Eure Prinzipien beim Hundekauf?

  • Wenn der Hund Einhoder ist oder einen schweren Unterbiss oder ne Knickrute hat, würde ih mich auf ein Zuchtverbot einlassen - aber dann würde er eh nicht angekört werden.

    Ich gehe jetzt mal von FCI Hunden aus und da muß in solchen Fällen der Züchter kein Zuchtverbot aussprechen, da diese und andere zuchtausschließende Fehler bei der Wurfabnahme festgestellt, der Zuchtbuchstelle gemeldet und die Ahnentafeln mit dem "Z" = zuchtuntauglich gestempelt werden.


    Da bei VDH Vereinen das Zuchtabnahmeprotokoll bei Abschluß des Kaufvertrages vorgelegt bzw. dem Welpenkäufer ausgehändigt werden muß, kann auch kein Züchter diese schwerwiegenden Fehler verschweigen und sich hinter fadenscheinigen Gründen, warum er ein Zuchtverbot im Kaufvertrag hat, rausreden.

  • Das alles stützt die These, der ich schon lange glaube: Genetik ist der wichtigste Faktor, und da kann man Defizite auch nicht "wegerziehen" sondern wird in neuen Situation immer wieder neue Probleme haben mit dem Hund.

    Dem kann ich nur beipflichten - aus eigener, leidvoller Erfahrung ...

  • Ich gehe jetzt mal von FCI Hunden aus und da muß in solchen Fällen der Züchter kein Zuchtverbot aussprechen, da diese und andere zuchtausschließende Fehler bei der Wurfabnahme festgestellt, der Zuchtbuchstelle gemeldet und die Ahnentafeln mit dem "Z" = zuchtuntauglich gestempelt werden.
    Da bei VDH Vereinen das Zuchtabnahmeprotokoll bei Abschluß des Kaufvertrages vorgelegt bzw. dem Welpenkäufer ausgehändigt werden muß, kann auch kein Züchter diese schwerwiegenden Fehler verschweigen und sich hinter fadenscheinigen Gründen, warum er ein Zuchtverbot im Kaufvertrag hat, rausreden.

    Das stimmt so nicht ganz.
    Grad bei Einhodigkeit kann sich das ja noch verwachsen, sprich der Hoden kann runterwandern und damit kann der Hund zur Zucht zugelassen werden.
    Arrens Ahnentafel hat trotz im Wurfbericht stehender Einhodigkeit kein "zuchtuntauglich" oder sonstwas drinstehen.


    Edit: GBF, ist also dem VDH angehörig und somit auch der FCI.

  • Mag sein, das es im GBF so gehandhabt wird.


    Ich kenne es von vielen Vereinen eben so, daß der Vermerk "Einhodig" und "Z" auf der Ahnentafel steht.
    Sollte der zweite Hoden noch absteigen, reicht ein ärztliches Attest, um die Ahnentafel umschreiben zu lassen.

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