Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VI

  • Duden sagt, daß es für backen in Präsens und Präteritum auch die unregelmäßigen Formen gibt
    benützen finde ich da aber nicht

  • Kennt sich Jemand mit dieser Widerrufsbelehrung bei Maklern aus?
    Konkreter Fall: Haus soll über Makler verkauft werden. Interessent meldet sich, bekommt vom Makler eine Widerrufsbelehrung, die er zuerst bestätigen muss.
    Nun steht da aber folgendes:


    Folgen des Widerrufs
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Dann soll man einen Haken setzen bei folgendem Teil:

    Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie mir das Exposé vor Ende der Widerrufsfrist übersenden und damit mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie, die bereits in der Übersendung des Exposés liegen kann, mein Widerrufsrecht verliere.

    Und jetzt frage ich mich, wenn ich den Haken dort setze, muss ich dann schon was bezahlen dafür, das ich das Expose anfordere oder für den Besichtigungstermin, weil eben in dem oberen Teil was steht von "angemessenem Betrag zahlen"? Die für mich fraglichen Teile hab ich auch nochmal fett markiert. Bin gerade etwas verwirrt :???:

  • Soweit ich weiß, musst du das unterschreiben, um die Immobilie sofort ansehen zu können. Sonst musst du 2 Wochen warten. So hat mir das neulich ein Makler erklärt.

    Bezahlen musst du natürlich überhaupt nichts, erst bei Kauf - dann aber saftige Maklerprovision :muede:

  • Wir haben nie etwas unterschrieben.

    Das Expose des Hauses und die Führung durch das Haus durch den Makler, ist eine Dienstleistung, für die ich nichts bezahle, mich auch zu nichts verpflichte.

    Unterschreiben muss ich auch nichts, aber einen Haken setzen und dann geht diese Belehrung automatisch zurück an den Makler und erst dann bekomme ich das Expose und die melden sich wegen eines Besichtigungstermins.
    Mir wäre es am liebsten, es ginge so wie bei Euch. Aber dann bekommen wir keinen Besichtigungstermin :verzweifelt:
    Nun könnte man sagen, dann können die mich mal! Aber dafür ist das Objekt, zumindest vom Text und den Bildern her, einfach zu interessant :/

  • Ich bin ja kein Anwalt, aber für mich liest sich das so, als ob ihr für das Expose und den Aufwand des Maklers zahlen sollt, falls es zu keinem Vertragsabschluß kommt.

    Wozu eine Widerrufsbelehrung, wenn ich nicht kaufe, nur gucke?

    Widerrufen kann ich doch nur etwas, was ich schon unterschrieben habe.

  • Ich kenne es so, dass man sich verpflichtet, WENN man das Haus kauft, dass man es dann über den Makler tut -
    um eben zu vermeiden, dass der Makler Exposes erstellt, Führungen veranstaltet und der Kaufinteressent nimmt dann selbst Kontakt mit dem Verkäufer auf um es direkt zu kaufen und sich die Provision zu sparen.

    Entsprechend macht irgendwie der Passus für mich keinen Sinn ..
    Ist halt die Frage WAS genau kannst Du denn Widerufen?

  • So, hab da nochmal angerufen und die Dame hat mir bestätigt, dass die Provision nur fällig wird, wenn das Objekt gekauft wird. Für die Übersendung des Exposés und einen Besichtigungstermin müssten wir nichts bezahlen. Na dann, ich bin gespannt und setze dann mal den Haken :fear:

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