Plauderthread für Ausstellungsverrückte-Besucher &Aussteller

  • Zitat

    Durch das Entfernen (z. B. durch Abschneiden, Trimmen, Kürzen o.ä.) von Vibrissen ist ein Hund in der Sinneswahrnehmung gestört. Das Kürzen der Tasthaare ist demnach nur dann keine Gewebestörung, wenn die betreffenden Teile rasch wieder nachwachsen und in der Zwischenzeit biologische oder ethologische Funktionen nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt sind. Unter einem Gewebe versteht man einen durch spezifische Leistungen gekennzeichneten Verband gleichartig entwickelter Zellen. Hunde nutzen ihre Tasthaare als Sinnesorgan. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Haare rasch wieder nachwachsen und das Kürzen dieser Haare nur eine unwesentliche Einschränkung darstellt. Somit ist davon auszugehen, dass dem Tier durch die durchgeführte Amputation ein Schaden in nicht unwesentlicher Höhe entstanden ist.


    Schreibt doch gleich dass alle Rassen verboten sind denen man im Gesicht herum schneidet.

    Meine Fresse... Haare abschneiden mit einer Amputation gleich stellen.

    Is also folglich egal wo - alle Vibrissen müssen vollständige Länge haben.

    Davon ab dass die noch nie gesehen haben wie schnell die nach wachsen.

    Idiotisch...

  • Ehm... Ist das alles? Boxenverbot und keine abgeschnittenen Vibrissen? Sonst nichts?

    Das Boxenverbot gibt es schon seit über 5 oder 6 Jahren. Als wir 2019 in Erfurt ausgestellt haben, hat sich kein Schwein dran gehalten. Hunde übereinander in Boxen über Stunden, mehrere Hunde in einer Box auch über Stunden und die Ordner sind einfach vorbei gelaufen.

    Aber ich bin auch etwas erstaunt, dass sie jetzt doch scheinbar so zurückrudern. Auch wenn das mit die Vibrissen für alle Rassen, die geschoren/geschnitten werden im Gesicht scheiße ist. :verzweifelt:

  • Ich dachte ich stelle das Problem mal Bildlich dar. ^^

    Also zur Erläuterung - sowas bspw ist nicht erlaubt und stellt eine "nicht unwesentliche Einschränkung" dar :

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    Ich habe vor etwa einer Woche geschoren und es sind bereits 2 cm nachgewachsen.

    Somit stellt es in dem Sinne des von mir weiter oben Zitierten keine "Gewebeschädigung" dar.

    Und dennoch versucht man es so zu ziehen, als wäre es eine.

    Bei Schnauzer, Airedale, Welsh, Irish, Lakeland und Co kürzt man die gern mal unbewusst mit.

    Ebenso befinden sich Vibrissen über den Augen, bedeutet dass man also auch nicht überm Auge schneiden darf.

    Und beim Bart schneiden kann man jederzeit ausversehen eine Vibrisse erwischen - also auch nicht mehr erlaubt.


    Aber Pekingesen bspw? Go for it! Die dürfen weiterhin auf ihren Kühlakkus warten :headbash:

  • Ich kann dir garantieren, dass ich Manni nicht rasieren (OK, die Pfoten Haare schneide ich) und ihm brechen die vibrissen regelmäßige ab.

    Auf ca die da zu sehende Länge.

  • Und dann gibt's Bspw bei Hunden noch das selbe wie bei unserem Kater : da stehen dann links überm Auge 3 und rechts nur eine.

    Und damit darf man dann evtl auch nicht rein. :headbash:


    Übrigens Fun Fact : Ich hab die rechte Seite geknipst weil die auf der linken Seite weiß sind. Hab ich nie drauf geachtet, is voll witzig ^^

  • Ich weiß nicht ob wir Lingen schon hatten:

    Von der Website

    "Die Verhandlungen des VDH-Landesverbandes Weser-Ems mit dem Veterinäramt sind abgeschlossen:

    Vibrissen (Tasthaare der Hunde) dürfen bei allen Rassen nicht gestutzt sein.

    Für nicht so viele Rassen wird eine allgemeine Gesundheitsbescheinigung erforderlich sein. Wir warten noch auf diese Liste."

    Also:

    - Erfurt: letzte Auskunft der Leitung ist, dass alle Rassen ein Formblatt bekommen. Zzgl der hier heute verlinkten Infos (Vibrissen).

    - Lingen: siehe oben. "Nicht so viele Rassen" (schöne Formulierung :lol:) brauchen eine Bescheinigung. Zzgl Vibrissen.

    - Dortmund: keiner weiß von nix.

    - Neumünster: derzeitiger Stand ist die Verordnung und die Liste.

    Bisheriges Fazit: man hat sich auf Vibrissen eingeschossen und jeder backt sich sein eigenes Eis. Dafür, dass die VO bereits seit 01.01. gilt, finde ich das organisatorisch sehr... Öh. Grenzwertig.

  • Zu Dortmund von deren Website

    Zitat


    Die Tierschutzhundeverordnung sieht ein Ausstellungsverbot für Hunde vor, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Wir befinden uns im Austausch mit dem BMEL sowie den zuständigen Behörden, wie diese Auflage für unsere Ausstellungen umzusetzen ist. Dies können z.B. tierärztliche Gutachten sein. Sobald wir die entsprechenden Bestimmungen vorliegen haben, werden wir diese umgehend veröffentlichen. Sollte Ihr Hund von den Auflagen betroffen sein, können Sie die Meldung kostenfrei stornieren.

  • In Neumuenster finde ich ja auch interessant (neben anderen Dingen), das Hunde unter 6 Monaten das Gelaende nicht betreten duerfen. :skeptisch:

    Jaaaa... Aber wenn ich mir jetzt alles interessante da rauspicke wird das ein 30-seitiges Essay. |)

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