Immer wieder toll wie Einzelurteile als Selbstverständlichkeit gesehen werden.
Es ist prinzipiell egal wie lang das Tier da ist. Die Zustimmung zählt.
Die Zustimmung hat um verwertbar zu sein in Schriftform vorzuliegen. Eine mündliche Zustimmung kann man ja auch schnell als nie ausgesprochen bezeichnen.
Allerdings kann ein Vermieter trotz schriftlicher Zustimmung bei massiven Problemen den Hund trotzdem raus zwingen. Theoretisch selbst wenn der Hund 17 ist und auch seitdem dort wohnt. Nur kommen wir da zu den Einzelurteilen und dem Ermessen unserer Richter. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit wird ein 17 jähriger Hund dort aus nachvollziehbaren Gründen bleiben dürfen.
Anzeigen würde ich hier noch lange nicht..
Da gibt es wenig Grund. Man kann aus der Geschichte als eifriger Jurist, der alles vor Gericht bringt, koste es was wolle, paar Dinge finden, aber wirklich Aussicht auf Erfolg gibt's nicht.
Und was soll das bringen? Kostet dem Paar bisschen Geld und dadurch wird die Anspannung nicht besser.
Ist ja nicht so, dass auf Verleumdung, Beleidigung, etc Freiheitsstrafe steht und die damit weg vom Fenster wären
Sowas geht schnell in jahrelanges gegenseitiges Verklagen über und endet in Lächerlichkeiten.
Da würde ich als Vermieter erst recht nicht mit machen und mir angenehmere Mieter suchen.
Ich würde auch von ungenehmigten Bild- und Tonaufnahmen abraten.
Auch wenn es nur für den Vermieter ist um ihm irgendwas vorlegen zu können.
Ist nach 201 StGB strafbar.