ListenHundfrage
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Hallo
da ich mich nicht mit allem Auskennen wollte ich euch mal fragen was man alles brauch bevor man sich einen Listenhund anschaffen "darf"Also einige sachen hab ich ja schon mitbekommen auch durch nachfrage bei der Polizei
-reines Führungszeugnis
-so viel ich weiß darf man nur mit einem Listenhund spazieren gehen und muss ü18 seinNun würde ich gerne von euch wissen was ich noch beachten muss. Mit meiner Hündin mache ich bald die BH und dabei ist so viel ich weiß auch ein Sachkundenachweis enthalten.
Wie sieht es speziell für Rheinland-Pfalz aus. Darf man wirklich keinen Hund aus einer Zucht bzw aus einem anderen Bundesland zu sich holen. (hier stehen ja nur drei Rassen auf der liste aber wenn es denn so einer sein soll)
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Hey! Was für einer solls denn sein?
Ich weiss nicht wies in DE ist..in der Schweiz brauchte ich gar nix, weil Rottis in ZH nicht gelistet sind. In jeden anderen Kanton mit Liste darf ich mit Maulkorb und 2 Meterleine..in einige öfters, in andere seltener (wird nicht kontrolliert..von daher
). Bewilligungen kosten gegen CHF 500.-, Brief an den Amtstierarzt und ne Bescheinigung der absolvierten Kurse usw vom Hund..jeder andere der mit meinem Hund alleine raus will braucht nen "Ausweis" für CHF 50.00. Da meiner noch ein Welpe ist bekomm ich ne provisorische Erlaubnis für 2 Jahre..danach brauch ich nen Wesenstest. Hoffe bei euch ist das nicht so bekloppt
Ansonsten solltest du die darüber im klaren sein das vorallem die grossen Immobilienfirmen Listenhunde nicht in den Wohnungen haben wollen - egal ob bei euch gelistet oder nicht.
Auch gibt es Leute die skeptisch sind und gerne hinter deinem Rücken über dich sprechen.
Aufm HuPla ist ein Listi zwar oft willkommen und sogar beliebt..trotzdem werden "Probleme" gerne dramatisiert.
Hundehalter die du jetzt getroffen hast und super nett waren werden dich meiden, manche werden sogar beleidigend.Trotzdem, ich liebe meinen Rotti und für mich ist er der tollste! Bisher hat jeder in der Verwandschaft seine Meinung über diese Rasse geändert..alle lieben ihn
Es ist hald vieles schwerer..aber es lohnt sich auch.
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ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes besteht,
was wäre denn ein berechtigtes Interesse?
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Und hier bzw. im Offenen Brief sämtliche Problematiken ausführlich geschildert.
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Zitat
was wäre denn ein berechtigtes Interesse?
Ich hab mal gehört, wenn du besonders einsam oder gefährdet wohnst und den Hund zum "Schutz" brauchst - das beißt sich aber meiner Meinung nach mit anderen Gesetzen zum Thema Hund und halt ich daher für Unfug.
Ein "berechtigtes Interesse" kann dann bestehen, wenn du einen Listi aus einem TH übernimmst und damit die Kassen der Allgemeinheit entlastest - dann läge das Interesse zwar nicht bei dir, sondern bei den Finanziers des TH, aber das ist ja dann wurscht. Jedenfalls ist die Übernahme aus einem TH (im selben Bundesland) die einzige mir bekannte legale Möglichkeit.
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Ich denke man kann schon auch einen Listi aus einem anderen Bundesland holen bzw auch aus keinem Tierheim... man muss nur mehr papierkram erledigen
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Das würd ich vorher bei der Gemeinde anfragen. Aus einem anderen Bundesland vielleicht noch, aber von privat/aus Züchterhand... darauf würd ich mich nicht verlassen.
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Zitat
Ich denke man kann schon auch einen Listi aus einem anderen Bundesland holen bzw auch aus keinem Tierheim... man muss nur mehr papierkram erledigen
In rlp darf er auch nur aus rlp kommen. . Und ein berechtigtes interesse bekommt man i.d.r. wenn er vom tierschutz ist
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Dann wird es wohl ein Dogo Canario oder Argenition eben einer der in einem anderen Bundesland auf der liste steht...aus dem Tierheim kommt mir kein Hund rein evtl aus dem Tierschutz werde mich mal umsehen
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