Echte Wölfe und blöde Fragen

  • Man muss bedenken, dass die Rechtslage bei Wolf anders ist als beim Wildschwein.


    Neben der Tatsache, dass der Wolf in Deutschland (bis auf Sachsen) nicht dem Jagdrecht unterliegt, er, anders als das Wildschwein, eine streng geschützte Art ist. Das Wildschwein fällt unter keinen besonderen Schutzstatus. Ein Vergleich beider Arten ist nicht möglich.

    was hat das mit einem möglichen Schadensersatz zu tun? Greifvögel sind auch eine geschützte Art dennoch habe ich noch nie von einem Schadensersatz gehört.
    Bei Nutztiere macht das auch Sinn und ist absolut richtig aber bei Haustiere? Mit kommt vor ihr denkt ihr seid in den USA wo man für jeden Pups Schadenersatz bekommt.

  • Bei Nutztiere macht das auch Sinn und ist absolut richtig aber bei Haustiere? Mit kommt vor ihr denkt ihr seid in den USA wo man für jeden Pups Schadenersatz bekommt.

    In Deutschland schützt man halt lieber die Tiere in Afrika, oder Eisbären, aber wehe, Natur findet auch in Deutschland selbst statt. Das geht ja nicht

  • Mit kommt vor ihr denkt ihr seid in den USA wo man für jeden Pups Schadenersatz bekommt.

    Also ich denke nicht das ich in den USA bin, wo man für jeden Pups Schadensersatz bekommt.


    Mal abgesehen davon, das ein USA, wo man für jeden Pups Schadensersatz bekommt, garnicht existiert.


    Es hat mich einfach nur interessiert wie weit der Schadensersatz in D geht. Quasi, ob nur Schafhalter was bekommen oder eben auch anderen Lebewesen das zugestanden wird, wie eben Pferden, Meerschweinchen oder Ähnliches wie Mensch. Wobei ich mich dann noch frage ob Pferdehalter entschädigt werden, da die ja ich glaube nicht so gesichert werden müssen wie Schafe, weil Wolf ja nicht an Pferde geht.


    Vielleicht gibt es ja sogar auch schon Versicherer die Herden und/oder Haustiere gegen Wolfsschaden versichern.

  • Das BNatSchG eröffnet die Möglichkeit von Ersatzzahlungen durch das Land.


    Greifvögel sind zwar, aufgrund ihres Status als europäische Vogelarten, besonders geschützt, fallen in den meisten Fällen aber unter das Jagdrecht. Das Jagdrecht als Spezailrecht greift hier in solchen Fällen. Das Jagdrecht (zumindest in Nds.) sieht nur zwei Fälle bei Wildschaden vor. Wildschaden bezeichnet Schäden an der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.


    Auch hier gilt -> nicht vergleichbar.



    Zudem muss man bedenken, dass das Land mit den Ersatzzahlungen eine Akzeptanz erreichen will. So haben meine Bürger im Normalfall auch das Recht, Schäden durch Hornissen ersetzt zu bekommen. Das Land legt dort aber meist die "Erheblichkeitsschwelle" nicht so niedrig wie bei dem Wolf. Es ist eben auch ein politisches Vorgehen. Und ich denke eben nicht, dass man sagt "ist ja ein Hund, der ist kein Nutzvieh". Das würde, neben dem Ersatzanspruch (§ 68 BNatSchG iVm § 42 NAGBNatSchG, im Fall Niedersachsen), politisch nicht gewollt sein.


    Aber deshalb möchte ich ja anrufen.

  • A h ja - und deutsche Wölfe springen auch nicht über 90cm- Zäune ( ähh - vielleicht doch lieber 100cm? Oder 120?), greifen keine Kühe und Pferde an, laufen nicht durch Siedlungen ...
    Merkt eigentlich keiner von den "Wolfsexperten", dass inzwischen so gut wie alle Klischees, mit denen man uns beruhigen wollte, für die Tonne sind?
    Aber vermutlich gilt der Satz unseres Ex-Innenministers noch: Teile der Wahrheit könnten die Bevölkerung verunsichern... oder so?
    Haut den vorwitzigen Wölfen endlich auf den Pelz,
    damit sie lernen, dass Mensch und Umfeld schei... sind!
    LG

  • A h ja - und deutsche Wölfe springen auch nicht über 90cm- Zäune ( ähh - vielleicht doch lieber 100cm? Oder 120?), greifen keine Kühe und Pferde an, laufen nicht durch Siedlungen ...
    Merkt eigentlich keiner von den "Wolfsexperten", dass inzwischen so gut wie alle Klischees, mit denen man uns beruhigen wollte, für die Tonne sind?
    Aber vermutlich gilt der Satz unseres Ex-Innenministers noch: Teile der Wahrheit könnten die Bevölkerung verunsichern... oder so?

    Wurde das (Zaunhöhe) tatsächlich behauptet? :shocked:
    Da muss ich jetzt wirklich lachen - meine wirklich kleinen SBT springen locker 80cm mit 1er Bringholz im Maul (mehr erlaube ich nicht, ginge aber bestimmt), die Mali-Hündin ist neulich mal eben auf einen 150cm Sockel aus dem Stand gesprungen, um zu gucken, was da drauf liegt (so schnell konnte ich sie gar nicht abhalten).... und im Mondioring nehmen Hunde 2m Wände...


    Aber nee, ist klar... der äußerst lernfähige und körperlich optimal veranlagte Wolf hopst niiiiiiiemals über Zäune. Nicht in Deutschland. Ist hier nämlich verboten!

  • Ich habe mal Wolf Pferd Angriff gegoogelt und bei Google sind null Meldungen dazu. Das finde ich irgendwie krass. Müsste für die Medien doch eigentlich interessant genug sein, oder? Bei Facebook lese ich immer von "Wolfshetze" - die sähe dann aber anders aus. :pfeif:

  • Ich habe mal Wolf Pferd Angriff gegoogelt und bei Google sind null Meldungen dazu.

    evtl ist da was schief gegangen bei dir.


    null Meldungen gibt es bei fast keinem suchbegriff, und bei deinem ist die Zahl der Ergebnisse fast unendlich hoch

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!