat der auch ne angemessene Strafe verdient. Aber den Hund zu erschießen ist weit weg von angemessen....

  • Ich habe heute viel mit meiner Freundin, einer Hundehalterin und Polizistin (seit ü 20 j) geschrieben. Wir sind einige Artikel durchgegangen. Im Endeffekt mit folgendem Ergebnis: Hat der Polizist tatsächlich bei der Schussabgabe Menschen (den Hundehalter, andere Spaziergänger) gefährdet, wäre dies nur gerechtfertigt, wenn der "Schusswaffengebrauch einziges Mittel zur Abwehr einer Lebensgefahr" wäre (Art 69 PAG). Davon kann man _eigentlich_ bei einem Hund nicht ausgehen.
    Waren keine unbeteiligten Personen gefährdet, reicht allerdings eine "Gefahr für Leib und Leben" ...

    Ich bin erschüttert, wird einem freilaufenden, großen Hund, behördlich generell eine Gefahr für Leib und Leben attestiert.

    (dies gilt jetzt allerdings speziell für BY)

    Ich bin einfach nur sehr traurig und zutiefst erschüttert.

  • Und ja, ich nehme es persönlich und finde es beunruhigend, wenn bei jedem größeren, freilaufenden Hund automatisch eine "Gefahr für Leib und Leben" angenommen wird.
    Das Rechtfertigt den Abschuss, auf irgendwen kann so ein Hund aus Polizistensicht ja immer in "gefahrdrohender Weise" zu laufen.

    Ich hoffe von ganzem Herzen, dass der Großteil unserer Polizisten nicht so leicht mit der Hand am Abzug ist um ein Leben zu beenden.
    Wer keine Nerven hat, so eine Situation anders als durch Schusswaffengebrauch zu lösen, hat in meinen Augen im Polizeidienst nichts verloren.

  • Ach vor allem, Polizist oder nicht, wenn ich als Ottonormalo nem Einbrecher den Schädel einschlage, wird doch hinterher auch geprüft ob das angemessen war und welche Gefahr wirklich bestand. 'Ich DACHTE der will mir was böses' ist nicht gleich Notwehr. Wie beim Einbrecher kann man dem Hund ja eine gewisse pauschale Gefährlichkeit unterstellen, aber deshalb muss die Reaktion des Schützen doch trotzdem angemessen sein!?!

  • Ach vor allem, Polizist oder nicht, wenn ich als Ottonormalo nem Einbrecher den Schädel einschlage, wird doch hinterher auch geprüft ob das angemessen war und welche Gefahr wirklich bestand.

    :???:

    Das Ermittlungsverfahren läuft doch. Also die Ermittlung gegen den Polizeibeamten, ob es angemessen war, dass er geschossen hat, den Hund getötet hat.

  • Ein internes Disziplinarverfahren wird sowieso laufen, da die Waffe benutzt wurde und der Beamte wird auch belangt werden, denn in urbanen Gebieten reagiert die Behörde besonders empfindlich.
    Eine Strafe wird er also erhalten. Und als kleiner Trost: Meist ist diese höher als sie ein Richter aussprechen würde

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