Welpe von Züchter gekauft, nach 6 Tagen Tot!

  • Ich glaube, die Schwester kann sich drehen wie sie
    will und die Verkäuferin wird schon wissen, warum sie
    einen Privatvertrag schreibt.
    Die "Panleukopenie" /Katzenseuche, verwandt mit der
    Parvovirose des Hundes, hat eine Inkubationszeit von
    2-10 Tagen und insofern kann diese Krankheit auch beim
    Käufer als "erworbene Krankheit" angenommen werden.


    Die Schwester muss (innerhalb der ersten 6 Monate)
    nachweisen, dass die Krankheit zum Zeitpunkt der Übergabe
    schon bestand, kann sie das, so greift die Beweislastumkehr
    und der Verkäufer muss beweisen.
    Dem gegenüber steht der Kaufvertrag s.Posting 31, wo
    von Seiten des Käufers versichert wird, das bei "Gefahren-
    übergang" keine ersichtliche Krankheit bestand.
    Damit ist alles gesagt und sie muss nur beweisen, dass dennoch
    eine Krankheit bei Übergabe des Welpen bestand und da haben
    wir die Sache, dass die Krankheit auch bei ihr "erworben sein kann",
    da diese schon in den ersten 2 Tagen bei der Schwester ebenso gut
    ihren Beginn genommen haben kann.
    Damit ist alles gelaufen und der Kreis schließt sich zu ungunsten
    der Schwester.


    Es ist völlig unerheblich was die Verkäuferin für ein Gewerbe
    angemeldet hat, der Focus liegt auf den Sachverhalt der
    Krankheit "erworben oder schon bei Übergabe", der
    Beweislast und Möglichkeit der Beweislastumkehr.
    Vielleicht ist es so besser verständlich.

  • Die Schwester muss (innerhalb der ersten 6 Monate)


    nachweisen, dass die Krankheit zum Zeitpunkt der Übergabe
    schon bestand, kann sie das, so greift die Beweislastumkehr
    und der Verkäufer muss beweisen.

    Nein, da bringst du einiges durcheinander.
    Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt gem. § 476 BGB die Beweislastumkehr. Dafür muss der Verkäufer dann aber Unternehmer sein und der Käufer Verbraucher. Greift die Beweislastumkehr, dann muss der Verkäufer bei einem Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrenübergang auftritt, beweisen, dass dieser noch nicht bei Gefahrenübergang vorlag.


    Dagegen steht der Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern (zwischen zwei Unternehmern ist nochmal etwas anderes, hierfür aber uninteressant). Hier muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag. Kann er das, haftet auch der ein Privatverkäufer für den Mangel, es sei denn es ist wirklich wirksam ein Haftungsausschluss vereinbart worden.

  • Die Züchterin haftet und muss den Kaufpreis zurück zahlen und Euch auch die angefallenen Kosten beim TA ersetzen.


    Grund: Der Hund ist 3 Tage nach dem Kauf schwerst erkrankt und da kann der Käufer nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

  • @Sarah1


    Nur weil du das überall im Brustton der Überzeugung anbringst und es vielleicht auch gerne so hättest , entspricht das was du hier in jedem Thread in dem es um rechtliche Fragen geht anbringst noch lange nicht der Wahrheit .


    Vielleicht wäre es sinnvoll , nicht überall seinen Senf dazuzugeben und das den Leuten zu überlassen , die ihr Wissen aus besseren Quellen als Google beziehen ?

  • @Sarah1


    Nur weil du das überall im Brustton der Überzeugung anbringst und es vielleicht auch gerne so hättest , entspricht das was du hier in jedem Thread in dem es um rechtliche Fragen geht anbringst noch lange nicht der Wahrheit .


    Vielleicht wäre es sinnvoll , nicht überall seinen Senf dazuzugeben und das den Leuten zu überlassen , die ihr Wissen aus besseren Quellen als Google beziehen ?

    Trage Du zum Thema bei, schildere Deine Sicht der Dinge
    und lass Attacken gegen User und wenn schon, sage bitte
    was nicht richtig sein soll, erst so wird Sachlichkeit hergestellt.

  • Warum muss denn jeder Laie zum Thema was sagen? Ich frage mich ehrlich, wie man etwas zum Thema beiträgt, indem man Habwahrheiten verbreitet. Da wären andere Tipps sinnvoller bzw. einfach mal gar nichts sagen und Leute antworten lassen, die zumindest mal Grundwissen oder Wissen, das darüber hinausgeht, haben. Man muss nicht auf jedes Thema zwanghaft antworten, wenn man eigentlich nichts beizutragen hat.

  • Dann darf mit mit der Frage in nem Hundeforum nicht ankommen....für rechtlich korrekten Beistand sollte man dann vielleicht zum Anwalt gehen.

  • Dann darf mit mit der Frage in nem Hundeforum nicht ankommen....für rechtlich korrekten Beistand sollte man dann vielleicht zum Anwalt gehen.

    Es besteht aber die Möglichkeit das auch in einem Forum Leute schreiben die so eine Erfahrung schon hinter sich haben.
    Es gibt ebenfalls die Möglichkeit das hier Leute schreiben die sich auskennen.
    Leider schreiben hier aber auch Leute die keine Ahnung haben und das mit Überzeugung.


    LG Terrortöle

  • Trage Du zum Thema bei, schildere Deine Sicht der Dingeund lass Attacken gegen User und wenn schon, sage bitte
    was nicht richtig sein soll, erst so wird Sachlichkeit hergestellt.

    Ist eigentlich ganz einfach - so ziemlich alles was du zu dem Thema von dir gibst ist zumindest in der absoluten Haltung falsch.





    Natürlich brauche ich in einem Hundeforum keinen absolut korrekten Rechtsbeistand zu erwarten, was auch nicht erlaubt wäre. Man kann aber nach Erfahrungen fragen und man kann seine persönlichen Erfahrungen auch als solche kennzeichnen und mitteilen. "Ich hatte den und den Fall und da wurde das so und so gelöst" ist halt auch eine andere Aussage als " das ist so, dass habe ich gegoogelt!" .

  • Nein, da bringst du einiges durcheinander.Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt gem. § 476 BGB die Beweislastumkehr. Dafür muss der Verkäufer dann aber Unternehmer sein und der Käufer Verbraucher. Greift die Beweislastumkehr, dann muss der Verkäufer bei einem Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrenübergang auftritt, beweisen, dass dieser noch nicht bei Gefahrenübergang vorlag.


    Dagegen steht der Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern (zwischen zwei Unternehmern ist nochmal etwas anderes, hierfür aber uninteressant). Hier muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag. Kann er das, haftet auch der ein Privatverkäufer für den Mangel, es sei denn es ist wirklich wirksam ein Haftungsausschluss vereinbart worden.

    Ja, hatte ich alles geschrieben, wir haben hier vermutlich einen Vertrag
    von "Unternehmer zu Privat". In allen Fällen ist der Käufer erst mal beweis-
    pflichtig, kann sie das, greift die Beweislastumkehr, das gilt für das Tier,
    bzw. Krankheit und Vertrag.


    Zwei Verbraucher, also "Privat an Privat" schließt jede Gewährleisung aus,
    nur das kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da Gewerbe vermutlich vorliegt
    und da ist es so wie ich schrieb, die Krankheit kann erworben sein, alles
    andere muss bewiesen werden.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!