Künftiges Gewicht bestimmen wenn Elterntiere nicht bekannt?!
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Hallo Schopenhauer, diese Sonderregelung für Welpen...wo findet man die?
§ 13 Abs 2 Nr 5 Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierseuchschbmv/__13.htmlDiese Ausnahme gilt aber nur, wenn ich bestätigen kann, dass der Welpe keinen Kontakt zu Wildtieren hatte, was bei einem Straßenhund ganz sicher nicht der Fall ist.
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Hallo Schopenhauer, diese Sonderregelung für Welpen...wo findet man die?
Ich kann das mit diesem Tabletdings nicht kopieren, aber such mal in der Suchmaschine Einreisebestimmungen Deutschland Welpe, da kommt dann reisebedingungenfuerhaustiere.pdf da stehts
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Also, ich wüsste garnicht wieso ich mich hier rechtfertigen sollte, aber ich tuhe es. Eine Tollwutimpfung für Hunde ist nur Pflicht, wenn man ihn aus einem Land einführt, indem die Tollwutsituation nicht geklärt ist. Bein uns war das nicht der Fall! Den Hund habe ich beim deutschen Hauptzollamt angemeldet und für ihn alles erledigt, was für die Einfuhr nötig ist! Unteranderem eine Untersuchung vom Amtstierarzt hier und im Herkunftsland! Also bitte hört auf mir da irgendetwas zu unterstellen, denn ich habe mich dazu entschlossen ein Tier zu retten und bin den legalenl, regelkonformen Weg gegangen und habe das Tier nicht im Handgepäck geschmuggelt! Ich habe eine Menge Geld und Zeit investiert und dafür möchte ich kein Lob! Aber ich möchte auch nicht von Hobby-Internetzollbeamten blöd angemacht werden. Allen die mir konstruktiv geholfen haben, möchte ich danken. Für mich ist der Thread geschlossen!
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Eine Tollwutimpfung für Hunde ist nur Pflicht, wenn man ihn aus einem Land einführt, indem die Tollwutsituation nicht geklärt ist. Bein uns war das nicht der Fall!
Sorry, aber das stimmt einfach nicht. Wenn ein Hund eine europäische Grenze überquert braucht er eine gültige Tollwutimpfung. Davon ist kein einziges Land ausgenommen. Vermutlich interessiert es dich nicht, aber es steht in Artikel 5 der VO 998/2003. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…001:0009:DE:PDF
Einzige Ausnahme sind die Welpen vom Züchter nach der BmTierSSchV (siehe mein letztes Post). -
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Also, ich wüsste garnicht wieso ich mich hier rechtfertigen sollte, aber ich tuhe es. Eine Tollwutimpfung für Hunde ist nur Pflicht, wenn man ihn aus einem Land einführt, indem die Tollwutsituation nicht geklärt ist. Bein uns war das nicht der Fall! Den Hund habe ich beim deutschen Hauptzollamt angemeldet und für ihn alles erledigt, was für die Einfuhr nötig ist! Unteranderem eine Untersuchung vom Amtstierarzt hier und im Herkunftsland! Also bitte hört auf mir da irgendetwas zu unterstellen, denn ich habe mich dazu entschlossen ein Tier zu retten und bin den legalenl, regelkonformen Weg gegangen und habe das Tier nicht im Handgepäck geschmuggelt! Ich habe eine Menge Geld und Zeit investiert und dafür möchte ich kein Lob! Aber ich möchte auch nicht von Hobby-Internetzollbeamten blöd angemacht werden. Allen die mir konstruktiv geholfen haben, möchte ich danken. Für mich ist der Thread geschlossen!
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Hoffe die kleine frisst wieder richtig. Viel Spaß mit dem Hund!
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Mach doch mal nen eigenen Pfoto-thread auf. Da wird dann auch nicht über Einfuhrbestimmungen gestritten und wir können uns am Werdegang Deines Wautz erfreuen.
Man kann durchaus nur Nassfutter füttern. Es ist halt teuerer und produziert viel Müll, aber ei gutes Nassfutter ist tendenziell schon besser für den Hund. Reine Trockenfutterfütterung steht in Veracht Nierenprobleme zu verursachen
Du kannst auch versuchen, ob der Welpe ne Mischung aus NaFu und Trofu verträgt (wegen unterschiedlicher Verdauungszeiten vertragen das nicht alle Hunde) oder gibst das Trofu wenn sie richtig ordentlich Hunger hat und das Nafu als Zweitmahlzeit.
Viel spass mit dem Wutz! -
Der Hund ist aus der EU, sonst hätte er keinen EU - Heimtierausweis bekommen. Ergo wurde er auch nicht in die EU - Eingeführt. Ein Tier unter 12 Wochen, braucht noch keine Tollwutimpfung. Und du machst dich mit deinen links absolut lächerlich. Geh doch mal zum Hauptzollamt und mach bei denen eine Schulung, damit die künftig ihre Arbeit richtig machen. Danach schulst du bitte auch noch alle Amtstierärzte, damit es dort auch keine Probleme gibt. Gott sei Dank haben wir Leute wie dich, die den Behörden deren ihre Arbeit erklären können. Du kannst mir links schicken soviele du willst. Ich habe es richtig gemacht, der Hund ist beim Zoll und beim Amtstierarzt angemeldet und untersucht worden. Du kannst hier gerne nocht 1000 links rein kopieren, trotzdem ist es so wie ich es gemacht habe richtig. Sonst hätte ich keine Einfuhrgenehmigung erhalten! Das was du da beschreibst gilt für Länder in denen die Tollwutsituation nicht geklärt ist wie z.B. Rumänien. Da braucht man eine gültige Impfung und zusätzlich muss man einen Blutuntersuchung mitführen, aber in 90% der Fälle darf man den Hund von dort garnicht einführen!
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Frißt sie denn jetzt wieder? Hast du versucht das Trofu eingeweicht zu füttern?
Sonst muss ich Laurentide recht geben mit der Einreisebestimmungen. Auch innerhalb der EU gilt. Die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, ist nur zulässig wenn dieses Tier ein EU-Ausweis hat.Es gechippt ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren( die Tollwut übertragen könnten) in Kontakt gekommen ist. Muß ein TA bestätigen.
Die Einreise ist auch gestattet, wenn die Mutterhündin mit reist. In diesem Fall muss die Mutter die Einreisebedingungen erfüllen.Und da euer Welpe von der Strasse kommt kann ja ein Kontakt mit anderen Tieren nicht ganz ausgeschlossen werden.
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Der Hund ist aus der EU, sonst hätte er keinen EU - Heimtierausweis bekommen. Ergo wurde er auch nicht in die EU - Eingeführt. Ein Tier unter 12 Wochen, braucht noch keine Tollwutimpfung. Und du machst dich mit deinen links absolut lächerlich. Geh doch mal zum Hauptzollamt und mach bei denen eine Schulung, damit die künftig ihre Arbeit richtig machen. Danach schulst du bitte auch noch alle Amtstierärzte, damit es dort auch keine Probleme gibt. Gott sei Dank haben wir Leute wie dich, die den Behörden deren ihre Arbeit erklären können. Du kannst mir links schicken soviele du willst. Ich habe es richtig gemacht, der Hund ist beim Zoll und beim Amtstierarzt angemeldet und untersucht worden. Du kannst hier gerne nocht 1000 links rein kopieren, trotzdem ist es so wie ich es gemacht habe richtig. Sonst hätte ich keine Einfuhrgenehmigung erhalten! Das was du da beschreibst gilt für Länder in denen die Tollwutsituation nicht geklärt ist wie z.B. Rumänien. Da braucht man eine gültige Impfung und zusätzlich muss man einen Blutuntersuchung mitführen, aber in 90% der Fälle darf man den Hund von dort garnicht einführen!
Ich kann deine Aufregung verstehen, nimms aber bitte nicht krumm dass man sich hier sorgt. Leider leider wurden in den letzten Jahren, wo Hundemitbringsel aus dem Ausland "modern" geworden sind (Urlaub, Straßenhunde, Polenmarkt) immer wieder fiese Seuchen mit eingeschleppt durch ungeimpfte Tiere. Nicht nur schlimm genug, dass der Welpe dabei drauf geht, oftmals stecken diese Seuchen eben auch andere Hunde an.
Ich finde es auch verantwortungslos, dass der Zoll solche Hunde einfach durchflutschen lässt, wenn sie doch bei vielen anderen Dingen so überpingelig sind. Bei dem hier erwähnten Tollwut-Fall aus Bayern stammte der Welpe nicht mal aus einem EU-Land (Marokko war's glaube ich). Selbst innerhalb der EU gibts scharfe Kontrollen, Großbritannien und skandinavische Länder lassen glaube ich auch keine Hunde ohne Titer rein...nicht mal aus D, wo die Tollwut ja als fast ausgestorben gilt.Dir würde ich da keinen Vorwurf machen, ich würde mich da glaube ich auch nicht am Zoll hinstellen und aus lauter Verantwortungsbewusstsein darauf bestehen, dass die meinen Hund bitte in Quarantäne nehmen. Bitte sei aber so verantwortungsvoll, und lass den Welpen bis zur vollständigen Durchimpfung nicht mit anderen Hunden zusammenkommen.
Viel Glück für den kleinen! Erinnert mich übrigens an die Geschichte von Kepse, der hat auch ein Hundebaby gefunden, dass sich als Herdenschutzhund entpuppte: https://www.dogforum.de/ich-habe-ein-a…den-t31936.html Leider mit traurigem Ende nach 6 Jahren, aber ich wünsche euch alles Gute!
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Aber wenn das garnicht rechtens ist, wieso habe ich dann eine Einfuhrgenehmigung bekommen? Wenn in dem Herkunftsland die Tollwutsituation nicht geklärt ist, hat man schlechte Karten! Ist Diese jedoch geklärt, dann ist Tollwut kein Thema! Ich hätte bis zu 4 Hunde mitbringen können!
Der Hund wurde auf Tollwut untersucht, hier und dort. Der Amtstierarzt ertsellt ein Gesundheitszeugnis, ebenfalls hier und dort! Es wird Blut abgenommen, gegen Viren, Erreger etc. geimpft, das Verhalten beurteilt, entwurmt und der Kot untersucht! Der Hund muss dem Amtstierarzt hier vorgeführt werden und den Bluttest wiederholen, ebenso wird das Verhalten etc. beurteilt! Wie kann es sein, dass die Behörden dort und hier alles falsch machen?! Ich bitte euch, dass ist wirklich etwas unrealistisch! Ich war mit dem Hund beim dortigen Zollamt und habe Kontakt mit einem deutschen Hauptzollamt aufgenommen, von denen ich auch die Auflagen bekommen habe. Das war wirklich ein anstrengendes und kostspieliges Prozedere. Lesen kann man einiges, aber Theorie und Praxis sind immer zwei Paar Stiefel! Ich habe auch erst versucht mich im Internet schlau zu machen, aber um alle potentiellen Komplikationen auszuschließen, habe ich direkt mit beiden Behörden gesprochen! Und da kann man sich 1000 Internetseiten durchlesen, so wie ich es gemacht habe, ist es legitim!Sie frisst, Platinum Nassfutter und das mit Appetit!
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