Mein Hund wurde angefahren, wer ist Schuld?

  • Guter Tipp, die Versicherung des Fahrers wäre natürlich auch noch ein Ansatzpunkt. Da kannst du dich an den GDV wenden, um den Versicherer zu erfragen, was aber kein Garant (vgl. Lololeins Posting) für eine Übernahme ist, sondern eher nur ein Versuch sein kann. Aber das würde ich auch wirklich nur dann machen, wenn ihr im Guten nicht weiterkommt. Sowas hat ja dann doch ein bisschen Eskalationspotential. ;) Und sofern ihr nicht 100% sicher ausschließen könnt, dass der Herr nicht auch einen Schaden an seinem PKW hat, würde ich mich darauf gefasst machen, dass er im Zweifel einen etwaigen Schaden in dem Fall dann auch nicht mehr zurückhält (was ja möglich ist, dass da etwas am PKW ist, was ihm letztlich egal ist...oder noch egal ist). Von daher mal ganz doof gefragt: Habt ihr den Vorfall eigentlich eurer Hundehaftpflichtversicherung gemeldet (Meldefristen)?


    Reduziert man es jetzt mal ganz platt auf das Wesentliche: Hund war an einer "Straße" nicht im direkten Einwirkungskreis des Halters oder anderweitig gesichert (z.B. irgendwo angebunden), Fahrer hat den Hund nicht gesehen. Hätte wohl auf beiden Seiten idealer (im Sinne von rechtliche Idealvorstellung von absolut besonnenem und vorausschauendem Hundehalter und Autofahrer) ablaufen können.


    Eine Haftungsquotelung ist in so einer Konstellation durchaus in irgendeiner Form zu erwarten. Aber wie die aussehen würde, öh...da müsste man ja u.a. überhaupt mal die Begebenheiten vor Ort kennen, die Wegerechtsgeschichte, beide Schilderungen, etc., etc.. Und wie sowas der betreffende Versicherer oder ein Richter wohl im Ernstfall sehen mag, ist die nächste Sache. :ka:

  • [
    Wenn dann hat man einen Anspruch gegen den Verursacher (hier dem Autofahrer). Inwiefern für den nun eine Versicherung einspringt, ist nicht das Problem des Geschädigten.


    genau so wie du haftest wenn den Hund mist gebaut hat haftet auch der Autofahrer mit der Autoversicherung. Dafür ist die Versicherung doch da. und das beide, ein Hundehalter 8Haustier) und ein Autofahrer (Gerät) der Gefährdenshaftung unterliegen (siehe mein Link) haften auch beide im Rahmen der Gefährdenshaftung.

  • Wenn es 17 Uhr war, war es doch vermutlich schon dunkel/dämmerig. War euer Hund ausreichend beleuchtet?


    Ich finde ehrlich gesagt, dass ihr da auch einen Großteil der Schuld tragt. Ihr hättet eurem Hund entgegen gehen können oder viel früher herrufen können.


    Aber passiert ist passiert. Ich würde den Fahrer nett fragen ob er sich beteiligen möchte, es aber belasse wenn er es verweigert und unter "extrem dumm gelaufen" vermerken und in Zukunft bei Autos vorsichtiger sein.

  • Wenn dann hat man einen Anspruch gegen den Verursacher (hier dem Autofahrer). Inwiefern für den nun eine Versicherung einspringt, ist nicht das Problem des Geschädigten.


    Im Normalfall, wenn eine ganz normale Haftung vorliegt, dann zahlt die Haftpflichtversicherung auch. sonst müssten wir für jeden Blechschaden die Gerichte bemühen!


    Andererseits ist die HP auch eine Rechtsschutzversicherung, d.h., sie schützt ihren Klienten auch für unberechtigten Forderungen.


    Liegt Haftung vor, zahlt die Haftpflicht. Wenn nicht, nicht.


    Was noch bleibt wäre ein Straftatbestand. Wenn Vorsatz vorliegen würde z.B. Ist hier nicht der Fall.


    Also - nochmal - die Versicherung ist der erste Ansprechpartner in so einem Fall. Auch umgekehrt übrigens - wäre was am Auto, würden das die beiden Versicherungen unter sich klären.


    Das Thema Schuld ist völlig irrelevant, da wir es Gefährdungshaftung zu tun haben, wie ja schon erklärt wurde.


    Sollte der Autofahrer die Versicherung nicht nennen wollen, dann halt doch ein Anwaltsschreiben.

  • Schuld liegt meiner Meinung nach bei beiden.
    Du hast deinen Hund nicht ausreichend gesichert (Freilauf erlaubt hin oder her), der Autofahrer hat beschleunigt (Befahrung des Weges hin oder her), hat ihn evt.im Toten Winkel gehabt, whatever.


    Ich kann verstehen, dass du dich erstmal auf die freundliche Art des Autofahrer eingelassen hast(haette ich auch), aber ich haette die Sache zu MEINEM Schutz sofort der Polizei gemeldet.
    Nicht, um dem Autofahrer einen reinzuwuergen, sondern dass es irgendwo schriftlich dokumentiert ist fuer einen spaeteren Rechtsstreit etc..


    Mal eben nen Hund anfahren ist fuer mich keine Lappalie, egal wer wieviel Schuld hat. Stell dir mal vor, der Autofahrer haette dich letztendlich noch wegen irgendwas zur Kasse gebeten?? Zusaetzlich zu den TA-Kosten.
    Es geht ja in dem Moment gar nicht darum, wer was wo falsch gemacht hat und wer vom Gesetz einen drueber kriegt, sondern nur darum, dass es dokumentiert ist um etwas in der Hand zu haben, WENN man spaeter doch noch Zweifel hat.
    Du bist ja jetzt 14 Tage spaeter am Zweifeln....


    14 Tage sind viel Zeit, die vergangen ist.
    Da du nichts in der Hand hast kannst du den Autofahrer nur um eine Beteiligung bitten, mehr nicht.
    In solchen Situationen sind die Menschen oft erst zugaenglich, freundlich, hilfsbereit, aber im Nachhinein wenn sie auch darueber nachgedacht haben oft nur noch dafuer offen, ihren eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Gerade, wenn sie merken etwas falsch gemacht zu haben.
    Deshalb immer sich SELBST bei so etwas absichern.


    Gute Besserung an den Wauzi! Ihr habt echt mordsmaessig Glueck gehabt.

  • Ich will nur ganz kurz noch etwas zum Thema "Schuld" hier schreiben. Richtig, auf Schuld bzw. Verschulden kommt es hier für die Frage nach dem Bestehen eines Anspruches nicht an.


    Aber, das was hier von vielen Usern als "Schuld, weil ..." genannt wird, ist im Grunde trotzdem nicht verkehrt, weil von vielen genau das angesprochen wird, was dann später beim Umfang der Schadensersatzpflicht wichtig ist.


    Sprich man würde erst feststellen, aha, der Hundehalter hat einen (verschuldensunabhängigen) Anspruch gegen den Fahrer. Punkt.


    Dann kommt notwendigerweise auch die Frage: "Ok und wie hoch ist der Anspruch gegen X im Ergebnis vom Umfang her ( = wie viel € muss X zahlen)?" Da wird dann geguckt, was an Mitverursachung durch Andere da ist...und genau das ist die Stelle, an denen das, was hier als "Mitschuld, eigener Fehler
    o.ä." bezeichnet wird, relevant wird und dafür sorgt, dass der Fahrer statt 100% nur xy% an Schadensersatz leisten müsste bzw. dessen Versicherung -sofern greifend- übernehmen würde.

  • Hier gibt es aber nichts das auf eine Mitschuld des Fahrers hinweist.
    Hund ausserhalb des Haltereinwirkungsbereichs, die Sache ist kla.

  • aber hat man als Atofahrer nicht immer eine Mitschuld an Unfällen oder ist das nur in der Schweiz so? Ich weiss nicht wie es genau heißt, aber irgendwie da der Autofahrer der "stärkere" ist, hat er immer eine Teilschuld. Oder gilt das nicht für Sachen (Hunde)? Ich kenne es nur vom Fahrradfahrer. Egal ob der Autofahrer Schuld am Unfall mit einem Fahrradfahrer ist oder nicht, er trägt IMMER xy% der Schuld...

  • aber hat man als Atofahrer nicht immer eine Mitschuld an Unfällen oder ist das nur in der Schweiz so? Ich weiss nicht wie es genau heißt, aber irgendwie da der Autofahrer der "stärkere" ist, hat er immer eine Teilschuld. Oder gilt das nicht für Sachen (Hunde)? Ich kenne es nur vom Fahrradfahrer. Egal ob der Autofahrer Schuld am Unfall mit einem Fahrradfahrer ist oder nicht, er trägt IMMER xy% der Schuld...


    Genau das hatte ich auch gerade im Kopf.


    Hatten vor einiger Zeit einen Fahrradunfall (mein Hund rennt Frau vors Rad, sie stürzt). Meine Versicherung zahlt den Schaden natürlich, allerdings nicht das horrende Schmerzensgeld, welches verlangt wird. Begründung: Es gibt ein BGH-Urteil, nach welchem Radfahrer in solchen Situationen angemessen vorausschauend reagieren müssen z.B. abbremsen oder sogar anhalten. Also hat trägt sie eine Mitschuld.


    War mir auch nicht bewusst, für mich war klar: Mein Hund rennt vor ein Rad, klar hab ich daran Schuld, weil ich nicht rechtzeitig reagiert habe.


    Könnte mir vorstellen, dass es solche Regelungen auch für Autofahrer gibt



    Edit: Allerdings haben wir diesen Schaden sofort gemeldet und alles hat seinen "normalen" Gang genommen..weiß nicht wie es nach einer Zeit von zwei Wochen aussieht

  • X2302 evtl verkennst du die Rechtslage?
    Ein anderes Beispiel, lief vor ein paar Tagen im TV. Ein abgestelltes Auto setzt sich von alleine in Bewegung und schiebt ein paar andere ineinander. Hier gibts auch keine Schuld oder Mitverschulden. Das Auto war durch Handbremse etc gesichert (konnte mensch sogar auf einem Handyviedeo sehn; alle Räder bewegten sich nicht, geholfen hätte nur das Anbinden an einen Baum oder so ). Wer zahlt ist der Eigentümer des Autos was ins rutschen kam.
    Wie hoch der Schadensersatz ist ist so ne Sache. Ein Hund ist rechtlich gesehen keine Sache mehr, trotzdem wird nicht jede Op bezahlt. In diesem Fall wird das wohl kein Problem darstellen.


    kamiko:

    Zitat

    Schuld liegt meiner Meinung nach bei beiden.

    es geht wirklich nicht um die Schuld sondern wer den Schaden hat

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