Hund in Berlin erschossen

  • Das wildernde Hunde im Wald erschossen werden dürfen, ist nun eine altbekannte Tatsache und hat nicht das geringste mit dem hier diskutierten Fall zu tun.

    Das steht in den Dienstvorschriften der Polizei. Das mit der unkontrollierbare Waffe wird in manchen Behörden halt so gesehen.

    Gut, Du behauptest nun das seien Dienstvorschriften. Leider von uns ja so ohne weiteres nicht nach zu lesen.

    Das aber Behörden das einfach so "sehen dürfen", nein, das glaube ich nicht. Behörden haben sich nach ihren Vorschriften zu richten, die sind erfaßt und nachlesbar.

  • Das steht in den Dienstvorschriften der Polizei. Das mit der unkontrollierbare Waffe wird in manchen Behörden halt so gesehen.

    Ok, ein freilaufender hund ist eine unkontrollierbare Waffe - so steht es in den Dienstvorschriften der Polizei. Heftig! Das interessiert mich jetzt ernsthaft. der freund einer dogforerin hier ist Polizist. Ich frage sie mal.

  • Das steht in den Dienstvorschriften der Polizei. Das mit der unkontrollierbare Waffe wird in manchen Behörden halt so gesehen.
    Ich habe nicht geschrieben, dass ich das gut finde oder auch so sehe, ganz im Gegenteil. Aber ich denke es bringt nichts auf den Polizisten rum zu hacken, wenn die Vorschriften / Gesetze es so vorsehen.

    Ich habe ja eben schon den Link eingestellt, wann ein Hund im Wald erschossen werden darf. Da will doch keiner ernsthaft behaupten, dass es unglaubwürdig ist, dass ein Polizist in einem Park mit vielen Menschen einen freilaufenden Hund erschießen soll, oder?

    In Berliner Parks sind erfahrungsgemäß mehr Hunde unangeleint als andersrum. Da könnten also jeden Tag Bullen anrücken um lustig Hunde zu erschießen...
    Da gibts für mich gar keine Entschuldigung, er hat einfach völlig überzogen reagiert! Ich verstehe nicht wieso man das unbedingt rechtfertigen will. Dem Polizist wird doch eh nichts dramatisches passieren, ist doch nur Sachbeschädigung.

  • Ich denke, das der Hund erschossen wurde geht wohl auf das Konto vom Hundesitter und der Landesregierung. Und wie die das Leben von Hunden bewerten sieht man in folgendem Link. In Sachsen-Anhalt kann sogar ein allein im Wald schlafender Hund erschossen werden.

    http://www.t-online.de/lifestyle/tier…236/si_0/-.html

    Traurige Grüße
    Sammelfix

    Sammelfix, weisst du was mich gerade echt ärgert? Wie du einen t-online Artikel interpetierst.
    Da steht für Sachsen-Anhalt ein Hund darf erschossen werden wenn ...der Hund außerhalb der Einwirkung des Halters ist. Und machst daraus "Wenn ein Hund schlafend im Wald liegt, darf er erschossen werden".
    Polemische Interpretationen wie Deine sind doch Öl im Feuer. Was soll denn sowas?! Total daneben!!!

  • Ok, ein freilaufender hund ist eine unkontrollierbare Waffe - so steht es in den Dienstvorschriften der Polizei. Heftig! Das interessiert mich jetzt ernsthaft. der freund einer dogforerin hier ist Polizist. Ich frage sie mal.

    Da hast Du Dich verlesen, oder ich mich undeutlich ausgedrückt. Ich habe extra geschrieben das es mit den unkontrollierbaren Waffen so gesehen wird, nicht das es so niedergeschrieben ist. Aber frage mal Deine Freundin, es gibt zwar große Unterschiede in den einzelnen Ländern, sogar auf einzelnen Dienststellen, aber im großen und ganzen wird sie es bestätigen.

    Aber bedenkt bitte, ich habe die Gesetze und Vorschriften nicht gemacht und finde sie auch schrecklich. Ich denke nur hier ist der Gesetzgeber gefragt, der muss was ändern!

  • Ich werde morgen mal weiter suchen, ob ich was finde.

    Hier mal ein Link zu Polizeihunden und Hunde als "unkontrollierbare Waffe". Passt zwar nicht ganz, zeigt aber, dass es den Begriff in den Behörden gibt.

    http://www.tackenberg.de/extras/Gebrauc…Der-Polizeihund

    Wie wäre es wenn Du einfach aufhörst Dinge aus dem Kontext zu reissen?
    Jetzt zitierst Du einen redaktionellen Artikel von Tackenberg - einen (guten) Haustier-Frischfutterlieferanten. Das sind Deine Quellen?
    Sorry, aber eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das eine ist die Thematik bezüglich entsprechend ausgebildeter Wach- und Schutzhunde mit entsprechenden, gewünschten Anlagen die in die richtige Richtung gelenkt werden aber stetiger Kontrolle bedürfen. Das andere ist der Otto-Normal-Hund der leinenlos mit seinem Halter Gassi geht. Und Du bringst mal so pauschal den Einwurf "unkontrollierte Waffe" um dann auf gezielte Nachfrage zu schwimmen.

    Deine Beiträge sind mir zu unqualifiziert um sie ernst zu nehmen. Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen um nicht noch mehr off topic zu werden. Das Thema ist emotional genug. Da kann ich auch gut auf gefährliches Halbwissen verzichten.

  • Da steht für Sachsen-Anhalt ein Hund darf erschossen werden wenn ...der Hund außerhalb der Einwirkung des Halters ist. Und machst daraus "Wenn ein Hund schlafend im Wald liegt, darf er erschossen werden".
    Polemische Interpretationen wie Deine sind doch Öl im Feuer. Was soll denn sowas?! Total daneben!!!

    Ok. Dann entschuldige ich mich dafür, aber so kann man es halt deuten.

    Ich denke das bringt auch nichts, ich halte mich jetzt zurück. Ich versuche halt immer alle Seiten zu verstehen. Nur so kann man unsere Hunde in Zukunft besser schützen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Jürgen

  • Das steht in den Dienstvorschriften der Polizei. Das mit der unkontrollierbare Waffe wird in manchen Behörden halt so gesehen.....

    Also, ICH lese da bei Tackenberg Folgendes (auszugsweise):

    "Als Einsatzmittel der Polizei in Deutschland ist
    der Diensthund per Gesetz ein Hilfsmittel der

    körperlichen Gewalt. Anders hingegen sieht die
    Rechtssituation in Österreich aus, wo Diensthunde

    im Waffengebrauchsgesetz aufgeführt werden
    ."
    (wo sind wir doch gleich hier?....)

    Und ich lese von:
    "Missbrauch der Schutzhunde als unkontrollierbare

    Waffe verhindern"

    Das besagt meiner Meinung nach (vielleicht bin ich ja auch bisserl dumm und versteh das falsch *hust), daß man genau den Gebrauch des Hundes als unkontrollierbare Waffe VERHINDERN möchte.

    Also, wenn Du so ne Artikel schon anbringst als Nachweis, daß ein Hund (und der Artikel geht über EINE Sparte der Gebrauchshunde, nämlich denen der POLIZEI, keine privaten Hunde) eine unkontrollierbare Waffe sein soll, dann lies die wenigstens vorher...... Da ist nämlich gemeint, daß ein Hund, der nicht sach- und fachgerecht von genehmigter Stelle ausgebildet ist, zu einer unkontrollierbaren Waffe werden kann, und das soll verhindert werden. Das bedeutet NICHT, daß ein (Privat-!)Hund oder auch nur Polizeihund generell ne unkontrollierbare Waffe ist!

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