RB Vertrag fristlos kündigen wenn Pferd nicht mehr reitbar?

  • Hallo,


    ich habe seit einem halben Jahr eine Reitbeteiligung. Das Pferd und ich kamen nie besonders gut zurecht. Ich habe mich aber immer wieder überreden lassen, es doch noch weiter zu probieren. Seit zwei Monaten bin ich das Pferd gar nicht mehr geritten weil ich mich schlicht nicht getraut habe. Mit Spazierengehen war es ähnlich. Mich störte schon die ganze Zeit, dass ich eigentlich nur zum Putzen hinfahre und dafür Geld bezahle.
    Nun hat sich die Besitzerin wegen gesundheitlicher Probleme des Pferdes entschlossen, dass er nicht mehr geritten werden soll. Als ich ihr dann mitteilte, dass ich trotzdem gerne weiter zu ihm fahre aber nicht mehr dafür bezahlen möchte, wenn er ohnehin nicht mehr geritten werden soll, war sie plöttlich ganz meiner Meinung, dass er doch besser wäre, wenn wir getrennte Wege gehe, wenn ich mit dem Pferd nicht zurecht komme.
    Im Vertrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von 4 Woche zum Monatsende habe. Nun habe ich für Februar noch bezahlt, obwohl ich schon jetzt nicht mehr hinfahren werden (wegen eigener gesundheitlicher Probleme). Was mich aber stört ist, dass ich laut Vertrag erst zu Ende Februar kündigen kann, also für März auch noch bezahlen müsste. Im Vertrag steht aber auch, dass wenn ein besonderer Grund vorliegt, der Vertrag auch fristlos gekündigt werden kann. Liegt dieser Grund nicht vor, wenn das Pferd nicht geritten werden kann?


    Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

  • Du hast eine Reitbeteiligung, für die Du bezahlst. Da nun dieser grundlegende Bestandteil des Vertrages wegfällt, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, bzw. ist dann sowieso nichtig.

  • Zitat

    Du hast eine Reitbeteiligung, für die Du bezahlst. Da nun dieser grundlegende Bestandteil des Vertrages wegfällt, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, bzw. ist dann sowieso nichtig.


    Richtig. Und da Du eh den Februar noch bezahlt hast, kann da niemand was sagen wegen 4 Wochen.

  • Das dachte ich mir schon. Ich hatte die Besitzerin nur gefragt, ob sie die Kündigung schriftlich haben möchte. Da fing sie mit der Kündigungsfrist an. Ich wäre sonst gar nicht auf die Idee gekommen, mich da noch an irgendwelche Fristen zu halten.

  • Du bezahlst bei einer REITbeteiligung ja für das REITEN :)


    Wenn er nichtmehr Reitbar ist, müsste die Besi einen PFLEGEVertrag machen, wenn sie wollen würde, das du ihn nurnoch Pflegst (Putzen, betüddeln etc.)


    Mach dir keinen Kopf =)

  • Na siehst du =)


    Sie will wenn, das du bezahlst, aber auf der anderen seite sagt sie, es wäre besser getrennte Wege zu gehen.


    Such dir was neues, sympathisches =)

  • Dreh den Spieß doch um - verlange von ihr, wenn sie auf Einhaltung der Kündigungsfrist besteht, ein reitbares Pferd. Muss sie sich halt eins mieten so lange... :lol:


    Wie man auf sowas kommen kann - Leute gibts. :lachtot:


    LG, Chris

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