ex- Lebensgefährtin nimmt hund mit
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ja bin verheiratet
wir haben uns aber vor der Anschaffung schon Gedanken darüber gemacht, was ist wenn...denn es ist rechtlich so, Dinge die mein Mann gekauft hat, kann er ohne mich zu fragen auch verkaufen.
das stimmt so nicht. Handelt es sich um eine Herrenunterhose, ok, aber beim Hund eher nicht
Deswegen haben habe ich mir schriftlich mit allem was dazu gehört nen Schreiben erstellt mit Passnummer/Chipnummer Ausweisnr usw. im Falle der Trennung, und das Schreiben liegt nicht mal bei uns daheim, sondern bei jemand anderen, das man das nciht abstreiten kann :)
Zum Fall hier zurück:
Ihr seid nicht verheiratet und wer hat den Hund angeschafft und bezahlt? der der im Kaufvertrag und weiteren sämtlichen Unterlagen drin steht ist Eigentümer dieser Sache (des Hundes in dem Fall).wie schon gesagt, die Papiere sind ein starkes Indiz für die Eigentumsverhältnisse, mehr aber auch nicht
Sollte Sie (Ex-freundin) ämlich den Hund "Weiterbringen" wollen, muss sie sich als Besitzer beweisen können, das sie der Besitzer ist, welches sie ja icht ist, weil die Unterlagen etwas anderes besagen und der arme zur zeit hundelose besitzer anhand der papiere ja beweisen kann, das er der besitzer ist, zumal es ja keine weiteren Dokumente gibt, die etwas anderes bestätigen können!!!
Dass sie Besitzer ist, ist offensichtlich, Besitzer ist nämlich derjenige, der die "Sache" in den Händen hält. Und nein, sie muss auch nicht "beweisen", dass sie Eigentümerin ist, wie kommst du denn darauf? Wenn du aufm Flohmarkt was kaufst, lässt du dir doch auch nicht irgendwelche Belege zeigen. Der Käufer bezahlt, nimmt das Tier mit und fertig. Je nachdem, was die Gute ihm erzählt, wieso sie nicht in den Papieren steht, ist er auch gutgläubig hinsichtlich des stillschweigend behaupteten Eigentums und wird selbst Eigentümer und kann den Hund auch behalten, wenn er später erfährt, wie es zu alledem kam.
Weil überall auch steht, das im Falle eines Wechsels (halter/Wohnung usw) du die papiere aj immer erneuern must!
Ich bin zwar kein Anwalt, aber mein Tipp ist nach wie vor definitiv die Behörden einschalten und auch Tasso, sollte er registriert sein, das nicht einfach eine Änderung vorgenommen werden kann!
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Wenn sie in deiner Abwesenheit ständig wieder in der Wohnung ist, vielleicht solltest du das Schloss austauschen?
Ich hoffe, die Sache geht gut für dich und den Hund aus!
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Wenn sie in deiner Abwesenheit ständig wieder in der Wohnung ist, vielleicht solltest du das Schloss austauschen?
Ich hoffe, die Sache geht gut für dich und den Hund aus!
An sich keine schlechte Idee, ausser, es sind noch ihre Sachen drin und/oder sie sind beide Mieter...Blöde Situation.
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Wie bereits gesagt, da sie im mietvertrag mit drinsteht darf ich ihr rechtlich den zugang zur wohnung nicht verweigern, ergo darf auch keine schlößer austauschen, und danke trampelvieh fürs Daumen und pfoten drücken
ich Hoffe das morgen endlich klarheit auffem tisch kommt, wie es nun weitergeht, bei der ungewissheit dreh ich langsam echt durch
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also ein bisschen Suchen hilft dann doch mal! habe ich gerade gefunden:
Zitat!:
Vereinbaren die Eheleute nichts anderes (zu den Möglichkeiten hierzu vgl. das Kapitel "Der Ehevertrag"), so beginnt mit der Heirat der gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft".
Zugewinngemeinschaft bedeutet zunächst, dass jeder der Eheleute grundsätzlich Alleininhaber seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Die beiden Vermögen ("Mein" und "Dein") bleiben also während der Ehe voneinander getrennt. Von Ausnahmen abgesehen kann jeder der Eheleute sein Vermögen allein verwalten, ohne den anderen um Erlaubnis für bestimmte Geschäfte fragen zu müssen. ■Bei Bankkonten (gleich ob Girokonto, Sparbuch, Wertpapierdepot usw. - auch solche Konten sind nichts anderes als Verträge mit der Bank -) ist es somit entscheidend, wer als Kontoinhaber bei der Bank geführt wird, wer also Vertragspartner der Bank geworden ist. Ist es einer der Eheleute allein, so ist auch nur er allein der Bank gegenüber berechtigt und (bei negativem Stand z.B. eines Girokontos) auch nur allein verpflichtet. Dabei ist es völlig gleichgültig, von wem das Geld auf einem Sparbuch oder das Geld für den Kauf zum Beispiel von Wertpapieren stammt: Ist z.B. er alleiniger Kontoinhaber, so ist auch nur er gegenüber der Bank berechtigt, selbst wenn auch sie auf das Konto eingezahlt hat. --------< EheZitat:
Da es für nichteheliche Lebensgemeinschaften - anders als für die Ehe – keine gesetzlichen Regelungen für den Fall der Trennung gibt, müssen auch beim gemeinsamen Erwerb von Gegenständen und Immobilien im Vorhinein entsprechende Vereinbarungen von den Lebenspartner für diesen Fall getroffen werden. So kann vereinbart werden, dass das gemeinsam Erworbene wieder zu verkaufen ist, oder einer die Sache behält und der andere dafür finanziell ausgeglichen wird. Beim Verkauf ist zu regeln, wie der Erlös geteilt werden soll. Behält einer den erworbenen Gegenstand, ist festzuhalten, welche Entschädigung der andere erhält. ----< nicht ehevielleicht hilft es ja...
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Auch wenn's jetzt blöd klingt - ich wäre definitiv heut Abend noch zu den Eltern gefahren.
Egal, ob sie die Frist einhält oder nicht.
Ich glaube, ich könnte gar nicht ruhig bleiben und würde alles versuchen.
Selbst wenn das für mich heißen würde, dass ich über meinen Schatten springen muss und mit ihr noch sachlich reden muss.Gesendet von meinem ST18i mit Tapatalk 2
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und zum Thema: Flohmarkt und Erzählen was die "Tussi" dann sagt:
Rechtlich gesehen ist sie nicht eigentümerin des Hundes/der Sache, da ja belegt werden kann (hoff) anhand vom Beleg vom züchter
Sollte sie dennoch verkaufen, ist es eben Unterschlagung...
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ich habe dir ne pn geschrieben, schau mal da rein
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und zum Thema: Flohmarkt und Erzählen was die "Tussi" dann sagt:
Rechtlich gesehen ist sie nicht eigentümerin des Hundes/der Sache, da ja belegt werden kann (hoff) anhand vom Beleg vom züchter
Sollte sie dennoch verkaufen, ist es eben Unterschlagung...
Nochmal: was in den Papieren steht, ist nur ein Indiz! Mal angenommen, jemand kauft für mich einen Hund, oder auch für uns beide. Wir kümmern uns gemeinsam um das Tier oder eben ich allein, wäre es dann ok zu behaupten, derjenige, der den Vertrag unterzeichnet hat, ist Eigentümer? Wir haben in Deutschland etwas, das nennt sich Abstraktionsprinzip, heisst, der schuldrechtliche Vertrag und das Eigentum sind unabhängig voneinander. Wenn ich etwa einen Kaufvertrag unterschreibe, der Hund aber noch beim Züchter bleibt, aus welchen Gründen auch immer, ist der Züchter nach wie vor Eigentümer. Drückt er den Hund eine Woche später seinem Nachbarn in die Hand, ist der Nachbar Eigentümer. Ich kann mir meinen schönen schriftlichen Kaufvertrag also einrahmen und übers Bett hängen, den Hund krieg ich aber nicht.
Unterschlagung....kann schon sein, aber das bringt den Hund auch nicht zurück.
Ich finde es allerdings echt sinnlos, hier die Feinheiten des Schuld-, Sachen- und Strafrechts zu diskutieren, am besten noch unter Berücksichtigung etwaiger beweisrechtlicher Problematiken. Fakt ist, dass der TS sich ein einer echt bescheidenen Lage befindet, in der einiges schiefgehen KANN, deshalb ist der Gang zum Anwalt absolut nötig. wie der TS ja auch schon erkannt hat.
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Wer sagt denn, dass sie den Hund mit den Papieren verkauft? Vielleicht landet da gaaaanz zufällig eine Tasse Kaffee drauf und sie sind unleserlich, sie landen im Müll etc.
Also Augen auf in den typischen Portalen wie Ebay-Kleinanzeigen, dhd.Und handel endlich! Zur Not kauf Dir einen kleinen Safe und pack die wichtigen Dokumente da rein, kopier Dir Rechnungen von Möbeln oder anderen großen Anschaffungen. Geh zum Anwalt!
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