Probleme nach Kauf vom Züchter, was tun??

  • Zitat

    So ein Quatsch. Mein Hund ist sicherlich kein Mischling :D die Ahnentafel ist genauso "wertvoll" wie andere auch. Da frag ich mich, wie Züchter unter UCI Hunde züchten können, wenn das totaler Schrott sein soll.


    Naja, auch wenn ich nicht der Meinung bin, daß ein nicht in der FCI gezogener Hund automatisch ein Mischling ist, muss man je nach Verein schon sehr schauen.
    In dem von Dir genannten Verein kann z.B. die Zuchttauglichkeit durch den eigenen Tierarzt festgestellt werden, ohne das der Hund jemals phänotypisch beurteilt wurde. Also nicht sehr seriös...
    LG von Julie

  • Sorry dachte es ist ein Welpe ;)

    Wir haben in DE keinerlei Impfpflicht.
    Was nicht geht sind falsche Angaben im Pass. Da koennte man was machen.
    Aber nur weil der Hund ungeimpft ist, kann man nichts tun. Das er euch belogen hat, muesste man da auch erstmal beweisen ;)

    Es gibt auch Menschen die den Hund ganz gezielt erst nach der Zahnung gegen TW impfen lassen ;)

  • Bleibt die impfung. Den impfpass hättest du kontrollieren müssen. Über den nabelbruch kann man sich streiten. Meiner meinung nach merkt man den spätestens dann, wenn man den hund hochhebt oder am bauch krault.

  • Wenn ich mir schon einen Hund für die Zucht kaufe, dann achte ich als erstes auf den Verein. Und dann schaue ich mir den Hund genau an, ob er für die Zucht tauglich ist. Beides hast du nicht so ernst genommen.

    Zur Impfung: Es ist unüblich, dass ein Züchter gegen Tollwut impfen lässt, wenn der Hund im Inland verkauft wird. Empfehlenswert ist die Impfung auch erst nach dem Zahnwechsel, oder vor einer Reise ins Ausland zu machen. Ich sehe da also kein Versäumnis.

  • nun, wenn der Verein und seine Papiere so wertvoll sind, verstehe ich nicht warum Du jetzt Probleme hast.


    Wende Dich doch an den Verein.

    Und doch, es ist ein Mischling. Denn Du kannst nicht nachweisen das in der Ahnenreihe nicht mal eine andere Rasse mitgemischt hat.

    Aber ist ja auch nicht wichtig. Du kannst halt nicht züchten, weil Du keinen legitimierten Nachweis hast.

    Zitat

    Völlig OT: Aber das ist echt borniert!!!
    Der Hund ist nicht reinrassig und kann in dem entsprechenden Verband keine ZZL erlangen, weil er nicht unter der FCI gezogen wurde? Neee, ist klar...
    LG von julie

    ja sehr borniert. Weil ich Depp genauso auf einen Karnevalshundeverein reingefallen bin.

    Mein Hund gilt auch als weimaranerähnlicher Mischling. Auch wenn er dem Phänotyp absolut entspricht. Aber es würde mir nicht nochmal passieren.

    Und wenn alles so toll ist, frage ich mich wo denn nun das im Titel angesprochene Problem ist.

  • Das ist klar Julie. Aber die " Ahnentafel" gehört ja zum Gesamtpaket.


    Und wenn ich einen Hund mit suboptimaler Herkunft kaufe, muss ich mit Problemem rechnen.

    So ist es nunmal. Ein Zuchtwart bemerkt einen Nabelbruch bei der Zuchtabnahme.

  • Wurde der Hund denn ausdrücklich, schriftlich, als Zuchthund gekauft?
    Ansonsten wird es schwierig da allgemein mit etwas zu argumentieren, dass der Hund sich nicht zur Zucht eignet, denn die übliche Beschaffenheit eines Hundes ist wohl die eines Familienhundes und dazu eignet sich durchaus auch ein Hund mit Nabelbruch.

    Einen Nabelbruch kann man übrigens auch unter vielem Fell ganz gut fühlen, wenn es kein ganz kleiner ist.

    Ist der Nabelbruch denn schon entfernt?
    Dann sieht es auch wieder eher schlecht aus, denn sofern dieser als Mangel gilt, hättet ihr den Züchter zur Nachbesserung auffordern müssen, was bei einem Nabelbruch auch nicht direkt unmöglich und daher entbehrlich sein dürfte.

    Ansonsten wäre die Nachbesserung, kommt der Züchter dieser nicht nach, sofern er denn müsste, bestünde vielleicht noch die Möglichkeit zur Minderung, aber ich halte es für schwierig.
    Der Züchter kann ja auch sagen, dass der Nabelbruch bei Übergabe nicht da war oder dass er euch auf den Nabelbruch hingewiesen hat und dann wird es schon wieder schwierig.

  • Natürlich kann mit dem Pudel nicht im VDH/FCI gezüchten werden.

    Innerhalb der UCI Verbände/Vereine geht das schon.

    Das Tier muß 4 Beine, Kopf und Rute haben, nach Möglichkeit sollte es bellen, noch schnell ein Gesundheitszeugnis vom heimischen Tierarzt, dann klappts auch mit der Zuchtzulassung ;)

    In einem VDH Verein wäre der Nabelbruch (auch ein operierter) dem Welpenkäufer bekannt geworden, da der Zuchtwart dies im Wurfabnahmeprotokoll eintragen muß. Und dieses Protokoll ist jedem Welpen-/Junghundkäufer in Kopie auszuhändigen.
    Wenn ein Züchter bis dahin nicht ehrlich zum Käufer war, besteht spätestens jetzt noch die Möglichkeit von einem Kauf abzusehen.

    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

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