ex- Lebensgefährtin nimmt hund mit

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    Nochmal: was in den Papieren steht, ist nur ein Indiz! Mal angenommen, jemand kauft für mich einen Hund, oder auch für uns beide. Wir kümmern uns gemeinsam um das Tier oder eben ich allein, wäre es dann ok zu behaupten, derjenige, der den Vertrag unterzeichnet hat, ist Eigentümer? Wir haben in Deutschland etwas, das nennt sich Abstraktionsprinzip, heisst, der schuldrechtliche Vertrag und das Eigentum sind unabhängig voneinander. Wenn ich etwa einen Kaufvertrag unterschreibe, der Hund aber noch beim Züchter bleibt, aus welchen Gründen auch immer, ist der Züchter nach wie vor Eigentümer. Drückt er den Hund eine Woche später seinem Nachbarn in die Hand, ist der Nachbar Eigentümer. Ich kann mir meinen schönen schriftlichen Kaufvertrag also einrahmen und übers Bett hängen, den Hund krieg ich aber nicht.


    Unterschlagung....kann schon sein, aber das bringt den Hund auch nicht zurück.


    Ich finde es allerdings echt sinnlos, hier die Feinheiten des Schuld-, Sachen- und Strafrechts zu diskutieren, am besten noch unter Berücksichtigung etwaiger beweisrechtlicher Problematiken. Fakt ist, dass der TS sich ein einer echt bescheidenen Lage befindet, in der einiges schiefgehen KANN, deshalb ist der Gang zum Anwalt absolut nötig. wie der TS ja auch schon erkannt hat.


    Da du dich wohl schon mit Recht ganz gut auskennst und du auch recht mit deiner Aussage hast, kann man dennoch den Verkauf des Hundes anfechten. Wenn die Freundin hier arglistig handelt könnte evtl. der Hund zurück bekommen werden :-).


    Bitte nicht böse verstehen und ich lass das Thema auch jetzt :'). Aber die Info wollte ich noch loswerden.

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    Wenn ich etwa einen Kaufvertrag unterschreibe, der Hund aber noch beim Züchter bleibt, aus welchen Gründen auch immer, ist der Züchter nach wie vor Eigentümer. Drückt er den Hund eine Woche später seinem Nachbarn in die Hand, ist der Nachbar Eigentümer. Ich kann mir meinen schönen schriftlichen Kaufvertrag also einrahmen und übers Bett hängen, den Hund krieg ich aber nicht.


    Interessant. Und die 1000€, die ich dem Züchter nachweislich gezahlt habe, sind irrelevant :???: .

  • Ich würde ja versuchen einen ganz anderen Weg zu gehen.


    Schleim dich ein, gib der Guten Recht und zeig dich versöhnlich. Kriech zu Kreuze etc. Auch wenn es noch so dämlich ist und schwer fällt. Denke aber nur so bekommst du deinen Hund wirklich wieder
    Wenn du ihn dann hast, kannst du die Gute immer noch in den A.... treten


    Noch etwas wegen dem Chip: ist der Hund auf deinen Namen bei Tasso registriert? Falls nicht, unbedingt nachholen. Falls ja, würde ich dort den Hund als vermißt melden.


    Steuerlich bei der Stadt ist der Hund angemeldet? Hoffentlich auch auf deinen Namen. Und Haftpflichtversicherung für den Hund vorhanden? Auf deinen Namen?

  • oha...ganz harter tobak hier.
    bei sowas frag ich mich immer,wie absolut nicht erwachsen manche menschen sein können.
    hier sind auf jeden falle auch alle daumen und pfoten gedrückt

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    Interessant. Und die 1000€, die ich dem Züchter nachweislich gezahlt habe, sind irrelevant :???: .


    Nicht undedingt.
    Lunasmama hat Recht, dass z.B. ein Kaufvertrag kein eindeutiger Beweis für die Eigentumsverhältnisse ist. Die Sache könnte ja in der Zwischenzeit den Eigentümer durch Übereignung gem. § 929 BGB gewechselt haben, sei es nun, dass die Sache verschenkt wurde, weiter verkauft wurde, etc., wobei das eigentlich irrelevant ist, da wie Lunasmama schon geschrieben hatte, das Abstraktionsprinzip gilt und das Verpflichtungsgeschäft (z.B. ein Kaufvertrag) unabhängig vom Verfügungsgeschäft (z.B. die Übereignung) ist. Deshalb kann z.B. auch die Übereignung und damit der Eigentumswechsel wirksam sein, selbst wenn z.B. der Kaufvertrag unwirksam ist.


    Die Frage ist dann aber auch wieder, inwieweit man das alles nachweisen kann. Meiner Meinung nach läge es eher an der Ex nachzuweisen, dass der Hund irgendwann in ihr Eigentum übergegangen ist, da der TS mit dem Kaufvertrag, etc. schonmal Indizen hat, die dafür sprechen, dass er Eigentümer ist. Sowie ich das verstanden habe, hat er sich auch hauptsächlich um den Hund gekümmert, was in meinen Augen wieder eher für ihn spräche.
    Aber zwischen Theorie und Praxis liegen oft Welten und in der Juristerei gibt es meist auch mehrere Ansichten zu einem Thema.

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    Interessant. Und die 1000€, die ich dem Züchter nachweislich gezahlt habe, sind irrelevant :???: .


    Naja es gibt in Deutschland das Trennungs- und Abstraktionprinzip. Das auszuführen würde denke ich zu weit führen.
    EDIT: ich sehe Steffi hat sich die Mühe gemacht :D


    Ich würde ehrlich gesagt auch von rechtlichen Tips absehen, der TE hat einen Anwalt kontaktiert und der sollte eigentlich wissen was man beachten sollte.
    Ich würde auch während sie arbeitet zu ihren Eltern fahren- wer weiß was sie da so erzählt hat?!

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    Meiner Meinung nach läge es eher an der Ex nachzuweisen, dass der Hund irgendwann in ihr Eigentum übergegangen ist, da der TS mit dem Kaufvertrag, etc. schonmal Indizen hat, die dafür sprechen, dass er Eigentümer ist.


    Das Problem ist allerdings, dass es eine gesetzliche Eigentumsvermutung gibt, die besagt, ich kann zunächst mal davon ausgehen, dass der Besitzer auch der Eigentümer ist. Logisch, aller andere würde das Leben ganz schön verkomplizieren. Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn Umstände dafür sprechen, dass sie im konkreten Fall nicht zutrifft und jemand anders Eigentümer ist. Solche Umstände könnten (müssen nicht) hier die Papiere sein. Je nach dem, was die Madame aber erzählt, wie sie zu dem Hund kam, kann man dem Käufer aber trotz der Papiere nicht einfach unterstellen, dass er Bescheid wusste. Ausserdem: was wenn sie die Papiere keinem zeigt? Der Käufer kommt ins Haus, sieht Hund, Napf und Körbchen, bezahlt und nimmt alles mit. In dem Fall greift die Eigentumsvermutung durch und es dürfte sehr sehr sehr schwer (man kann auch sagen: unmöglich) sein, da ne Bösgläubigkeit aus dem Hut zu zaubern.

  • heist alles eigentlich nur: Dumm gelaufen, wenn die den Hund verkauft!!!!


    Egal ob Nachweis vorhanden oder nicht vorhanden
    Wenn sie schnell ist verkauft sie und der arme hat 0!!!!! chance, den Hund wiederzubekommen




    Nach lesen und "belehren" lassen festgestellt und für sch... befunden!



    Richtig ?????




    Armes Rechtssystem, aber es ändern sich vielleicht doch mal die Dinge!

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    Armes Rechtssystem, aber es ändern sich vielleicht doch mal die Dinge!


    wieso das denn? Ein paar Überlegungen dazu, ob es wirklich so fies ist.


    Ausgangsgedanke: einer ist immer der Loser, richtig? Die Frage ist, wer sollte das sein, der ehemalige Eigentümer oder der Erwerber?


    Mal angenommen, jemand gibt seinen Hund zu einem Sitter und fährt in Urlaub. Sitter verkauft Hund, Käufer hat Hund seit 3 Wochen, alles läuft toll, Familie total verrückt nach dem Hund. Dann kommt der ehemalige Eigentümer und klärt alles auf. Ganz schön Scheisse für den neuen HH, wenn er den Hund wieder abgeben müsste oder? Ausserdem: es würde den kompletten Rechtsverkehr lähmen, wenn wir bei jeder Übereignung Nachweise vorlegen müssten, dass die Sache auch wirklich uns gehört. Deshalb sagt das Gesetz, wer eine Sache in den Händen hält, gilt als Eigentümer, wenn nicht die Umstände etwas anderes nahelegen. Auf irgendwas muss sich der Erwerber schließlich verlassen können, und wenn nix dafür spricht, dass der Veräußerer nicht der Eigentümer ist, soll der Erwerber auch nicht mit irgendwelchen Nachforschungen belastet werden.


    Der ehemalige Eigentümer ist zwar der Gearschte, ABER: so ganz unfair ist es auch wieder nicht. Irgendwer hat doch mal eingeworfen: kein gutgläubiger Erwerb von abhandengekommenen Sachen. Heisst: ich verliere mein Eigentum durch gutgläubigen Erwerb NUR DANN, wenn ich die Sache freiwillig aus der Hand gegeben habe, etwa durch Verleihen oder eben zu einem Sitter geben. Dadurch, dass ich die Sache aus der Hand gebe, geh ich nun mal das Risiko ein, dass der andere irgendwas Blödes damit macht, das Risiko setz ich selbst und bin damit weniger schutzwürdig als jemand, der in einer völlig "sauber" wirkenden Situation etwas kauft und mitnimmt.
    Demgegenüber stehen die Interessen des Neueigentümers hinten an, wenn die Sache mir OHNE mein ok weggenommen wurde, denn dann kann ich nix dafür, dass die Sache aus meiner Obhut entschwunden ist.


    Wie gesagt, einer ist immer der Gearschte. Unfair find ich die Rechtslage aber nicht, weil sie eben berücksichtigt, wer inwieweit zu dem Problem beigetragen hat.


    iiiihhhhh, ist das lang geworden.

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    oha...ganz harter tobak hier.
    bei sowas frag ich mich immer,wie absolut nicht erwachsen manche menschen sein können.
    hier sind auf jeden falle auch alle daumen und pfoten gedrückt



    Sowas kommt erschreckend oft vor. Wo Kinder fehlen, müssen die Tiere unter dem Trennungsfrust leiden.

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