Ich habe gerade mal ein bisschen im Netz gestöbert....
Zum einen fand ich irgendwo den Einwand, dass der Autofahrer den Halter eines in einen Verkehrsunfall verwickelten Hundes anzeigen könne wegen "gefährlichen Eingreifens in den Straßenverkehr" (Hund ist ungesichert auf der Straße gelaufen).
Zum anderen auch den Hinweis, dass ein Autofahrer wegen eines (kleinen) Tieres (rechtlich gesehen einer Sache) gar nicht bremsen darf (offiziell) wegen potentieller Gefährdung des rückwärtigen Verkehrs.
Ich bin der persönlichen Meinung, dass man als HH verpflichtet ist, dass der Hund keine Schäden verursacht. Dazu gehört auch das Überqueren einer Straße.
Von daher wäre ich mit Forderungen äußerst vorsichtig und wäre einfach nur froh, dass der Hund den Unfall überlebt hat!