Echte Wölfe und blöde Fragen

  • Wenn auch das Entnehmen von auffälligen Einzeltieren wirklich "nichts nützt" (alle bisherigen Herdenschutzmaßnahmen sind ja im Ernstfall schon gescheitert) heißt das im Umkehrschluß doch nichts anderes als: Dieser Lebensraum ist für Wolfsrudel schlicht nicht geeignet.

    Sind alle Herdenschutzmassnahmen echt gescheitert?

    In welcher Form er das machen könnte?

    Muss ich das hier schreiben?

    Ich habe NICHTS über Herdenschutz auf den Seiten gefunden.

    Corinna kennt den persönlich, vielleicht gibt es ja mehr als die 20 Esel an Herdenschutz...ich kenne den nicht.

    Vielleicht ist er ja auch überrannt worden in Thüringen von den Wölfen....

    Wundert mich aber.

    Im "Osten" ist man doch seit 2 Jahrzehnten mit Wölfen konfrontiert. Ist Thüringen gerade erst Wolfsteretorium geworden?

    Aber ganz ehrlich, vielleicht kann ja nochmal "grünes Geld" locker gemacht werden, damit die Herden geschützt werden.

    Vielleich analog zur Brandenburger Spargelernte, holt man aus Polen halt Viehhirten.

    Ist doch nur eine Frage der Bezahlung!

    Zu den Canidenkämpfen...ja, Chris, das ist wirklich fatal, wie irgendwelche Leute, die keine Ahnung von Caniden haben, jetzt einfach Hunde zum Vieh packen und denken das geht dann automatisch....Das bereitet mir echt Sorge.

    Das tud weder den Hunden gut, noch dem Vieh, noch den Menschen...einfach schlimm.

    Ist das denn jetzt schon so?

    Als vor 10/ 15 Jahren die ersten Herdenschutzhundinteressierten Viehhalter sich in Frankreich umschauten nach Herdenschutzhunden, dachte ich immer, na hoffentlich geht das nicht nach hinten los.

    Ist das jetzt in 2019 echt schon eine Gefahr? Für Mensch und auch für die Caniden /Herdenschutzhunde?

    Wenn Du Dir das vor Ort anschaust, dann weißt Du, dass der keine HSH halten kann. Das Konzept dort basiert darauf, dass die Touris über die Flächen laufen können und überall Viehzeug steht. Der bräuchte gefühlt 20 Hirten, die die Integration der 100 Herdenschutzhunde machen.

    Ich kenne den Herrn Bley und das Gelände übrigens persönlich.

    Keine Ahnung, was mir das sagen soll, dass du den Hr. B. persönlich kennst.

    Kannst du von seinem Herdenschutz berichten?

    Das wäre ja mal interessant.

    Habe ich irgendwo geschrieben, dass Herr Bley sich Herdenschutzhunde kaufen soll?

    NEIN...ich schrieb, dass ich es schön fände, wenn auf den Seiten etwas über Herdenschutz stünde.

    Das Konzept ist toll!

    Der Wolf passt da nicht rein.

    Konzept anpassen?

    Gibts da Überlegungen?

    Ein schlauer Wolf beschafft Fressen und ist geschickt bei der Jagt und überwindet Zäune.

    Woher sollen die Wölfe wissen, dass das Konsequenzen hat?

    Erstmal müssen sie vergrämt werden. Und das ist ja verboten.


    Chris, ich habe Hr. Bley zitiert!

    ER sagt, dass er mit Wolfsrissen leben kann.

    Ich habe NICHT gesagt, jeder DEUTSCHE Viehhalter muss mit Rissen leben können oder soll damit leben!

    Verdreh mir bitte nicht das Wort.

    Du und auch Corinna, hakt euch auf Herdenschutz MIT HUNDEN auf 27 Hektar in Thüringen fest, als wenn ich das irgendwo geschrieben hätte.

    HAB ICH NICHT!!!

    Ich schrieb von HERDENSCHUTZprojekten, die man als einflussreicher Grossgrundbesitzer und Bürgermeister (Herr Bley) evt. als VORBILD initiieren könne.

    Es ist doch toll, dass so ein mächtiger Politiker so naturverbunden ist.

  • Ich möchte es nochmal aufdröseln hinsichtlich der Annahme " Es wird nun auf Antrag genehmigt".

    Das hier grundlegende Regelwerk ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welches wie sein Name schon sagt, ein Bundesgesetz ist. Es gilt entsprechend für alle Länder, nicht nur Niedersachsen.


    Deutschland ist dazu verpflichtet, die Richtlinie 92/43/EWG (die berüchtigte "FFH-Richtlinie") umzusetzen und ihre Bestimmungen einzuhalten (!). Das bedeutet, dass Deutschland nicht in der Lage ist, etwas gegenteiliges zum bestehenden, europäischen Recht festzulegen.

    Der Wolf ist eine Art im Sinne der FFH-Richtlinie und durch sie europaweit gesichert.

    Das BNatSchG beinhaltet die Vorschriften der FFH-Richtlinie aufgrund der Umwandlung in nationales Recht.

    Der Wolf gilt im Sinne des BNatSchG als streng geschützte Art, was den höchsten Schutzstatus in D bedeutet. Für sie gelten alle Regeln, welche für besonders geschützte Arten gilt sowie noch höhere Schutzmechanismen.

    Kommen wir nun, nach der grundlegenden Rechtslage, zu den Details der ganzen Chose.

    Nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

    Dies ist eine direkte Übernahme des europäischen Rechts. Deutschland kann dieses Verbot nicht auflockern, da sie sonst gegen die FFH-Richtlinie (und weitere) verstoßen würden. Das bedeutet, dass der Wolf weiterhin zunächst nicht getötet, gefangen, verletzt oder nachgestellt werden darf.

    Kommen wir zu den möglichen Ausnahmen:

    Gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG gilt folgendes:

    Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Fall des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen

    1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden,
    2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
    3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,
    4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
    5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.

    Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG sind zu beachten. Die Landesregierungen können Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 4 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.

    Das wichtigste in der Sache Wolf habe ich fett markiert.

    Alle aufgezählten, möglichen Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert.

    Dies gilt für Wölfe ebenso wie für alle anderen geschützten Arten. Mäussebussard, Feldhamster, Maulwurf, etc.

    Die in den Medien derzeit verbreitete Mitteilung der Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft getreten. Ein genaues Änderungsdatum ist noch nicht bekannt.

    Die Änderung kann nicht an den oben genannten Grundsätzen etwas ändern, sie kann sie lediglich ergänzen. Und diese Ergänzung kann nicht dazu führen, dass bestehende Anforderungen verletzt oder untergraben werden.

    Es wird höchstwahrscheinlich zu einer Ergänzung kommen, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, die lediglich ermöglichen, nicht nur ein bestimmtes Individuum einer Art zu entnehmen/fangen/nachzustellen, sondern ein (unspezifisches) Individuum.

    Die Anforderungen einer Ausnahmegenehmigung können sich aufgrund des europäischen Rechts nicht ändern, lediglich die Durchführung der Genehmigung.

    Und klar, jeder kann Antrag stellen. Das bedeutet doch aber nicht, dass man sie bekommt.

    Und noch etwas, bevor jemand schreit "Aber die Länder können doch Rechtsvorschriften erlassen!". In Niedersachsen (mein Aufgabengebiet) besteht zur Zeit keine solche Ausnahmeverordnung. Bis 2017 bestand eine, die die Gewässerunterhaltung erleichterte indem sie eine generelle Ausnahme an Gewässern 2. Ordnung schuf. So haben sich Unterhaltungsverbände nicht strafbar gemacht, wenn sie z.B. Nuphar lutea, Gelbe Teichrose, gehäckselt haben. Diese Ausnahmeverordnung wurde nicht verlängert und ist ausgelaufen. Was für alle Beteiligte einen Schwall an Mehrarbeit bedeutete und bedeuten wird. Auch nach 2 Jahren ist es noch sehr schwierig, rechtssicher zu agieren.

  • Du und auch Corinna, hakt euch auf Herdenschutz MIT HUNDEN auf 27 Hektar in Thüringen fest, als wenn ich das irgendwo geschrieben hätte.

    HAB ICH NICHT!!!


    Ich schrieb von HERDENSCHUTZprojekten, die man als einflussreicher Grossgrundbesitzer und Bürgermeister (Herr Bley) evt. als VORBILD initiieren könne.

    Sag doch einfach was Du meinst, dann muss man nicht orakeln. ;) Also was genau schwebt Dir vor?

  • Du und auch Corinna, hakt euch auf Herdenschutz MIT HUNDEN auf 27 Hektar in Thüringen fest, als wenn ich das irgendwo geschrieben hätte.

    HAB ICH NICHT!!!


    Ich schrieb von HERDENSCHUTZprojekten, die man als einflussreicher Grossgrundbesitzer und Bürgermeister (Herr Bley) evt. als VORBILD initiieren könne.

    Sag doch einfach was Du meinst, dann muss man nicht orakeln. ;) Also was genau schwebt Dir vor?

    Ich habe alles geschrieben...lies nach, wenn es ernsthaft interessiert.

    In kurzer Zusammenfassung:

    Jemand, wie Herr Bley hat Vorbidlfunktion.

    Er hat sein Vermögen nach eigenen Angaben Geldern der Nabu /"grünes Geld" zu verdanken.

    Er hat die Mittel und die Macht hier Vorbild zu sein, beim Herdenschutz!

    Zu forschen, Projekte zu initiieren, ect.

    Und (schrieb ich auch) ich weiss ja nicht, was er schon macht....ich habe nichts der gleichen gefunden.

    Aber ich führe weder ein Grossunternehmen noch bin ich Bürgermeisterin, vielleicht stell ich mir das Leben des Pferdezüchters Bley auch zu einfach vor.

    Vielleicht hat er eine 60 Stunden Woche, die Arbeit mit den Tieren machen eh Angestellte und sein Fokus liegt nur auf dem Tourismus, um in dem verarmten Thüringen Arbeitsplätze zu schaffen.

    Ich weiss es nicht.

  • Dieser Thread hiess mal:
    Echte Wölfe und blöde Fragen.

    Mitlerweile sollte er umbenannte werden in

    "Herdenschutz und Wolfentnahme"

    Das ist m.E. schon länger so. Um Diskussion geht es kaum noch. Wer der Meinug ist, auch Wölfe sollten ihren Platz in D finden, der ist eben unwissend, ein Wolfskuschler, oder aber er bekommt einfach keine Antworten mehr auf seine Posts.

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