Tollwutimpfung Welpe

  • Hallo,
    ich komme gerade vom Tierarzt wieder. Eigentlich sollte mein Welpe (knapp 4 Monate) heute seine Tollwutimpfung bekommen. Daraus wurde aber erstmal nichts. Am besten berichte ich mal der Reihe nach:

    Als ich mit ihm für ein paar Wochen im Urlaub war, hat er dort mit ca 14 Wochen eine dreifach-Impfung bekommen. Der Arzt meinte, er könnte Tollwut gleich mitimpfen, würde es aber nicht empfehlen. Da ich mich vorher schon informiert hatte, wollte ich auch dass gegen Tollwut erst später geimpft wird. Also hat er damals mit 14 Wochen keine Tollwut bekommen. Die sollte er nun heute bekommen, da wir seit kurzem wieder zu Hause sind. Ich habe also bei unserem Tierarzt angerufen und den Fall geschildert und gefragt, ob sie die Tollwut auch gleich für 3 Jahre eintragen. Die Frau am Telefon sagte, dass das kein Problem wär. Also sind wir dann heute dort hin gefahren. Die Tierärztin meinte dann aber, dass das unmöglich sei. Sie meinte, er müsste jetzt geimpft werden. Dann nochmal in 4 Wochen und dann nochmal in einem Jahr. Erst dann wäre die Grundimmunisierung abgeschlossen und man könnte dann die 3 Jahre eintragen.

    Als ich ihr gesagt habe, dass mir das der andere Tierarzt (im Urlaub) aber anders erzählt hat (nämlich dass eine einmalige Impfung reicht und er die nächste dann erst in 3 Jahren braucht), meinte Sie, dass das die alte Ansicht ist und er sich damit strafbar gemacht hätte. Sie meinte, dass der Hund nur mit diesen 3 Impfungen ins Ausland darf. Und auch erst nach der 3. Impfung im 3-Jahres-Takt geimpft werden darf.

    Ich habe mich bei ihr für die Auskunft bedankt und mir meinen Welpen geschnappt und bin ohne Impfung nach Hause gefahren. Ich werde in den nächsten Tagen mal einige andere Tierärzte anrufen und nachfragen, wie die das so handhaben. Trotzdem wollte ich hier mal nachfragen, welche Auskunft denn nun stimmt? Was mich am meisten beunruhigt hat war folgendes: die Tierärztin heute meinte, dass es zwar sein kann, dass ein Tierarzt gleich nach der ersten Impfung für 3 Jahre einen Schutz einträgt. Sollte ich damit aber im Ausland (in meinem Fall nur Niederlande, woanders werde ich nie mit Hund hin fahren) erwischt werden, steht ja im Impfausweis, dass der Hund nicht so oft geimpft wurde, wie es angeblich nötig ist und ich mich dann auch strafbar mache.

    Also, wie siehts aus? Braucht er wirklich diese vielen Nachimpfungen oder reicht eine einmalige aus, um für 3 Jahre einen gesetzlichen Schutz zu haben?

  • Die Tierärztin ist sehr schlecht informiert!
    Aber es kann sein, dass sie einen Impfstoff hat, der tatsächlich nun so gültig ist. Aber die meisten Impsstoffe für Tollwut sind ab dem 3. Lebensmonat des Hundes für DREI Jahre gültig und so steht es im Beipackzettel und keiner macht sich strafbar.
    Meine TÄ haben jedenfalls meine Welpen so geimpft und das giltauch im Ausland.

  • Novibac schreibt ganz klar im Beipackzettel das eine einmalige Impfung ausreicht wenn der Hund älter wie 2 Monate ist. Die Immunität wird dann für drei Jahre eingetragen.

    Mir hat ein TA erzählt das die Tollwutimpfung Pflicht ist und ich gesetzlich verpflichtet bin jährlich impfen zu lassen :headbash:

  • Zitat


    meinte Sie, dass das die alte Ansicht ist und er sich damit strafbar gemacht hätte. Sie meinte, dass der Hund nur mit diesen 3 Impfungen ins Ausland darf. Und auch erst nach der 3. Impfung im 3-Jahres-Takt geimpft werden darf.


    Na die hat aber eine blühende Fantasie :roll:

    Du hast natürlich Recht. Eine (die erste) Impfung reicht für 3 Jahre.
    Brauchst du die Impfung sofort? Sonst würde ich besser warten, bis der Zahnwechsel durch ist. Jetzt ist ein eher ungünstiger Zeitpunkt.

  • Zitat

    die Tierärztin heute meinte, dass es zwar sein kann, dass ein Tierarzt gleich nach der ersten Impfung für 3 Jahre einen Schutz einträgt. Sollte ich damit aber im Ausland (in meinem Fall nur Niederlande, woanders werde ich nie mit Hund hin fahren) erwischt werden, steht ja im Impfausweis, dass der Hund nicht so oft geimpft wurde, wie es angeblich nötig ist und ich mich dann auch strafbar mache.

    Eine Tierärztin sollte eigentlich informiert sein. Ich finde diese Auskunft der TÄ grenzt schon an Betrug.
    Es gibt keinen Tollwutimpfstoff, der 3 mal geimpft werden muss.
    Zur Grundimmunisierung reicht eine einzige Impfung, wenn der Welpe mindestens 3 Monate alt ist.

    Ich würde die Impfung auch so spät, wie möglich, machen lassen.
    Bei einer Reise ins Ausland muss die Impfung mindestens 21 Tage alt sein.

  • Ich habe eine ausführliche Liste, welche Tollwutimpfstoffe wie lange gültig sind und ob eine Grundimmunisierung erfolgen muss oder nicht (das ist nur bei ganz wenigen der Fall). Leider finde ich den Link gerade nicht. Ich schaue morgen mal auf meinem Laptop.

  • Vielen Dank für eure Antworten :smile:
    Da bin ich jetzt aber froh, dass ich ihr nicht sofort geglaubt habe und erstmal ohne Impfung wieder nach Hause bin.
    Dann kann ich mich morgen mit voller Motivation auf die Suche nach einem anderen Tierarzt begeben :smile: und werde dann ja auch hoffentlich fündig werden.

    @ Lionbonnie
    Sofort brauche ich (bzw. er) die Impfung nicht. Wir haben für Anfang November einen Ausflug in die Niederlande geplant. Ich denke nicht, dass sein Zahnwechsel bis Mitte Oktober durch sein wird. Er hat erst 4 Zähnchen verloren. Aber danke für den Hinweis. Dann werde ich mich mal informieren, ob wir trotzdem bald impfen oder den Ausflug verschieben.

  • Ein Tierarzt, der zur Grundimmunisierung eines jungen Hundes 3 Tollwutimpfungen vorsieht (in aller Regel 12. und 16. Woche und im Alter von 1 Jahr) handelt gemäß den veterinärmedizinischen Impfleitlinien der Ständigen Impfkommission Vet. im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt)

    http://www.tieraerzte-hamburg.de/files/content/…ung_07_2013.pdf

    Diese orientiert sich nicht nur am Gesetz (in dem steht, dass die Angaben des Impfstoffherstellers gelten), sondern auch nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen.
    Irgendeiner Empfehlung muss Otto-Normal-Tierarzt ja folgen. In dem Beipackzettel, den ich bisher in der Hand hatte, stand übrigens nur, dass nach erfolgter Grundimmunisierung die 3 Jahresfrist gilt. Und was ist jetzt die Grundimmunisierung? Laut dem was ich gelernt habe mindestens eine Impfung plus Boosterung...

    Im Übrigen finde ich es auch bedenklich, wenn TÄ von einer Impfpflicht sprechen, die Änderung der Tollwut-VO im Jahr 2005 nicht mitbekommen haben und Tierhaltern, die nicht jährlich impfen lassen Vorwürfe machen (oder dies einfach empfehlen).

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