Der Mehrhundehalter- Laberthread.

  • Apropos Brut und Setzzeit:
    Vorgestern war ich bei meinen Großeltern.
    Die meinten dass die Leine Pflicht ist in der Zeit sonst dürften sie vom Jäger abgeschossen werden.
    Soweit ich weiß dürfen sie das aber nur wenn die Hunde nicht auf den Wegen bleiben. Oder?
    Weder Bonny noch Ella haben Jagdtrieb und bleiben bei den Spaziergängen immer auf den Wegen bei mir in der Nähe...
    Also gilt es für die ja eigentlich nicht.
    Oder?


  • ich zitier dir einfach mal die entsprechenden Paragraphen aus dem saarländischen Jagdgesetz


    Zitat

    § 32 SJG Sachliche Verbote(1) In Ergänzung des § 19 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes ist verboten


    16. Katzen und Hunde zu töten. In begründeten Ausnahmefällen,insbesondere in Wiederholungsfällen, kann dieOrtspolizeibehörde nach den Bestimmungen desSaarländischen Polizeigesetzes die erforderlichen Maßnahmenanordnen, um das weitere Wildern eines wildernden Hundes zuverhindern. Die Ortspolizeibehörde kann ihre Anordnungen auchan den Jagdausübungsberechtigten richten. Hunde gelten nichtals wildernd, wenn es sich um Hirten-, Jagd,- Blinden-,Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltendenBehörden handelt, die sich im Einsatz oder in Ausbildungbefinden und entsprechend gekennzeichnet sind.

    Zitat

    § 33 SJG Beunruhigen von Wild, Störung der Jagdausübung
    (1) Die oberste Jagdbehörde kann nach Anhörung der oberstenNaturschutzbehörde und der obersten Tierschutzbehörde insbesonderezu wissenschaftlichen, Lehr- oder Forschungszwecken für bestimmtesWild Ausnahmen von den Verboten des § 19a Satz 1 desBundesjagdgesetzes zulassen.
    (2) Es ist verboten in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni (Brut-, Setz- undAufzuchtzeit) Hunde in einem Jagdbezirk außerhalb eingefriedeterFlächen, die sie nicht verlassen können, unangeleint laufen zu lassen,außer wenn sie zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen.Das Verbot gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhundeund Hunde von Diensthunde haltenden Behörden, die sich im Einsatzoder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind.
    (3) Es ist verboten, die Jagdausübung vorsätzlich zu stören.

  • Kommt auf das jeweilige Jagdgesetz des Bundeslandes an. In Niedersachsen steht z.B. in §29 NJagdG, dass Jäger das Recht haben "wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind".


    Das ist erstmal ein bisschen schwammig formuliert, denn wie genau ist 'wildern' definiert? Was bedeutet 'innerhalb der Einwirkung'? Und sollte es soweit kommen, hat man immer noch Beweisprobleme... :/ Von "auf dem Weg bleiben, dann ist Freilauf erlaubt" steht da auf jeden Fall leider nix. Und, wie gesagt, in anderen Bundesländern kann das wieder anders gehandhabt werden.

  • Ein Jäger der einen Hund abschießt, obwohl dieser sich unmittelbar in der Nähe des Halters aufhält, geht das Risiko ein, dass er den Menschen trifft. Wird keiner eingehen - und ist strafbar.

  • Ein Jäger der einen Hund abschießt, obwohl dieser sich unmittelbar in der Nähe des Halters aufhält, geht das Risiko ein, dass er den Menschen trifft. Wird keiner eingehen - und ist strafbar.

    Wenn er noch ganz bei Verstand ist, nicht, aber...


    Nur drei Meter vom Halter entfernt getötet - Oberhessen-Live Ist nur ein Beispiel, gibt noch ein paar mehr, wenn man ein bisschen googelt.


    (Und ja, die meisten Fälle, wo ein Hund vom Jäger erschossen wird, sind solche, wo der Hund hunderte Meter, manchmal sogar kilometerweit vom Halter entfernt war – und der Besitzer häufig schon örtlich bekannt und mehrfach verwarnt war. Da kann ich das beinahe noch verstehen, dass man da als Jäger stinkewütend ist und irgendwie sein Wild schützen muss. Aber es gibt halt auch Fälle, wo der Halter verhätnismäßig nahe daneben stand, da würde ich nicht sagen, dass das 'nie' passiert.)

  • Genau das las sich für mich nämlich bei den ganzen Posts so und finde ich nicht gut, daher meine Frage ;) Meine Hunde kennen keine festen Plätze und dürfen auch an der Leine Rumwuseln. Da spiele ich dann auch - ja, es nervt - den Leinenenthederer. Denn ich denke mir immer, ich gehe für meine Hunde spazieren. Da sollen sie im abgesteckten, sicheren Rahmen tun und lassen was sie wollen. Könnte aber auch stark daran liegen, dass ich hier und mit den Hunden nicht allzu oft Freilauf bieten kann.
    Aber ein paar 100m finde ich vollkommen in Ordnung...

    Frodo läuft für meinen Geschmack viel zu viel an der kurzen 1m Leine, aber es hilft ihm in unserer Wohngegend entspannter zu sein. Er hat ja nichts davon, wenn ich ihn rumwuseln lasse und er damit überfordert ist. Aber das wird ja hoffentlich nicht für immer so sein. Es ist ja auch schon viel besser geworden =)



    Wegen unserem Problem von vor ein paar Wochen, weil Frodo sich draußen immer so gepusht hat, wenn Finya dabei ist - irgendwie scheinen wir das im Griff zu haben. Er ist draußen inzwischen viel entspannter und trippelt meist ruhig vor sich hin. Leinenpausen brauchts eigentlich kaum noch, die gibts eher, wenn gerade doch mal zu viele Hasen um uns rumhoppeln als reine Vorsichtsmaßnahme, damit er keine dummen Ideen entwickelt^^
    Wenn er mal ein paar Sprints einlegt, sind die unabhängig von Finyas Verhalten und dieses kopflose Rumgerenne zeigt er sowieso gar nicht mehr. Da hat das Begrenzen und direktes Abbrechen sehr gut geholfen.
    Auch vor dem Rausgehen ist er ruhiger. Entspannt ist er nicht, aber er fiept nicht mehr vor sich hin, sondern brummelt nur ab und an genervt.
    Nur wenn ich mal wirklich lange brauche mit dem Fertigmachen, wird er sehr nervös und scheint innerlich fast zu explodieren, aber da hilfts, wenn ich ihn mal kurz auf den Arm nehme und ein bisschen beruhige. xD

  • Als meine jeweils noch Welpen waren, fand ich auch, dass das für sie nicht gilt :ugly: Der Jäger war trotzdem not amused, obwohl wir auf dem Weg liefen und niemanden gestört haben. Geht dann halt ums Prinzip. Sonst meint jeder, er wäre die Ausnahme weil der jagt nicht, der hört gut, der ist noch klein, der ist schon alt...


    Ich halte mich mittlerweile doch recht strikt dran, auch wenns nervt und manchmal auch einfach dumm geregelt ist. Das Risiko, dass der Jäger meinen spielenden, rennenden Hund mit einem hetzenden verwechselt, ist mir zu groß :fear:
    Und man wundert sich, wie oft die Kitze doch ganz nah am Wegrand liegen.

  • Irgendwie bin ich doch ganz froh, dass wir hier keine Leinenpflicht zur BuS haben.
    Einer an der Leine reicht mir eigentlich.


    Wobei es bestimmt genug gibt bei denen das echt sinnvoll wäre :ugly:

  • meine verbringen die BuS eigentlich fast komplett am zuggeschirr und am bauchgurt. Hier gibt es kaum noch Wege, die frei von wild sind, selbst in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten laufen am helllichten Tag Hasen und Rehe herum, selbst wenn sie die Hunde sehen.

  • Halb OT, daher Spoiler. Auf dem Weg bleiben müsste eigentlich reichen. Aber manche Jäger halten sich halt für Götter.


Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!