ex- Lebensgefährtin nimmt hund mit

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    Demgegenüber stehen die Interessen des Neueigentümers hinten an, wenn die Sache mir OHNE mein ok weggenommen wurde, denn dann kann ich nix dafür, dass die Sache aus meiner Obhut entschwunden ist.


    Deine Ausführungen oben sind mir klar, bin nur noch darüber gestolpert. Wäre es in diesem Fall nicht so? Bzw. könnte der Hund nicht quasi als gestohlen gemeldet werden? :???: Oder ist das ausgeschlossen weil die Ex noch im Mietvertrag steht?

  • Wenn man etwas in Besitz hat( alsojederzeit Zugriff drauf hat), dann kann man es nicht stehlen, man kann es nur unterschlagen.
    Eine unterschlagene Sache kann von einem Dritten gutgläubig erworben werden, das ist das Hauptproblem.
    Wenn sie die Papiere nicht vorlegt, wie sollte ein Dritter dann wissen, ob der Hund unterschlagen wurde oder nicht?
    Sollte der Hund mit Papieren gekauft werden, würde ich den gutgläubigen Erwerb verneinen, heisst aber dann, man müsste auf Herausgabe klagen, das kann dauern! In der Zeit hat sich der Hund an die neue Familie gewöhnt etc.


    Es ist eigentlich ganz einfach: Anzeige wegen Unterschlagung, gleichzeitig einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Hundes, damit es schnell geht. Ich verstehe nicht, worauf man hier die ganze Zeit wartet. Ist der Hund erst Mal weg(also verkauft) wird es noch viel schwieriger bis unmöglich den Hund zurückzubekommen, vor allen Dingen, wenn man nicht weiß, wohin der Hund verkauft wurde.

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    Deine Ausführungen oben sind mir klar, bin nur noch darüber gestolpert. Wäre es in diesem Fall nicht so? Bzw. könnte der Hund nicht quasi als gestohlen gemeldet werden? :???: Oder ist das ausgeschlossen weil die Ex noch im Mietvertrag steht?


    Natürlich kann wegen des Diebstahls Anzeige erstattet werden. Ist natürlich nicht ganz zu einfach nachzuweisen, wie wenn sie keine Mitmieterin wäre, ausgeschlossen ist es aber auf keinen Fall. Nur wenn sie am Ende glaubhaft versichert, dass sie den Hund holen durfte, etwa, um mit Gassi zu gehen, während das Herrchen arbeitet...hm. Alles eine Frage der Beweisführung.

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    Wenn man etwas in Besitz hat( alsojederzeit Zugriff drauf hat), dann kann man es nicht stehlen, man kann es nur unterschlagen.
    Eine unterschlagene Sache kann von einem Dritten gutgläubig erworben werden, das ist das Hauptproblem.
    Wenn sie die Papiere nicht vorlegt, wie sollte ein Dritter dann wissen, ob der Hund unterschlagen wurde oder nicht?
    Sollte der Hund mit Papieren gekauft werden, würde ich den gutgläubigen Erwerb verneinen, heisst aber dann, man müsste auf Herausgabe klagen, das kann dauern! In der Zeit hat sich der Hund an die neue Familie gewöhnt etc.


    Es ist eigentlich ganz einfach: Anzeige wegen Unterschlagung, gleichzeitig einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Hundes, damit es schnell geht. Ich verstehe nicht, worauf man hier die ganze Zeit wartet. Ist der Hund erst Mal weg(also verkauft) wird es noch viel schwieriger bis unmöglich den Hund zurückzubekommen, vor allen Dingen, wenn man nicht weiß, wohin der Hund verkauft wurde.


    Ich versteh zwar auch nicht, warum man nicht sofort handelt, aber eine Anmerkung hätt ich dennoch: ganz so "einfach " ist es nicht. Man kriegt nicht automatisch ne einstweilige Verfügung, so manch ein Richter sagt da nö und verweist auf die normale Klage. Find ich jetzt nicht unbedingt super, weil ich der Meinung bin, es könnte zumindest vorab ein Veräußerungsverbot ausgesprochen werden, aber nun denn, es hängt halt alles vom Richter ab, davon, wie er die Lage sieht. Das kann man nur bis zu einem gewissen Punkt beeinflussen.

  • Zitat

    Ich versteh zwar auch nicht, warum man nicht sofort handelt, aber eine Anmerkung hätt ich dennoch: ganz so "einfach " ist es nicht. Man kriegt nicht automatisch ne einstweilige Verfügung, so manch ein Richter sagt da nö und verweist auf die normale Klage. Find ich jetzt nicht unbedingt super, weil ich der Meinung bin, es könnte zumindest vorab ein Veräußerungsverbot ausgesprochen werden, aber nun denn, es hängt halt alles vom Richter ab, davon, wie er die Lage sieht. Das kann man nur bis zu einem gewissen Punkt beeinflussen.


    Ich würde hier schon eine Dringlichkeit darin sehen, dass die Ex-Freundin den Hund verkaufen will. Hier muss schnell gehandelt werden, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren käme zu spät.
    Das ist aber aus meiner Sicht die Aufgabe des Anwaltes ggf auch mit dem Richter kurz zu sprechen um die Dringlichkeit zu unterstreichen.

  • Hallo Leute


    Sorry das ich miche rst jetzt melde...


    Wie ich Gestern leider erfahren musste, hat sie den hund nicht Verkauft, sondern verschenkt, leider habe ich auch keine anhaltspunkte wo der hund sich befinden könnte...trotzdem danke für eure hilfe und unterstützung..

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