Echte Wölfe und blöde Fragen
-
mittendrin -
27. Juli 2013 um 09:58 -
Geschlossen
-
-
heißt das im Umkehrschluß doch nichts anderes als: Dieser Lebensraum ist für Wolfsrudel schlicht nicht geeignet.
Oder für Viehhalter... Das kann man drehen und wenden wie man will. ^^
Ich möchte es nochmal aufdröseln hinsichtlich der Annahme " Es wird nun auf Antrag genehmigt".
Das hier grundlegende Regelwerk ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welches wie sein Name schon sagt, ein Bundesgesetz ist. Es gilt entsprechend für alle Länder, nicht nur Niedersachsen.
Deutschland ist dazu verpflichtet, die Richtlinie 92/43/EWG (die berüchtigte "FFH-Richtlinie") umzusetzen und ihre Bestimmungen einzuhalten (!). Das bedeutet, dass Deutschland nicht in der Lage ist, etwas gegenteiliges zum bestehenden, europäischen Recht festzulegen.Der Wolf ist eine Art im Sinne der FFH-Richtlinie und durch sie europaweit gesichert.
Das BNatSchG beinhaltet die Vorschriften der FFH-Richtlinie aufgrund der Umwandlung in nationales Recht.
Der Wolf gilt im Sinne des BNatSchG als streng geschützte Art, was den höchsten Schutzstatus in D bedeutet. Für sie gelten alle Regeln, welche für besonders geschützte Arten gilt sowie noch höhere Schutzmechanismen.
Kommen wir nun, nach der grundlegenden Rechtslage, zu den Details der ganzen Chose.
Nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Dies ist eine direkte Übernahme des europäischen Rechts. Deutschland kann dieses Verbot nicht auflockern, da sie sonst gegen die FFH-Richtlinie (und weitere) verstoßen würden. Das bedeutet, dass der Wolf weiterhin zunächst nicht getötet, gefangen, verletzt oder nachgestellt werden darf.
Kommen wir zu den möglichen Ausnahmen:
Gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG gilt folgendes:
Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Fall des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden,
2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,
4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG sind zu beachten. Die Landesregierungen können Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 4 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
Das wichtigste in der Sache Wolf habe ich fett markiert.
Alle aufgezählten, möglichen Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert.
Dies gilt für Wölfe ebenso wie für alle anderen geschützten Arten. Mäussebussard, Feldhamster, Maulwurf, etc.
Die in den Medien derzeit verbreitete Mitteilung der Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft getreten. Ein genaues Änderungsdatum ist noch nicht bekannt.
Die Änderung kann nicht an den oben genannten Grundsätzen etwas ändern, sie kann sie lediglich ergänzen. Und diese Ergänzung kann nicht dazu führen, dass bestehende Anforderungen verletzt oder untergraben werden.
Es wird höchstwahrscheinlich zu einer Ergänzung kommen, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, die lediglich ermöglichen, nicht nur ein bestimmtes Individuum einer Art zu entnehmen/fangen/nachzustellen, sondern ein (unspezifisches) Individuum.
Die Anforderungen einer Ausnahmegenehmigung können sich aufgrund des europäischen Rechts nicht ändern, lediglich die Durchführung der Genehmigung.
Und klar, jeder kann Antrag stellen. Das bedeutet doch aber nicht, dass man sie bekommt.
Und noch etwas, bevor jemand schreit "Aber die Länder können doch Rechtsvorschriften erlassen!". In Niedersachsen (mein Aufgabengebiet) besteht zur Zeit keine solche Ausnahmeverordnung. Bis 2017 bestand eine, die die Gewässerunterhaltung erleichterte indem sie eine generelle Ausnahme an Gewässern 2. Ordnung schuf. So haben sich Unterhaltungsverbände nicht strafbar gemacht, wenn sie z.B. Nuphar lutea, Gelbe Teichrose, gehäckselt haben. Diese Ausnahmeverordnung wurde nicht verlängert und ist ausgelaufen. Was für alle Beteiligte einen Schwall an Mehrarbeit bedeutete und bedeuten wird. Auch nach 2 Jahren ist es noch sehr schwierig, rechtssicher zu agieren.
Wenn man diesen Riesentext jetzt nicht schreiben möchte und das jedesmal, kann man sich dann auch kurz fassen und schreiben: "Es gibt die Möglichkeit den Abschuss eines Wolfes zu beantragen" ?
b) Chris mag Hunde
c) da bemüht sich jemand extrem um Herdenschutz und nimmt dafür einiges in Kauf, sowohl arbeitstechnisch, als auch finanziell, als auch sozial - WEIL dieser jemand denkt, dass auch Wölfe hier in D ihren Platz haben solltend) Die Tante auf dem Bild spinnt.
Ich wurde darauf tippen ^^
aber das kann und darf nicht nur zu Lasten der Nutztierhalter und ihrer Tiere gehen
Genau, der Wolf muss auch seinen Teil tragen müssen dürfen.
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Schau mal hier: Echte Wölfe und blöde Fragen*
Dort wird jeder fündig!-
-
SunkaSapa ein solch kurzer Text birgt zu starke Möglichkeiten, die Anforderungen an eine Genehmigung herunter zu spielen.
In dieser Diskussion müssen leider alle Fakten vorliegen.
-
Hier sind ganz aktuell nochmal die Hintergründe zum geplanten Abschuss des Rodewalder Rüden genannt:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/wolf/haeufig-g…3nEm9mWR47xBn7c
Und hier nochmal die ältere Zusammenfassung der Rinderrisse durch den Rodewalder Rüden:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/download/14056…ung_GW_717m.pdf
-
SunkaSapa ein solch kurzer Text birgt zu starke Möglichkeiten, die Anforderungen an eine Genehmigung herunter zu spielen.
In dieser Diskussion müssen leider alle Fakten vorliegen.
Ich wollte gerade etwas schreiben, da hätte ich den Riesentext 5 Mal reinschreiben müssen um etwas nicht "herunterzuspielen". Wobei ich es ja als verkürzen sehe, zu schreiben das es eine Möglichkeit gibt. Aber das ist mir dann den Aufwand nicht wert. So wichtig war es nun auch wieder nicht.
-
Ihr lest andere Dinge als ich
Macht mich etwas betroffen ehrlich gesagt.
Ich lese auch Dinge, die mich betroffen machen.
c) da bemüht sich jemand extrem um Herdenschutz und nimmt dafür einiges in Kauf, sowohl arbeitstechnisch, als auch finanziell, als auch sozial - WEIL dieser jemand denkt, dass auch Wölfe hier in D ihren Platz haben sollten
Deinen vorbildlichen Herdenschutz habe ich schon oft gewertschätzt.
Mir war nicht wirklich klar, dass du denkst, dass auch Wölfe hier in D ihren Platz haben sollten.
Ich hatte ehrlich gesagt vermehrt den Eindruck, dass deiner Meinung nach der Wolf lieber woanders leben sollte, bzw. lieber gar nicht.
-
-
Morgen gibt es auch eine Reportage über die Rückkehr der Wölfe hier in Norddeutschland.
Den Mann in der Vorschau habe ich auch schon persönlich über seine Probleme berichten hören und die Frau am Schluss ist die, die hier die meisten Risse zu verbuchen haben, unter anderem auch an Rindern.
-
Ein Zitat aus dem Text:
"Folgeschäden sind verheerend
"Ich wurde zwar entschädigt, existenzbedrohend ist aber nicht der Tod der Tiere, sondern die Folgeschäden. Die Herde ist traumatisiert. Gestresste Tiere bringen weniger oder gleich tote Lämmer zur Welt", so Magnussen. Die Familie Magnussen ist der Meinung, dass ein Wolf in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft mit Weidetierhaltung nichts zu suchen habe. Tierschützer sehen das anders. Doch Familie Magnussen musste erleben, wie ein Wolf trotz eines hohen Elektrozauns auf die Weide gelangte."
Quelle:https://www.ndr.de/fernsehen/send…dung906194.html
Das Rot hab ich gemacht.
Was ist damit gemeint, das TIERSCHÜTZER das anders sehen?
In meinem Verständnis ist ein Tierschützer jemand dem das Wohl ALLER Tiere wichtig ist.
Um das nicht weiter jetzt auszuweiten, aller heimischen Tiere in dem Fall, inklusive der "rotbäckigen sumpfvernatterten Mixschwalbe".
Ist ein TIERSCHÜTZER in der "Wolfsdebatte" schon jetzt ein abwertender Begriff für jemanden, der kein Mitgefühl mit einer traumatisierten Schafsherde hat? Oder einem Schäfer/in, der/dem beim anblick von getöteten oder verletzten Tieren die Tränen in die Augen steigen?
Nochmal zu dem Zitat oben.
Die Schäferfamilie hat alles richtig gemacht, aber dass ein Wolf einen Zaun überspringen kann und es auch tud, das ist jetzt allen klar. (Vorher nicht?)
Für mich ist hier eine riesige Schieflage.
Anscheindend ist seit 20 Jahren, seit der Wolf in Deutschland lebt, den Viehhaltern eine Sicherheit vorgegaukelt worden, die nicht passt. Haben die das geglaubt?
Meine Frage hingegen, bei wirklich allem Verständnis den Schäfern, die es nun kalt erwischt, auch die mit den 160 cm hohen bezuschussten "Wolfssicheren" Zäunen: "Ist lediglich Chris in der Lage derart Weitblick zu haben und sich beizeiten umzuorientieren? Und Herdenschutz vorzubereiten, BEVOR das erste "Chris-tal-rudel" (Christall-Rudel...fänd ich gut als Namen) sich direkt vor ihrer Haustür ins gemachte Terretorium setzt? Wo sind die anderen vorbereiteten Viehhalter in diesem Land? Und was machen sie?"
Spätestens jetzt in 2019 muss doch JEDEM Viehhalter, der seine Herden bis dato unbewacht draussen lässt, klar sein, dass es ihn irgendwann kalt erwischen kann.
Wer hat die Verantwortung für Weidevieh bei vorhandensein des Raubtieres Wolf? Gibt es da eine Rechtsgrundlage, die ich nicht kenne?
-
Ich hatte ehrlich gesagt vermehrt den Eindruck, dass deiner Meinung nach der Wolf lieber woanders leben sollte, bzw. lieber gar nicht.
Das mit dem "lieber wäre" - ich denke uns allen wären Dinge lieber, die schlichtweg nicht zur Diskussion stehen.
Aber manches ist nun mal so wie es ist und man muss sich arrangieren.
Aberer keine Chance bekommen auf sich arrangieren können, wegen Bürokratie und Amtsschimmeln, ist auf alle Seiten, im Rundumschlag, unfair.
Unfair für die Wölfe dass sie nicht mal vergrämt werden dürfen - wie sollen sie lernen, nicht das Schäfchen zu knabbern? Nein es wird so kommen dass wirklich "entnommen" werden muss. Einfach nur weil die zuständigen Behörden zu dumm, zu lahm und zu bequem sind, frühzeitig ein ZUSAMMENleben zu ermöglichen.
Unfair für die Weidetiere, mir wäre nämlich lieber es gäbe kein Industriefleisch.
Unfair für die Halter, die sich tatsächlich Mühe geben mit ihren Tieren.
Unfair für die Wölfchenkuschler weil spätestens wenn man selbst betroffen ist, in welcher Form auch immer, auf sehr hartem Boden der Realität landet.
Ich finde es sehr interessant wie es hier in der Schweiz ablaufen wird in näherer Zukunft; wir haben auch Wölfe. Und Bären. Und Luchse. Grad die Luchse waren anfangs ein Riiiiiiiesenproblem. Also die Menschen, nicht das Kätzchen
-
Was die Machbarkeit von Herdenschutz angeht: Hier spricht ein Profi, ein echter:
https://www.hersfelder-zeitung.de/lokales/schenk…OZYhNU5P5sqZQcM
Da bleibt nur noch hinzuzufügen: Hier in Niedersachsen hat es auch schon einen Riß aus einer behirteten Herde gegeben, praktisch direkt neben Schäfer und 3 - drei! - Hunden.
https://www.agrarheute.com/landundforst/b…imension-548024
Also haben, wie ich vor ein paar Seiten geschrieben habe, tatsächlich ALLE Schutzmaßnahmen schon versagt, weil den Wölfen jeder Scheu und jeder Respekt vor dem Menschen immer mehr abhanden kommen. Da bleibt schlicht nur noch der Weg der Bestandsregulierung per Abschuß, wenn die Weidewirtschaft - seit Jahrhunderten die Grundlage unserer Landschaften - nicht auf der Strecke bleiben soll.
Und, nochmal ganz langsam zum Mitschreiben: Wenn ich "Regulierung" schreibe, meine ich genau das - nicht Ausrottung.
-
Unfair für die Wölfe dass sie nicht mal vergrämt werden dürfen - wie sollen sie lernen, nicht das Schäfchen zu knabbern?
So wie ich operante und klassische Konditionierung verstehe ist die Vergrämung am Vieh fast unmöglich.
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!