Alle 3 Jahre impfen?

  • :winken: Huhu, ihr Lieben!


    Ich brauche heut auch mal wieder eure Hilfe.


    Nach langen Nachforschungen und Infosuche im Internet habe ich mich dazu entschlossen meinem Sammy nicht die jährlichen Impfungen aufzubrummen.


    Ich möchte lediglich die Tollwutimpfung alle 3 Jahre durchführen lassen.


    Nun meine Frage dazu:
    Woran erkenne ich, ob er letztes Jahr diese Langzeitimpfung bekam? Kann ich das überhaupt im Impfpass erkennen?


    Danke schonmal an euch für die hoffentlich zahlreichen Tipps.


    LG Meli

    • Neu

    Hi


    hast du hier Alle 3 Jahre impfen?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Entscheidend ist wohl der Beipackzettel. Da im letzten Jahr in Deutschland in diesem die Wirkungsdauer von drei Jahren noch nicht anerkannt und eingetragen war, wirst Du den entscheidenden Eintrag im Impfpass erst ab der neuen Impfung bekommen.
      Was bin ich froh, dass sich in dieser Hinsicht endlich was tut!


      LG achtpfoten

    • Hey, danke für die schnelle Antwort.
      Bin auch froh, dass sich in der Hinsicht was tut. Ich finde dieses unnötige Geimpfe schrecklich!!!


      Also muss ich doch dieses Jahr nochmal impfen lassen??? Mist!


      Die normale Tollwutimpfung reicht nicht für länger als ein Jahr???

    • Rechtlich gesehen nein. Der Impfstoff ist der gleiche geblieben. WAs aber immer zählt ist die Gültigkeitsdauer, die im Pass steht. Da mußt du reinschauen.

    • verstehe ich das jetzt richtig das die ganz normale tollwutimpfung jetzt 3 jahre gilt oder hab ich was falsch verstanden?war nämlich letzten monat mit meinem wuff beim ta und die impfung ist laut pass nur bis nächstes jahr gültig.

    • Die TW-Impfstoffe sind die Gleichen geblieben, nur das Gesetz hat sich in Deutschland geändert.
      Dadurch haben einige Herstellerfirmen die Haltbarkeit des Impfschutzes auf MINDESTENS 3 Jahre hochgesetzt.(dem Druck der Hundehalter nachgegeben, in anderen Ländern , z.B. Schweiz, ist das schon länger so)


      Es muss im Impfpass vermerkt werden, wenn der Hund die Impfung einer dieser Herstellerfirmen bekommen hat(anfangs haben sich wohl einige TÄ dagegen gewehrt, u. auch heute sollte man sich genau informieren, welche Firma diese Impfung anbietet u. das dann mit seinem TA besprechen.)
      Mit meinem TA hatte ich absolut keine Probleme. Aber es gibt auch welche, für die sind die (überflüssigen) jährlichen Impfungen eine einfache Einnahmequelle.


      Gruß
      Claudia

    • Hallo Meli,


      die Tollwutimpfung wirkt sogar länger als 3 Jahre, nur leider nicht offiziell.
      Offiziell hat das Gültigkeit, was im Beipackzettel steht.
      Leider benutzen viele Tierärzte immer noch den "alten" Impfstoff
      mit 1-jähriger Wirkungsangabe, finde ich sehr bedauerlich!!
      Deshalb habe ich meine Bonny in Belgien impfen lassen.
      Nun ist die 3-jährige Impfwirkung auch im Pass angegeben.


      Lieben Gruß, Roxy

    • Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung ist es nun auch in Deutschland möglich, Haustiere für drei Jahre (Hunde) oder für vier Jahre (Katzen) gegen Tollwut impfen zu lassen. Es sind derzeit zwei Tollwutimpfstoffe am deutschen Markt, die bereits die Mehrjahreszulassung besitzen, und zwar von Essex und von Pfizer. Es wird erwartet, daß andere Impfstoff-Hersteller für ihre Produkte im Laufe dieses Jahres ebenfalls die Mehrjahreszulassung erhalten.


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      Tierhalter/innen sollten darauf bestehen, daß ihre Katzen oder Hunde einen Mehrjahresimpfstoff bekommen und daß der Tierarzt den nächsten Tollwutimpftermin entsprechend im EU-Heimtierpaß einträgt.


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      Es empfiehlt sich deshalb, sich beim Tierarzt den EU-Heimtierpaß zu besorgen, auch wenn man ihn nicht für Auslandsreisen mit dem Haustier braucht. Die alten Impfpässe haben i. d. R. keine Rubrik, in der der Tierarzt einträgt, daß die nächste Tollwutimpfung in drei (Hunde) oder vier Jahren (Katzen) fällig wird.


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      Viele Tierhalter/innen haben berichtet, daß Tierärzte nicht bereit sind, auf die jährliche Tollwutimpfung zu verzichten. Dabei werden allerlei merkwürdige Behauptungen vorgebracht.


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      Beispiele:


      - Es wird rundweg abgestritten, daß jetzt auch in Deutschland Mehrjahresimpfungen gegen Tollwut rechtlich möglich seien. Das ist nachweislich nicht wahr (siehe auch Menüpunkt Links, Link zur TVO).


      <!--[if !supportLists]-->- <!--[endif]-->Es wird behauptet, es gebe noch gar keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit Dreijahreszulassung – das ist nachweislich nicht wahr.


      <!--[if !supportLists]-->- <!--[endif]-->Es wird behauptet, die Dreijahrestollwutimpfstoffe seien schlechter verträglich als Einjahrestollwutimpfstoffe – das ist nicht wahr, denn es handelt sich um dieselben Produkte wie früher, es wurde nur die Zulassung geändert.


      <!--[if !supportLists]-->- <!--[endif]-->Es wird behauptet, daß für den mehrjährigen Impfschutz noch einmal neu grundimmunisiert werden müsse (dh, der Hund müsse zwei Tollwutimpfungen im Abstand von vier Wochen bekommen).


      <!--[if !supportLists]-->- <!--[endif]-->Es wird behauptet, daß Jungtiere mehrmals gegen Tollwut geimpft werden müßten. Richtig ist jedoch, daß bei der Tollwut-Grundimmunisierung der Katzen- oder Hundewelpen entsprechend den Gebrauchsinformationen der Hersteller vorzugehen ist. Bei den bereits zugelassenen Mehrjahresimpfstoffen (Stand: April 2006) ist nur EINE Impfung im Alter von mindestens zwölf Wochen vom Hersteller vorgeschrieben. Es kann allerdings sein, daß ein Jungtier von einer zusätzlichen Tollwutimpfung profitiert, und zwar dann, wenn ein bestimmter Impftiter für die Einreise zum Beispiel nach England durch Labortest nachgewiesen werden muß (0,5 I.E.). Ein bestimmter Tollwutimpftiter ist jedoch nicht nötig, wenn man das Tier NICHT in ein Land mit Titernachweispflicht mitnehmen möchte. Die deutsche Tollwutverordnung verlangt KEINEN Mindestimpftiter, sie verlangt nur die ordnungsgemäße Impfung entsprechend den Angaben des Impfstoff-Herstellers, also entsprechend den Beipackzettel-Angaben zur Grundimmunisierung von Jungtieren und zu den Zeitabständen der Wiederholungsimpfung bei ausgewachsenen Tieren.


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      Wenn der Tierarzt sich querstellt, sollten Tierhalter/innen für die Drei- oder Vierjahrestollwutimpfung einen anderen Tierarzt aufsuchen.


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      Neue Fassung der deutschen Tollwutverordnung:


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      Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) die deutsche Tollwutverordnung geändert.


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      Dies ist der entscheidende neue Passus:


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      „Begriffsbestimmungen“, Paragraph 1:


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      Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:


      (....)


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      3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut


      <!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]-->


      <!--[if !supportLists]-->a) <!--[endif]-->im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder


      <!--[if !supportLists]-->b) <!--[endif]-->im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.


      <!--[if !supportEmptyParas
      Das hat mir unser erster Vorsitzende gesendet vielleicht beantwortet das einige deiner fragen.
      LG Beate

    • Halte meinen ta eigentlich für sehr kompetent und ein abzocker ist er eigentlich auch nicht.aber warum hat er mich dann nicht darauf hingewiesen?
      weiß denn jemand von euch welche hersteller dden hinweis auf die drei jahre haben?meiner wurde mit virbagan canis LT tollwut virbac geimpft.

    • Also "reichen" tut die Impfung wohl schon immer mehr als ein Jahr, es geht allein um die Deutsche Tollwutverordnung, die sich erst dieses Jahr geändert hat.
      In der Schweiz lief das schon eher mit den drei Jahren, oder täusche ich mich da?


      LG achtpfoten

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