Wenn der Vermieter hinter Euch steht, kann die Dame Euch -erstmal- nix!
Ich wohne auch in einer WEG, mir gehört meine Wohnung. Aber es läuft so: einer beschwert sich, der Verwalter meldet sich. Aber letztlich ist es der Vermieter/also Wohnungseigentümer, der den Ärger kriegt. Wenn ich die Wohnung vermiete an wen, der nur Ärger macht. Dann kann der Hausverwalter nicht den Mieter irgendwie belangen. Der kann nur was anmahnen. Der Hausverwalter meldet sich zwar - ist ja sein Job -, aber wenn der Mieter sein Fehlverhalten nicht einstellt, wird der Wohnungseigentümer in die Pflicht genommen. Der Hausverwalter schreibt zeitgleich den Eigentümer also Vermieter an. Der soll das Problem in den Griff kriegen.
Darum hat der Verwalter Euch auch nicht verwarnt oder so, sondern nur mal angefragt, ob die Hundehaltung so abgesprochen ist mit dem Vermieter. Der Vermieter hat das Sagen und wenn der hinter Euch steht, ist doch alles ok. Und dann gibt es irgendwann eine Eigentümerversammlung und wenn die Mehrheit einverstanden ist mit der Hundehaltung, kann die Dame sich auf den Kopf stellen.
Die Fragen sind also nur: steht der Vermieter hinter Euch? Stehen die anderen Eigentümer hinter Euch? Dann könnt Ihr die Dame getrost ignorieren.
Bei solchen Entscheidungen zählt die Mehrheit. Und wenn da eine gegen die Hundehaltung ist, kann sie nix ausrichten. Wir haben auch so einen Affen hier, der immer alles verbieten will. Angefangen bei Tierhaltung endet bei Markisen am Balkon. Aber der wird halt einfach immer überstimmt.
Also: keine Panik.
Ich hätte nur Bedenken, dass mir mein Hund abhaut und noch verletzt wird oder so. Ganz optimal finde ich die Haltung auf der Terrasse ohne richtigen Zaun nämlich auch nicht. Aber die Trulla kann Euch nix