BH Plauderecke
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Mich würde bei solch unsinnigen Spielereien ja der Rechtsaspekt interessieren
Wer haftet, wenn der Hund im Wald jagen geht, vielleicht nen Unfall verursacht oder es zur Beißerei kommt?
Mal abgesehen davon, dass sowas fernab jeglicher Realität hier, ist! Solche Situationen hab ich nie und brauch ich auch nicht!
Bin mal gespannt auf unseren VT in zwei Wochen. Den Richter hatt ich bisher nicht! Was der so verlangt
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Ist man als Hundebesitzer nicht immer für seine eigenen Entscheidungen verantwortlich— es sei denn eingezäunter Trainingsplatz plus geprüfter Hundetrainer?
BH ist nur ne Prüfung wie jede andere. Wenn mein Hund beißt muss ich erstmal für den Schaden einstehen, oder?
Eventuell kommt dann noch der Vorwurf Fahrlässigkeit hinzu oder auch nicht.
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Einmal habe ich einen Richter erlebt, der die Rüden richtig provoziert hat. 2 Rüden saßen sich mit knapp 1 m Abstand frontal gegenüber, fixierten und knurrten den anderen an und der 3. mußte in die Mitte und sich da setzen, wiederum frontal vor den Leistungsrichter mit praktisch keinem Abstand. Ansage vom LR an den 3. HF: Wenn Du Deinen Hund nicht hierhin bekommst, bist Du durchgefallen.
Wenn ein Richter so etwas verlangt, würde ich das nicht machen. (Es sei denn, ich kenne die beteiligten Hunde aus dem Training extrem gut und weiß, daß es ohne Probleme geht.) Soll er mich doch durchfallen lassen. Wegen einer BH riskiere ich keine Beißerei und noch viel weniger langwierige Probleme mit meinem Hund, die durch solche Aktionen entstehen können.
Aber das war bei den vielen BHs, die ich gesehen habe, genau einmal. Ich habe schon andere Gemeinheiten erlebt, aber keine die aggressives Verhalten auslösen sollten.
LG
Doro
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Uff ne, ich glaub da würd ich meinen Hund schnappen und gehen. Da bin ich froh über unsere IGP Richter, da werden nur die ganz normalen Sachen abgefragt (Unbefangenheit, Radfahrer, Jogger, Vereinsamung, Menschengruppe, Hundebegegnung) und human bewertet (Sprich Hund darf sich auch mal nicht 100% happy in der Situation zeigen, solange er im Gehorsam steht und keine offene Aggression oder Panik zeigt ist es okay).
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So wird es bei uns auch laufen, wir bleiben sogar direkt am Platz auf einem Waldweg für den VT wenn der LR es handhabt wie die letzten Jahre.
Mir ist das egal, mit Mailo könnten wir auch in eine Fußgängerzone.
Nur ableinen und Hunde sehr dicht zusammenbringen würde ich nicht, der ist ja nicht mal ein Viertel so schwer wie die restlichen Hunde und hätte keine Chance wenn es knallt. -
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Grundsätzlich haftet der Hundehalter für alle Schäden, egal ob ehrenamtlicher Richter XY ihm gesagt hat, dass er das machen soll. Von daher tut jeder gut, seinen Kopf zu benutzen und bei blödsinnigen Aktionen auch mal nein zu sagen.
Hier gab es mal eine Zeit lang den Trend, dass der Hund sich vom Richter anfassen lassen muss bei der Chipkontrolle (kreative Auslegung der PO). Nachdem die Rechtslage da nicht ganz so klar ist, haben sie das aber recht schnell wieder sein lassen.
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Grundsätzlich haftet der Hundehalter für alle Schäden, egal ob ehrenamtlicher Richter XY ihm gesagt hat, dass er das machen soll. Von daher tut jeder gut, seinen Kopf zu benutzen und bei blödsinnigen Aktionen auch mal nein zu sagen.
Genau das. Ich hab auch schon viel Blödfug von Prüfungen gehört. Und ich frage mich dann immer warum man etwas mitmacht, bei dem man sich absolut unwohl fühlt oder den eigenen Hund in Gefahr bringt. Da ist meiner Meinung aber auch ein bisschen die Prüfungsleitung gefragt. Teilnehmer trauen sich vielleicht nicht Richter in Frage zu stellen oder einfach mal Nein zu sagen. Gerade unerfahrene Prüflinge tun sich da sicherlich schwer.
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Wirklich Einfluß hat der PL aber nicht, es entscheidet der Richter. Man kann evtl. etwas vorschlagen, aber mehr nicht.
LG
Doro
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Ja oder man sagt dann als TN "Nö, ist nicht" und wenn der LR dann sowas meint alá "dann fälste durch" kann man andere Wege gehen - bzw sollte man mAn.
So Dinge die ich eh nie im Alltag haben werde aber in so nem bekloppten VT , da gibt es irgendwo Grenzen.
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Innerorts kann man sich auf die fast überall geltende Leinenpflicht berufen. Kein LR kann dich zwingen eine Ordnungswidrigkeit zu begehen bzw darf dich wenn du dich weigerst eine solche zu begehen nicht einfach durchfallen lassen. Würde das bei meinen Hunden einer versuchen hätte ich mich defnitiv beim DVG beschwert...es gab mal einen Fall und der LR bekam auf die Finger und die Prüfung wurde als bestanden anerkannt
- Vor einem Moment
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