Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Buhuu, ich hab mich verliebt - Teil II
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Gast41354 -
15. August 2013 um 11:01 -
Geschlossen
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3. August 2023 um 13:59
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Und ich darf nicht weil das Vet.Amt die Anzahl der auf Pflegestelle insgesamt gehaltenen Tiere auf 2 beschränkt und ich schon eine Ausnahmegenehmigung für 3 habe.
Den hätte ich so gerne.
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Und ich darf nicht weil das Vet.Amt die Anzahl der auf Pflegestelle insgesamt gehaltenen Tiere auf 2 beschränkt und ich schon eine Ausnahmegenehmigung für 3 habe.
Den hätte ich so gerne.
och müüüüh.... ja.... 🥺
Das ist ja eine krasse Regelung. Also zwei Tiere insgesamt, eigene und Pflegis? (liest sich in deiner Formulieren ja eindeutig so, deshalb entschuldige die Nachfrage, mir kommt die Grenzziehung wirklich absurd niedrig vor!)
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Ja, einschließlich der eigenen. Und immer mehr Organisationen haben mittlerweile für die Pflegestellen solche Beschränkungen, nicht nur in unserem Kreis oder Bundesland.
Die Amtstierärztin hält diese Regelung selbst für schwierig weil Pflegestellen in der Regel selbst schon Tiere haben, oft mehr wie ein eigenes. Dann bleibt immer nur eine Ausnahmeregelung zu finden.
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Ist das je nach Kreis unterschiedlich oder wie wird das geregelt? Und wieso macht man sowas?

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Ganz viele Vereine haben mittlerweile neue Regelungen zum § 11 vom Veterinäramt bekommen. Die können durchaus unterschiedlich sein. Meine Vermutung, sie sollen den Auslandstierschutz behindern.
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Ja, einschließlich der eigenen. Und immer mehr Organisationen haben mittlerweile für die Pflegestellen solche Beschränkungen, nicht nur in unserem Kreis oder Bundesland.
Die Amtstierärztin hält diese Regelung selbst für schwierig weil Pflegestellen in der Regel selbst schon Tiere haben, oft mehr wie ein eigenes. Dann bleibt immer nur eine Ausnahmeregelung zu finden.
"zwei" ist wirklich schwierig, da stimme ich eurer Amtstierärztin zu. Wer Pflegestelle macht, hat doch meist mindestens einen Hund, eher mehr. Oder Katzen. Oder Kaninchen... gilt das für alle Tierarten?
Und gilt diese Regelung dann nur für Pflegestellen?
Also kann ich dort z.B. drei oder vier Hunde halten, darf dann aber eben keinen Pflegehund/keine Pflegekatze zusätzlich aufnehmen? Oder darf man immer nur zwei Tiere haben?
Nee, das geht ja gar nicht, z.B. wenn man züchtet, hat man ja automatisch mehr.
Bräuchte man dann einen 11er und könnte dann auch mehr Pflegehunde haben? Oder braucht man den bei euch für PS eh?
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Hier dreht es sich um den § 11 des Vereins. Der muß seine Pflegestellen melden und die dürfen nach dieser Regelung (zum § 11 des Vereins) eben nicht mehr als 2 Tiere insgesamt im Haushalt halten. Ohne Pflegehund dürfen sie natürlich, wenn gut versorgt, sehr viele Tiere halten. Dann dürfen sie nicht mehr als Pflegestelle arbeiten. Eingeschränkt kann man schon mit dem Vet.amt reden, das macht dann nach Kontrolle Ausnahmen.
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Hier dreht es sich um den § 11 des Vereins. Der muß seine Pflegestellen melden und die dürfen nach dieser Regelung (zum § 11 des Vereins) eben nicht mehr als 2 Tiere insgesamt im Haushalt halten. Ohne Pflegehund dürfen sie natürlich, wenn gut versorgt, sehr viele Tiere halten. Dann dürfen sie nicht mehr als Pflegestelle arbeiten. Eingeschränkt kann man schon mit dem Vet.amt reden, das macht dann nach Kontrolle Ausnahmen.
2 Tiere sind ja praktisch nix. Habe ich bisher nichts von gehört, wäre bei zwei Katern, zwei Hunden und Pflegi auch blöd
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Und ich darf nicht weil das Vet.Amt die Anzahl der auf Pflegestelle insgesamt gehaltenen Tiere auf 2 beschränkt und ich schon eine Ausnahmegenehmigung für 3 habe.
Den hätte ich so gerne.
Uff, der wird mich auch ne Weile verfolgen.
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