Beißvorfall- Was macht man mit Tierarztkosten
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Und immer dran denken: Wird mein angeleinter Hund von nem fremden angefallen und verletzt, dann muss ich eigentlich GARNIX bezahlen! Am besten gleich vor Ort Name, Adresse, etc. geben lassen - auch wenn evtl erstmal nix zu sehen ist. Ein Humpeln kann nach dem ersten Schreck erst auftreten, der Biss an einer versteckten Stelle sitzen, das Auge erst nach ner Viertelstunde zuschwellen, etc....
Aber ich denk, zuerst mal muss man das Geld dann wohl vorstrecken, kenn mich da aber auch nicht aus, wie das geregelt wird... würd mich aber auch interessieren.Ich denke, wenn man bei "seinem" TA ist, dann wird es sicher eine Lösung geben, vor allem, wenn man vor der Behandlung sagt, dass man zwecks Notfall direkt aus dem Wald angerast kam. Bisschen blöd sieht es aus, wenn man dann zahlen soll und dann kommt "ups - hab gar kein Geld dabei"
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Hi
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Ist es nicht so, dass bei einem Beißvorfall die Rechnung auch direkt an die Versicherung gehen _könnte_? Also vorausgesetzt, der eigene Hund wurde von einem anderen verletzt und ich habe die Versicherungsdaten des anderen Hundehalters.
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Ich hätte auch als erstes meine Versicherung angerufen, wie die das regeln. Ich bin auch gegen "Beißschäden" von anderen Hunden versichert, wo der Halter nicht bekannt ist. Also sollte es bei mir in dem Fall auch "kostenlos" sein.
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Alle Tierärzte die ich kenne verschicken auch Rechnung, sind ja oft ganzschöne Summen, die man dort lässt.
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Das ist eine zentrale Frage, bevor man sich einen Hund überhaupt anschafft. Könnte ich im Notfall eine höhere Tierarztrechnung bezahlen? Wenn nicht und auch das Geld für eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden ist, halte ich persönlich es für äußerst fahrlässig, sich ein Tier anzuschaffen.
Natürlich handelt es sich um ein Lebewesen aber ein Tierarzt ist keine soziale Einrichtung sondern der muss von seiner Arbeit leben können, wie jeder andere Mensch auch. Der Besitzer des Tieres ist dafür verantwortlich, es entsprechend versorgen zu können. Mit einem kaputten Auto kann ich auch nicht in die Werkstatt fahren um es reparieren zu lassen obwohl ich die Reparatur nicht bezahlen kann.
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Zitat
Mit einem kaputten Auto kann ich auch nicht in die Werkstatt fahren um es reparieren zu lassen obwohl ich die Reparatur nicht bezahlen kann.
Nun ja, wenn den Schaden aber jemand anderes verursacht hat, zahlt dessen Versicherung die Reparatur und NICHT ICH. Da setzt sich die Werkstatt mit der Versicherung auseinander und ich bekomme das Auto trotzdem repariert.
Darum geht es doch hier in diesem Thread ...den Schaden hat jemand anderes verursacht, in dem Fall ein fremder Hund und der geschädigte HH muss seinen Hund notfalls in der Klinik lassen, weil er die Kosten gerade nicht aufbringen bzw. vorstrecken kann. Und eine größere Not-OP kann ganz schnell mal eine vierstellige Summe kosten, die definitiv nicht jeder so schnell parat hat. Ich weiß, dass TÄ die Tiere einbehalten dürfen, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, könnte mir aber vorstellen, dass man in den meisten Fällen mit denen reden kann. -
Zitat
Wird man dann wirklich einfach weggeschickt?Kommt drauf an. Man kann ja auch erst nach der Not-OP erwähnen, dass man kein Geld hat. Dann muss der Tierarzt sich wohl auf eine spätere Bezahlung einlassen. Den Hund da behalten darf er nicht.
Kennt man ja zu oft, dass Leute mit einem 5 Euro Hamster zu Tierarzt gehen und dann nur 20 Euro dabei haben, weil sie sich nicht vorstellen können, dass die Behandlung teurer wird als das Tier selbst.
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Zitat
Den Hund da behalten darf er nicht.
Das ist definitiv falsch! Wenn man die Rechnung nicht zahlen kann, DARF der Tierarzt den Hund zurückbehalten, das ist sein gutes Recht - da gibt's genug Urteile dazu.
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Unser Tierarzt von damals hätte uns defintiv nicht weggeschickt, auch ohne Bargeld. Auch die meisten Tierkliniken werden mit sich reden lassen, bevor sie den Hund sterben lassen... Der Tierarzt jetzt würde uns auch nicht im Regen stehen lassen, im Gegenteil. Er hatte mir ja bei JD's OP gleich gesagt, wenn wirs nicht auf einmal zahlen können, ist auch Ratenzahlung okay, ihm ist es wichtiger, das dem jeweiligen Tier geholfen wird.
Aber: Behandlungspflicht besteht in der Regel nicht. (Auch dann nicht, wenn genug Geld in Bar dabei wär)
Der reguläre Ablauf von so einem Vorfall ist eigentlich, das man die Personenbezogenen Daten vom Hundeführer bekommt und dieser dann die Rechnung bezahlen muss (ob über die Versicherung oder aus der eigenen Tasche ist dann sein Problem). Ob man den Betrag vorstrecken muss oder nicht hängt vom jeweiligen TA/TK ab.
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ich denke das kommt auf den TA an.
Als wir vor Jahren als Sonntags-Notfall in eine TK mussten, weil unser Hund eine Magendrehung hatte, da haben die mit der Behandlung erst angefangen nachdem wir unterschrieben hatten, dass wir die 1200 EUR bezahlen, egal was bei der OP passiert. Und unser Hund ist auf dem OP Tisch dann gestorben.
Das fand ich schon heftig.LG
Elke -
- Vor einem Moment
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