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Tierschutzgesetz 2014
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http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==865
Hallo Zusammen,
kennt sich schon jemand mit dem neuen Tierschutzgesetz aus?
Hundetrainer sollen ab Mitte des Jahres ja verpflichtet sein, sich anzumelden. Außerdem sollen sie eine ausreichende Sachkunde besitzen. Wer entscheidet aber, ob diese Sachkunde reicht oder ob Kurse/Schulungen besucht werden müssen?
Ich bin in einem Verein tätig. Hier stellt sich die Frage: Muss der Verein jetzt die hohen Kosten für Schulungen bezahlen?
Ich finde außerdem die Regelung für soziale Tierschutzvereine schwierig. Hier wird es den Ehrenamtlern unnötig schwer gemacht, meiner Meinung nach.
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19. Februar 2014 um 13:05
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Tierschutzgesetz 2014 - Vor einem Moment
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Aber das steht doch "... Neuregelung nun auch die Ausbildung von Hunden und die gewerbsmäßige Anleitung des Tierhalters ...". Ich denke das Euer Verein doch nicht gewerbsmäßig arbeitet.
Edit: Käse was ich geschrieben habe "... auch die Ausbildung von Hunden ...". Das wird in der Tat spannend.
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Wir wurden bereits angeschrieben zu diesem Gesetz. Allerdings ist noch nicht ganz klar, wie das Ganze umgesetzt werden soll.
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Im Verein hast du doch deinen Sachkundenachweis für Übungsleiter und musst regelmäßig zu Schulungen. Das dürfte von den Ämtern für die Vereinsarbeit anerkannt werden.
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Meines wissens sollen die Vetämter die Befähigung überprüfen. Im Umkehrschluss heisst das, die wissen wohl am besten was anerkannt wird und was nicht. Ich würde da einfach mal anrufen. Ist wohl die verlässlichste Aussage zum jetzigen Zeitpunkt.
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Es gilt nur für die gewerbsmäßige Ausbildung bzw. Anleitung zur Ausbildung. Vereinen sind davon - bisher - nicht betroffen.
Anmelden muss man sich beim zuständigen Veterinäramt und diese erteilen dann die Genehmigung.
Die Ämter haben aber - obwohl seit dem 1. August 2013 die Übergangsfrist läuft - keine Ordnungsverfügung, weil sich die Länder (Landesministerien) noch nicht einigen konnten, wie die Sachkunde geprüft und welche Ausbildungen anerkannt werden sollen. Diese ist auch nicht vor dem Sommer zu erwarten und entsprechend: Ja es wird noch lustig werden. -
Ich war letzte Woche auf dem VetAmt, und mir wurde der §11 nicht genehmigt. Ich soll erst noch weitere Schulungen und Workshops besuchen - und dann nochmal beantragen.
Da scheint auch jedes VetAmt andere Ansprüche und Standards zu haben ...Wie sieht das eigentlich auch mit den Transportmöglichkeiten für Hunde?
Die Autos müssen ja auch vom VetAmt abgenommen werden wenn ich richtig informiert bin. Das heißt dies betrifft wohl nicht nur Transporte aus dem Ausland, sondern auch die Autos von Hundesittern oder Dogwalkern wenn diese zum Auslaufgebiet ein Stück zu fahren haben!? -
Zitat
Wie sieht das eigentlich auch mit den Transportmöglichkeiten für Hunde?
Die Autos müssen ja auch vom VetAmt abgenommen werden wenn ich richtig informiert bin. Das heißt dies betrifft wohl nicht nur Transporte aus dem Ausland, sondern auch die Autos von Hundesittern oder Dogwalkern wenn diese zum Auslaufgebiet ein Stück zu fahren haben!?Tiersitter und Dogwalker sind von der Neuregelung (bislang) nicht betroffen, so lange sie die Tiere nur betreuen und nicht trainieren
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Zitat
Es gilt nur für die gewerbsmäßige Ausbildung bzw. Anleitung zur Ausbildung. Vereinen sind davon - bisher - nicht betroffen.
Da habe ich jetzt mal eine blöde Frage zu. Ich kenne mich mit Vereinen nicht aus.
Machen denn Vereine keine gewerbsmäßige Ausbildung bzw. Anleitung zur Ausbildung?
Wenn ich in einen Verein eintreten möchte, dann muss ich doch Gebühren zahlen. Dafür darf ich dann doch an Kurse, Ausbildung usw mitmachen? Oder habe ich da einen Gedankenfehler?Lg
Sacco -
Zitat
Tiersitter und Dogwalker sind von der Neuregelung (bislang) nicht betroffen, so lange sie die Tiere nur betreuen und nicht trainieren
Doch, auch Tiersitter müssen den Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz nachweisen.
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