• Ich habe auch ziemlich sichere Quellen und die sagen- und das bin ich selber ;)

    Und die besagen, dass man das nicht so einfach sagen kann und schon dreimal nicht an einem Urteil ;) ein Link wäre recht hilfreich- und selbst dann.

  • Du studierst Recht oder wie? Naja auch egal nichts gegen dich aber ich vertraue jemandem, der sein Staatsexamen schon etwas länger hat, etwas mehr als einem Studenten. Nix für ungut ;)

  • Zitat


    In der Rechtsprechung (BGH, Az.: VI ZR 177/75; OLG Schleswig, Az.: 7 U 9/92) ist ìnzwischen anerkannt, daß der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt zur Tiergefahr (§ 833 BGB) gehört, so daß der Halter des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den unerwünschen Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aber verpflichtet, für eine Abtreibung zu sorgen.
    (LG Kassel, Az. ZfS 81263/95)


    Da steht doch, dass zur Schadensminderung der Halter der Hündin die Welpen abtreiben lassen müsste, wenn aber kein Schaden geltend gemacht wird, wofür sollte der Schaden dann gemindert werden?

    Mal abgesehen davon, dass so ein Urteil nicht bindend ist und ein anderes Gericht das schon wieder anders sehen könnte. In der Rechtswissenschaft gibt es zu ziemlich vielen Dingen Meinungsstreits ;) .

  • oje aber sowas gibt richtig böses blut hier und ich muss hier ja noch leben... Auch wenns eigentlich richtg wär. außerdem bis es zu nem Urteil kommt ist für ne Abtreibung eh zu spät... Hmmm :( Oh man das ist echt ne sch... Situation

  • Zitat

    oje aber sowas gibt richtig böses blut hier und ich muss hier ja noch leben... Auch wenns eigentlich richtg wär. außerdem bis es zu nem Urteil kommt ist für ne Abtreibung eh zu spät... Hmmm :( Oh man das ist echt ne sch... Situation

    Mir geht es vorrangig um Schadensersatz und da würde ich mich an deiner Stelle mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Man kann niemals genau vorhersagen, wie es nun ausgeht, vielleicht bleibt die Hündin ja auch leer, aber ich finde schon, dass du deine Rechte kennen solltest :smile:

    Immer positiv denken :cuddle:

  • Zitat


    Da steht doch, dass zur Schadensminderung der Halter der Hündin die Welpen abtreiben lassen müsste, wenn aber kein Schaden geltend gemacht wird, wofür sollte der Schaden dann gemindert werden?

    Mal abgesehen davon, dass so ein Urteil nicht bindend ist und ein anderes Gericht das schon wieder anders sehen könnte. In der Rechtswissenschaft gibt es zu ziemlich vielen Dingen Meinungsstreits ;) .

    :gut:

    Und wenn du die Arbeit eines Anwalt kennen würdest, dann wüsstest du, dass man das nicht an einem Urteil festmacht, da gehört ein bisschen mehr dazu. Aber wenn dein Bekannter es besser weiß, mir ist es immer wieder ein Rätsel, wie man juristisch unerfahrenen Leuten so etwas als 'sicher' verkaufen kann. Und das obwohl ich noch studiere, gefährliches Halbwissen wird dadurch aber natürlich wieder gut verbreitet ;)

  • Zitat

    :gut:

    Und wenn du die Arbeit eines Anwalt kennen würdest, dann wüsstest du, dass man das nicht an einem Urteil festmacht, da gehört ein bisschen mehr dazu. Aber wenn dein Bekannter es besser weiß, mir ist es immer wieder ein Rätsel, wie man juristisch unerfahrenen Leuten so etwas als 'sicher' verkaufen kann. Und das obwohl ich noch studiere, gefährliches Halbwissen wird dadurch aber natürlich wieder gut verbreitet ;)

    woah ganz ruhig wenn ich die Arbeit eines Anwalts kennen wollen würde, wäre ich einer geworden. Allerdings vertraue ich eher einem Oberarzt als einem Assistenzarzt. Soll auch nicht beleidigend gemeint sein, sondern ist doch eigentlich logisch oder nicht? Eben weil die Leute sich nicht so fundiert auskennen, sind sie darauf angewiesen, dass die Person, die ihnen darin weiterhelfen soll, ein fachmann und kein student ist oder siehst du das anders?

  • Es ist sehr sehr schwer, als Halter der Hündin tatsächlich Schadensersatz rauszuhauen. Dazu müsste der Rüde schon in das Haus des "Geschädigten" eingebrochen sein, die Hündin aus ihrer dreifach gesicherten Box befreit und sie dann beglückt haben.

  • Zitat

    Hier ein Urteil geh schnellstens zum Anwalt:

    In der Rechtsprechung (BGH, Az.: VI ZR 177/75; OLG Schleswig, Az.: 7 U 9/92) ist ìnzwischen anerkannt, daß der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt zur Tiergefahr (§ 833 BGB) gehört, so daß der Halter des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den unerwünschen Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aber verpflichtet, für eine Abtreibung zu sorgen.
    (LG Kassel, Az. ZfS 81263/95)


    Ich verstehe den Text anders!
    - Es hat ein unerwünschter Deckakt stattgefunden
    - der Rüden-Besitzer muss Schadenersatz an den Hündinnen-Halter zahlen
    - Der Deckakt ist eine Sachbeschädigung
    - Die Sachbeschädigung bzw der entstandene Schaden soll so gering wie Möglich gehalten werden, darum soll Abgetrieben werden! Nicht das die Hündin zb durch die Trächtigkeit stirbt.
    - Das Urteil ist aus der Sicht eines Hündinnen-Halters! Der Hündinnen-Halter will die Trächtigkeit nicht, und
    verklagt den Rüden-Halter! Nämlich wegen Sachbeschädigung und Schadenersatz (Tierarztkosten)

    Im vorliegenden Fall fordert aber der Rüden-Halter was! Aber eine Sachbeschädigung liegt eigentlich nicht vor, da dem Rüden kein Schaden zugestoßen ist.
    Ich denke, was man Einklagen kann, ist ein Teil des Geldes, was die Dame für die Welpen einnimmt.
    Wenn nachweisbar ist, dass der Zaun ohne Loch war, auch Hausfriedensbruch.
    Gibts eine versuchte Sachbeschädigung? Das wäre ja gegeben, da die Hündinnen-Halterin nicht wissen konnte, ob dem Rüden nix passiert!

  • Zitat

    woah ganz ruhig wenn ich die Arbeit eines Anwalts kennen wollen würde, wäre ich einer geworden. Allerdings vertraue ich eher einem Oberarzt als einem Assistenzarzt. Soll auch nicht beleidigend gemeint sein, sondern ist doch eigentlich logisch oder nicht? Eben weil die Leute sich nicht so fundiert auskennen, sind sie darauf angewiesen, dass die Person, die ihnen darin weiterhelfen soll, ein fachmann und kein student ist oder siehst du das anders?

    Theoretisch schon, leider gibt es viele Anwälte, die dann nunmal auch Schwachsinn verbreiten. Deshalb nein, ich vertraue nur Anwälte und Studenten die ich wirklich kenne. Sonst nicht. Und du musst zugeben, dass das Vorgehen deines Bekannten so wie du es beschrieben hast sich nunmal nicht gerade juristisch anhört. Aber vielleicht hast du es ja falsch weitergegeben.

    Ich hasse nun mal 'gefährliches Halbwissen' und dazu zähle ich genau dies. Und ja, ich als Student.

    Ich meine das nicht böse, aber auf so etwas solltest du dich nicht verlassen, falls eben so dargestellt wie von die geschrieben.

    Aber ich glaube ich mache mich auch mal auf die Suche nach dem Fall - Gruppenzwang :D

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