Mein Hund wurde angefahren, wer ist Schuld?

  • Hallo,
    Ich kenne auch viele HH die da recht bedenkenlos sind. Manchmal kommen sogar blöde Kommentare, weil ich meinen Hund eben nicht ableine, wenn da nur im entferntesten ein Auto kommen könnte... Aber wie gesagt, finde das viel zu riskant.


    Gruß,
    Rafaela


    Ganz ehrlich... Dann könnte ich meine Hunde NIE ableinen. Mir ist schon 2 Kilometer vom Dorf entfernt, auf einem nicht geteerten Weg ein Auto begegnet. Der Fahrer hat mich gefragt ob ich weiß wem die Wiese gehört. Da war nichts außer Wald, ein ausgetretener Pfad und eben diese Wiese, dahiner ein Fluss und Felder...

  • Vielleicht würde ich einfach persönlich zu dem Herrn fahren und die REchnungen mitnehmen. Freundlich fragen ob es die Möglichkeit gibt sich daran zu beteiligen.
    Denn eigentlich habt Ihr beide ja nun schuld. Er weil er wohl zu schnell gefahren ist und Ihr weil der Hund ohne Euch auf der Straße gelaufen ist.
    wenn ich bei uns im Feld an die geteerten Wege komme wird mein Hund immer ins Kommando Fuss genommen. Wenn wir diese überquert haben gibts wieder Freigabe.
    Vor allem Sommer und Herbst immer sehr gefährlich wenn die Felder hoch gewachsen sind. Da kann man schnell mal ein Fahrzeug übersehen.


    Wie gesagt ich würde hinfahren und freundlich nachfragen. Mich auch noch mal bedanken für die spontane Hilfe und für den Transport zum Tierarzt.


    Liebe Grüße und alles gute für den kleinen !

  • Meine Sicht: Da bei euch keine Leinenpflicht besteht, kann man euch schlecht vorwerfen, dass der Hund auf dem Feld abgeleint war (wie sich das mit einem geteerten Weg durch Feld verhält, keine Ahnung). Dass ihr ihn zu euch ruft, wenn von weit her ein Auto kommt, ist eine normal Reaktion. Wenn der Hund über den Weg gelaufen ist, hätte der Fahrer ihn sehen und entsprechend bremsen müssen bzw. gar nicht erst beschleunigen dürfen. Er hat gemerkt, dass ihr ihn gesehen habt und sich daher sicher gefühlt, beschleunigen zu können. Da hatte er den Weg wohl nicht im Blick. Wenn er Anlieger ist, sollte er den Weg aber kennen (Feldwege im Allgemeinen) und damit rechnen, dass auf einem Feldweg abgeleinte Hunde laufen könnten.


    Am Anfang war er sicherlich selbst geschockt. Da haben schon einige Dinge gesagt, die sie später widerrufen haben. Vielleicht hat er nun Angst vor einem Verfahren und versucht daher, euch einzuschüchtern (Achtung, nur eine Möglichkeit, keine böswillige Unterstellung). Einen Grund, derart unfreundlich zu werden, gibt es ja nicht nach deinen Erzählungen. Bist du denn sicher, dass er beschleunigt hat, oder kann es sein, das du seine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt hast? (Auch eine Frage, die man sich stellen sollte, falls es tatsächlich zu einer Anzeige kommt).


    Was bleibt ist, dass er die Straße wohl nicht komplett im Blick hatte.


    Auf jeden Fall gute Besserung für deinen Hund!

  • Alles Gute für euren Hund!
    Rechtlich glaub ich nicht, dass man viel machen kann...


    Aber kleiner Tipp für die nächste, ähnliche Situation:
    Je nach Größe des Hundes, kann ein Autofahrer den Hund gar nicht sehen, weil er einfach nicht im Sichtfeld ist. Und gerade auf Feldwegen fahren doch viele Fahrer (egal ob mit Traktor oder Auto ) zu schnell... Daher bleib ich immer (mittig) auf dem Weg stehen, bis mein Hund bei mir ist, oder geh auf die selbe Seite wie der Hund, wenn ein Fahrzeug kommt.


    LG Anna

  • Das gilt nur für Deutschland, sonst siehe Link


    Sowohl der Autofahrer als auch der Hundehalter unterliegen der Gefährdungshaftung ( https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung) . Der Autofahrer haftet also. Bei dieser Haftungsart gibt es keine Schuld sondern nur den Schaden der ersetzt werden muss.
    Ach, wenn das nur so einfach wäre, Grenzfälle gibt es immer, dann muss halt das Gericht entscheiden.
    In diesem Falle könnte es ja auch einen Schaden am Auto gegeben haben, dann müssten beide Zahlen, will sagen die Schäden würden gegeneinander aufgerechnet.
    Anleinen ist so ne Sache, was ist wenn ein Radahrer in die Leine Fährt und stürzt (ohne Leine wäre das nicht passiert)

  • Wenn man in der Situation rechtliche Schritte einleiten will, dann wird nur ein Gang zum Anwalt helfen.
    Die Polizei ist hier der vollkommen falsche Ansprechpartner, da der Autofahrer den Hund kaum vorsätzlich angefahren haben wird, und selbst eine Verurteilung absolut nichts bringen würde, da die TS dadurch trotzdem noch kein Geld bekommen würde.


    Einen möglichen Schadensersatz muss man zivilrechtlich geltend machen, im Zweifelsfall einklagen, und dafür ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.


    Ob die Chance nun so hoch ist, den Anspruch durchzubekommen, wage ich zwar zu bezweifeln, aber auch dazu sollte ein Anwalt mehr sagen können.

  • Da ich öfters auf solchen Wegen mit meinen Kindern und Hunden unterwegs bin, stellt sich bei mir die Frage.... was ist wenn es ein Kind gewesen wäre .... oder auch eine kleine Frau ? (Bin ja auch nicht die grösste :D ) .


    Man muss doch so besonnen fahren und nicht noch beschleunigen wenn eine Gruppe an Fussgängern ersichtlich ist.... wo mindestens einer ist... können auch noch andere sein.... eventuell ja auch Tiere... wie in deinem Fall..... der ist scheinbar auch absolut Kopflos gefahren.......


    Ich würde mir deshalb auf jedenfall eine Rechtsauskunft einholen..... den sein Verhalten scheint ja auch nicht so ok zu sein.... das eventuelle Beschleunigen... oder auch die eventuell fehlende Berichtigung zur Nutzung der Strasse mit dem Auto..... das würde ich geklärt wissen..... und wer weiss, vieleicht habt ihr ja Glück und er muss sich doch beteiligen...


    Liebe Grüsse Meike und deinem Schatzi eine Gute und schnelle Genesung


  • Einen möglichen Schadensersatz muss man zivilrechtlich geltend machen, im Zweifelsfall einklagen, und dafür ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.


    Du brauchst die Versicherung und der mußt du das melden. (Zur Not Autonummer notieren)

  • Du brauchst die Versicherung und der mußt du das melden. (Zur Not Autonummer notieren)


    Nein, nicht wirklich.
    Wenn dann hat man einen Anspruch gegen den Verursacher (hier dem Autofahrer). Inwiefern für den nun eine Versicherung einspringt, ist nicht das Problem des Geschädigten.
    Der Herr könnte ja z.B. auch gar nicht versichert sein oder nur bis zu einer bestimmten Summe X, dann muss der Verursacher komplett bzw. über die Summe hinaus für den Schaden allein aufkommen, sofern der Geschädigte gegen ihn auch tatsächlich einen Anspruch hat.

  • Für mich stellt sich die Frage ob er wirklich zu (so viel) zu schnell gefahren ist oder es vielleicht auch aus dem Schock heraus gesagt hat?! Euch hat er ja gesehen und dass er deshalb 30-40 km/h beschleunigt finde ich unlogisch.


    bewerten kann man es aber von außen natürlich nicht. Nur eins noch (ohne den Fahrer in Schutz zu nehmen o.ä.) wenn der Hund auf der anderen Seite der Straße auf dem Feld war, warum seid ihr dann nicht auf diese Seite gegangen um ihn im Empfang zu nehmen? Das ist das worüber ich die ganze Zeit nachdenke. Warum habt ihr den Hund (egal wie weit das Auto weg war) überhaupt noch genötigt da vor ihm rüberzulaufen?


    Ich muss ehrlich sagen, ich finde die ganze Geschichte etwas seltsam.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!