Hunde Kategorie 1

  • Ich habe nicht vor, einen Hund Kategorie 1 zu mir zu holen, das mal vorweg. Ich eröffne diesen Thread nur, weil ich im Internet keine geeigneten Antworten dafür finde, mich das aber interessiert.


    Meine Frage geht dahingehend, wenn ich denn wollte, einen Hund in der Kategorie 1 in Bayern zu mir zu holen (American-Pit, Bandog, AmStaff, Staff Bull, TosaInu) wär das überhaupt möglich?


    Lt. Internet wär das nur in Ausnahmefällen möglich. Konnte aber leider im Internet diesbezüglich nichts finden. Was sind denn Ausnahmefälle für die Haltung der Hunde in Kategorie 1 in Bayern?


    Kennt sich hier jemand aus?

    • Neu

    Hi


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    • Nein, das ist praktisch unmöglich in Bayern. Ich habe mal gehört, dass evtl alte Diensthunde der Polizei behalten werden dürfen, aber da es in Bayern verboten ist, Kategoriehunde zu Schutzzwecken auszubilden weiss ich nicht, wo diese Diensthinde herkommen sollen...

    • Was mir aufgefallen ist, dass in letzter Zeit vermehrt Am Staff oder Pit von ca 1-2 Jahren bei uns in NRW ohne Maulkorb und häufig ohne Leine rumlaufen. Habe bisher auch nur Liebe gesehen, aber ich dachte, man dürfe sie weder einführen noch züchten?

    • In NRW darf ein Listenhund unter bestimmten Voraussetzungen gehalten werden. Erste Voraussetzung: Gehört er zur Kat. 1, muss er aus dem Tierschutz stammen.
      Was sonst noch alles erfüllt werden muss, das wissen die User aus NRW sicherlich besser. Wesenstest, Sachkunde, Führungszeugnis etc. gehören wohl auch dazu, in einigen Bundesländern mit Liste ist es auch möglich, den Hund über eine Prüfung von Leinen- und Maulkorbzwang zu befreien. Ob das in NRW auch gilt, weiß ich nicht auswendig, aber wenn es diese Möglichkeit gibt, dann hat das schon seine Richtigkeit mit den frei laufenden Kat. 1- Hunden. Finde ich auch richtig so. Alles andere ist mMn tierschutzwidrig, auch wenn das die Behörden nicht interessiert.

    • Zitat

      Was mir aufgefallen ist, dass in letzter Zeit vermehrt Am Staff oder Pit von ca 1-2 Jahren bei uns in NRW ohne Maulkorb und häufig ohne Leine rumlaufen. Habe bisher auch nur Liebe gesehen, aber ich dachte, man dürfe sie weder einführen noch züchten?


      Die dürfen zwar nicht nach Deutschland importiert werden, aber gezüchtet werden dürfen sie in Deutschland.

    • Zitat

      Lt. Internet wär das nur in Ausnahmefällen möglich. Konnte aber leider im Internet diesbezüglich nichts finden. Was sind denn Ausnahmefälle für die Haltung der Hunde in Kategorie 1 in Bayern?


      Kennt sich hier jemand aus?


      Für ganz Bayern kann ich nicht sprechen (soweit ich weiß sind Ausnahmeregeln Gemeinde-Sache)
      Aber zumindest für München habe ich mich mal im Tierheim und bei der Stadtverwaltung erkundigt (ich hab doch mein Herz an Hektor aus dem Münchner Tierheim verloren).
      Die Antwort war "Ausnahme-Genehmigungen werden im Münchner Stadtgebiet generell nicht gemacht. Ein Hund der Liste Kategorie 1 darf in München nicht gehalten werden und wird bei Regelverstoß sofort eingezogen"



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    • Zitat

      Für ganz Bayern kann ich nicht sprechen (soweit ich weiß sind Ausnahmeregeln Gemeinde-Sache)
      Aber zumindest für München habe ich mich mal im Tierheim und bei der Stadtverwaltung erkundigt (ich hab doch mein Herz an Hektor aus dem Münchner Tierheim verloren).
      Die Antwort war "Ausnahme-Genehmigungen werden im Münchner Stadtgebiet generell nicht gemacht. Ein Hund der Liste Kategorie 1 darf in München nicht gehalten werden und wird bei Regelverstoß sofort eingezogen"



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      Das habe ich schon von anderen Bezirken in Bayern gehört. :( :


      Zudem steht in fast jeder Stadtverordnung, dass "Gefährliche Hunde" - also Kategorie 1 immer an der Leine zu führen sind, egal ob bestandener WEsenstest oder nicht. Ob es jetzt wirklich kontrolliert wird, weiß ich nicht. Aber das würde heißen, dass man den Hund zu lebenslangem Leinenknast verurteilt, zumindest in den Stadtgebieten. Wie es auf dem Land aussieht, keine Ahnung. Aber Bayern ist wohl eines der strengsten Bundesländer was die Listenhunde-Sache angeht.


      Lg Demona

    • In München wird wohl (streng) kontrolliert - auch die Tests von L.2 Hunden - hab ich mir so zumindest sagen lassen - sobald ein Hund "böse guckt" (nein, nicht ernst gemeint) wird nach Rasse und Wesenstest gefragt ..
      Aber meiner Meinung nach - lieber an der Leine als wie der Arme Hektor im TH zu versauern :(((



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    • Also in Bayern ist es zu 99% unmöglich eine Erlaubnis für einen Kat.1 Hund zu bekommen.
      Es gibt vereinzelte Gemeinden die das zwar genehmigen, welche aber die Seltenheit sind.
      Zudem wäre es für den Hund auch kein schönes Leben, da er nur mit Maulkorb und an der Leine laufen müsste.
      Wesenstest würde da auch nichts bringen, da sie in Bayern als unwiderlegbar gefährlich gelten.
      So ist das leider... ich hoffe allerdings dass sich bald was ändert.

    • Ich dachte immer, dass zumindest die Maulkorbpflicht mit einem bestandenen Wesenstest umgangen werden kann. Leinenpflicht bleibt immer aber ich dächte, den Maulkorb kann man dann weglassen. :???:


      Lg demona

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