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In Bayern nicht bei Kat. 1 Hunden, bei Kat. 2 Hunden sieht es wieder anders aus.
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Ok, wieder was gelernt.
Aber mal ehrlich, so sehr wie ich verstehe wenn man sich eine bestimmte Rasse holen möchte aber ist das noch ein ordentliches Leben? Lebenslang Leine und Maulkorb. Natürlich geht es den Tieren im Tierheim wesentlich schlechter aber für mich wäre es nichts wenn ich meinen Hund nur noch mit Leine und Maulkorb führen dürfte, für immer, ohne die Möglichkeit es zu ändern.
Lg Demona
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Mit bestandenem Wesenstest werden die L.2 Hunde von Leinen- und Maulkorbpflicht befreit. Im Grunde sind sie dann "normale Hunde" - ehrlich schlimm, das so differenzieren zu müssen. Gibt es denn Bestrebungen das hier zu ändern, JulisNero?
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Stimmt, Kategorie 1 ist hier fast ein Ding der Unmöglichkeit. Eine Bekannte von mir ist Polizistin, die hatte für ihren Staff eine Sondergenehmigung.
Kontrollen hab ich hier (Landkreis Ansbach, wohne sehr ländlich) noch nie gesehen, hier gibt es allgemein viele unangemeldete Hunde und auch 1 Listi (bei dem bin ich mir sicher, dass es ein Kategorie 1-Hund ist, Besuchshund oder nicht oder falsch gemeldet?) hab ich schon öfters gesehen. Von einem illegal gehaltenen Staff weiß ich, der lebt auf einem blickdicht eingezäunten Grundstück in einer Familie, kommt halt nicht in die Öffentlichkeit, sondern nur in den Garten und zum Tierarzt fahren sie mit ihm nach BaWü...
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Ich liebe ja Staffs und Listenhunde, aber unter den Bedingungen würde ich mir auch keinen holen...
Es muss für den Hund auch ein schönes Leben sein und dass ist für mich lebenslang an Maulkorb und Leine unvorstellbar.
Ich lebe ja selbst mometan in Bayern, hatte aber auch schon eine Pit-Hündin gehabt und verfolge die gesamte "Listenhundthematik" schon seit vielen Jahren.
Es gibt immer mal wieder Hoffnungsschimmer, wo sich Politiker beraten einen Hundeführerschein einzuführen, da trotz der Listen (welch ein Wunder ja auch) sich nichts an den Beissvorfällen geändert hatte, aber bis jetzt gibt es noch nichts konkretes.
Ich habe hier in meiner Stadt auch eine Frau die die sich illegal zwei Pit´s hält.
Angegeben als Mischling natürlich.
Finde ich unmöglich sowas, weil wenn die Hunde beschlagnahmt werden, sind sie die Leidtragenden, denn Sokas gibt es genug im Tierschutz und es müsste jemand aus einem anderen Bundesland kommen, da Kat 1. Hunde in Bayern nicht vermittelt werden dürfen. -
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Zitat
In München wird wohl (streng) kontrolliert - auch die Tests von L.2 Hunden - hab ich mir so zumindest sagen lassen - sobald ein Hund "böse guckt" (nein, nicht ernst gemeint) wird nach Rasse und Wesenstest gefragt ..
Sorry, aber das ist totaler Quatsch. Im Gegenteil, München war lange Zeit viel zu nachlässig mit auffällig gewordenen Hunden (und damit meine ich jetzt keine Listenhunde, sondern Hunde, die bereits durch aggressives Verhalten aufgefallen sind)... Da wird Maulkorb- oder Leinenzwang auferlegt, aber kein Mensch kontrolliert, ob dieser auch eingehalten wird...
ZitatAlso in Bayern ist es zu 99% unmöglich eine Erlaubnis für einen Kat.1 Hund zu bekommen.
Das kann ich bestätigen.
Bevor ich nach München gezogen bin, habe ich in einer kleinen Gemeinde gelebt, die durchaus aufgeschlossen war, als ich die Aufnahme eines Kat-I-Hundes beantragte (mit Sachkundenachweis für Tierheimmitarbeiter im Gepäck), dennoch wurde letztendlich abgelehnt.Zitat
Lt. Internet wär das nur in Ausnahmefällen möglich. Konnte aber leider im Internet diesbezüglich nichts finden. Was sind denn Ausnahmefälle für die Haltung der Hunde in Kategorie 1 in Bayern?Du müsstest ein sogenanntes "berechtigtes Interesse" nachweisen können. Als Normalsterblicher hast du in Bayern darauf aber faktisch keine Chance...
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Zitat
Sorry, aber das ist totaler Quatsch. Im Gegenteil, München war lange Zeit viel zu nachlässig mit auffällig gewordenen Hunden (und damit meine ich jetzt keine Listenhunde, sondern Hunde, die bereits durch aggressives Verhalten aufgefallen sind)... Da wird Maulkorb- oder Leinenzwang auferlegt, aber kein Mensch kontrolliert, ob dieser auch eingehalten wird..
Wie gesagt - wurde mir von TH-Mitarbeiter und unabhängig von einem Hundehalter erzählt (dessen Hund schon ein wenig "Pittig" aussieht aber wohl keiner ist...
"Totaler Quatsch" finde ich schwierig .. "Ich hab andere Erfahrung gemacht" fänd ich netter ...Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Die genannten Ausnahmen betreffen - bzw. betrafen - sehr alte Hunde deren Ableben absehbar war in der Anfangszeit der Gefahrhundeverordnung und auch da nur in der Hand von ich sag mal "besonderen" Hundehaltern, ich erinnere mich in all den Jahren an einen Diensthundeführer und einen Anwalt, die durchsetzen konnten, dass sie ihren alten AmStaff behalten durften.
Die Neuanschaffung wurde allerdings bereits untersagt.
Mir ist seit Jahren kein legal gehaltener Kat I Hund in Bayern untergekommen und egal bei welchen Stellen man anfragt, die Antwort ist immer die selbe: "für Privathaltung nicht genehmigungsfähig"
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Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Einfach ein Superforum
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Hab mir mal ne Liste der Bundesländer bzgl. Kat. 1 und 2 angesehen.
Nur in Bayern, Brandenburg, Hamburg, NRW und Thüringen gibt es Kat. 1.
In Baden-Württemberg gibt es „nur“ Kat. 2.Die restlichen Bundesländer haben eine kategorielose Verordnung, sprich mit Negativzeugnis darf ich die für das jeweilige Bundesland als gefährlich eingestufte Hunde halten? Hab ich das so richtig verstanden?
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