Wenn der Hund Einhoder ist oder einen schweren Unterbiss oder ne Knickrute hat, würde ih mich auf ein Zuchtverbot einlassen - aber dann würde er eh nicht angekört werden.
Ich gehe jetzt mal von FCI Hunden aus und da muß in solchen Fällen der Züchter kein Zuchtverbot aussprechen, da diese und andere zuchtausschließende Fehler bei der Wurfabnahme festgestellt, der Zuchtbuchstelle gemeldet und die Ahnentafeln mit dem "Z" = zuchtuntauglich gestempelt werden.
Da bei VDH Vereinen das Zuchtabnahmeprotokoll bei Abschluß des Kaufvertrages vorgelegt bzw. dem Welpenkäufer ausgehändigt werden muß, kann auch kein Züchter diese schwerwiegenden Fehler verschweigen und sich hinter fadenscheinigen Gründen, warum er ein Zuchtverbot im Kaufvertrag hat, rausreden.