• Glückwunsch!!


    Der Straßenteil mit Joey hat gefühlt 5 Minuten gedauert und das bei 17 Teilnehmern |) . Einmal anbinden (immer mehrere Hunde auf einmal) und Rest latscht vorbei und dann fuhr noch ein Radfahrer und ein Auto an allen vorbei, fertig... Mit Smilla damals wurde schon einiges getestet, war deutlich länger, sicher 30 Minuten bei rund 10 Teilnehmern (? weiß gar nicht mehr genau). Ist der Straßenteil wirklich so gar nicht genormt?

    Der Strassenteil ist gaaaanz grob beschrieben in der PO (Seite 27/28)

    Glückwunsch Ina :bindafür:


    Bei uns ist übrigens letzte Woche ein BH-Hund durch den Wesenstest gefallen, weil er zu ängstlich war - der Richter meinte, dass er das nicht mehr als unbefangen durchgehen lassen könne :|

    Hat er auch Recht. Die PO sagt ganz klar, dass u.a. 'scheu' und 'unsicher' bei der Unbefangenheitsprobe (und dazu gehört die Chipkontrolle halt auch) neg. Verhalten bzw. Wesensmängel sind und zur Disqualifikation führen (Seite 10). Auf Seite 21 steht dann:


    Zitat

    Hunde, die nicht zur Prüfung zugelassen werden können:
    - Unsichere und schreckhafte Hunde, weichen der Person aus
    - Nervöse, aggressive, warnende Hunde, Angstbeißer
    - Aggressive, bissige Hunde

    Quelle: 55-2011-annex-de.pdf

    • Neu

    Hi


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    • Naja, es steht aber auch in der PO zur Unbefangeheitsprüfung: "Der LR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen"
      Wenn sich der LR daran hält springt der Hund auch nicht 'nen Meter nach hinten. Aber ohne dabei gewesen zu sein ist es immer schwer das wirklich zu beurteilen. Ich finde es aber schade, habe ja selber einen (damals sehr) vorsichtigen Hund,

    • Tja, ist halt die Frage was ein Reizeinfluss ist. Wenn der Hund nicht zur Chipkontrolle kommt, dann muss der LR zum Hund. Das hinlaufen zum Hund ist sicher kein Reizeinfluss und allein die Tatsache, dass der Hund nicht hin will, koennte als 'scheu' ausgelegt werden. Er kann das natuerlich auch sein lassen und den Hund durchfallen lassen, weil keine Chipkontrolle moeglich war...

    • Wenn man jetzt so anfängt, kann man auch sagen das die pure Anwesenheit eines Fremden am Platz eine Reizsituation ist... kenn ich auch Leute die das so sehen |)


      Wenn man nicht mehr auf den Hund zugehen darf, dann fällt der Hund halt durch weil kein Chipablesen möglich war und somit die Identität nicht festgestellt werden konnte.

    • Hätte ich Kito damals an langer Leine vor den Richter gestellt, hätte der sicher auch nichts ablesen können. Anfassen durch Fremde war damals nicht möglich.
      Mir wurde aber nicht verboten mich zu meinem Hund zu hocken und ihn am Halsband zu halten. Dass er dann beim Ablesen den Schwanz unter den Bauch geklemmt hatte und man in den Augen das Weiße sah, hat niemaden gestört - bur mich etwas, wäre mir natürlich lieber gewesen, wenn er entspannt dagestanden hätte, aber ich wusste ja, dass das ne Herausforderung für ihn wird.

    • Naja, es steht aber auch in der PO zur Unbefangeheitsprüfung: "Der LR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen"
      Wenn sich der LR daran hält springt der Hund auch nicht 'nen Meter nach hinten. Aber ohne dabei gewesen zu sein ist es immer schwer das wirklich zu beurteilen. Ich finde es aber schade, habe ja selber einen (damals sehr) vorsichtigen Hund,

      Warst wohl dabei ;)


      Nein, der Richter hatte in meinen Augen Recht - und ich kenne den Hund aus dem Training ja schon länger - wir haben ihn z.B. über Wochen an Männer in der Gruppe gewöhnen müssen.... und es reichte schon, wenn ein ihm bekannter Mensch was Ungewöhnliches in den Händen hielt (so wie das Chipgerät) dass er den Rückwärtsgang einlegte - und ohne Leine auch weit weg gewesen wäre....

    • Also ein "auf den Hund Zugehen" sollte der Hund schon ertragen können. Er muss es ja nicht toll finden und mit Herrchen an der Seite als "Halt" (auch im Wortsinn) das alles durchstehen. Aber wenn ein Hund Panik bekommt, finde ich das auch in Abstimmung mit der PO mehr als gerechtfertigt, den Hund nicht bestehen zu lassen.

    • wir haben aktuell auch zwei Hunde im BH Training, die eine Chip-Kontrolle nicht ertragen. Nicht mal, wenn sie am Halsband festgehalten würden. Ich glaube sogar, die würden sich beide aus dem Halsband winden.
      Ja, für mich sind diese Hunde in dem Moment nicht unbefangen. Sie sind nicht aggressiv und gehen nicht nach vorne. Aber so eine große Angst ist für mich halt auch nicht mehr unbefangen.
      Beide lassen sich auch nicht von ihren Besitzern den Chip lesen, das wäre also auch keine Option.

    • Ich glaub durchfallen lassen kann ein Richter ohnehin jeden Hund.


      Ist dann halt einfach Typfrage was man als Unbefangenheit ansieht und ob man wirklich wegen seines eigenen Empfindens dafür einem Hund die sportliche Karriere verbauen / massiv erschweren will, obwohl dieser mit solchen Situationen ggbf. gar nicht mehr konfrontiert werden wird nach der Prüfung und auch keine Gefahr darstellt.

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