Junghund von großem Hund gebissen
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Heute morgen wurde unsere Luna ( 5,5 Monate ) beim Spaziergang von einem erwachsenen Hund gebissen, Dabei hatte sie alles richtig gemacht, sich vorschtig genähert und auch sofort unterworfen. Schon bei der Begrüßung wurde es plötzlich lauter und unsere Luna jaulte plötzlich auf. Ich meinte noch: das machen die Hunde schon unter sich aus, als die andere HH fragte, ob das unter dem Auge denn schon war. Ich rief unsere kleine sofort zu mir und sah viel Blut und einen Biss direkt unter dem Auge. Die andere HH bekam auch einen Riesenschreck und versicherte sofort, dass sie eventuelle Tierarztkosten selbstverständlich sofort übernehmen würde.
Ich sofort nach Hause, noch einmal die Wunde angesehen, Tierarzt angerufen und sofort hin. Der Tierarzt sagte nach der ersten Untersuchung, dass die Wunde so tief ist, dass sie genäht werden muss. Nach dem ersten Teil der Betäubung untersuchte er noch einmal den Kopf um die Gegenstelle des Bisses zu sehen und stellte fest, dass der Oberkiefer bis auf den Knochen betroffen war. Danach kam der zweite Teil der Betäubung und er schickte uns nach Hause. Vorhin dann der Anruf, dass wir sie abholen können.
Jetzt liegt sie hier mit ihrer Tüte, die sie 10 Tage lang tragen darf.
Und jetzt kommt der Hammer: als ich gerade die andere HH anrief um ihr zu sagen, dass so weit alles in Ordnung ist, meinte sie unter anderem, dass sie morgen der Versicherung Bescheid geben will und ihr Mann sie darauf hingewiesen hat, dass ja wohl beide Hunde ohne Leine waren - die berühmte 50:50 Regelung.

Ich sagte ihr nur, dass sie bei der Versicherung dann auch gleich angeben kann, dass unsere erst 5,5 Monate ist und die Verhältnismäßigkei ja wohl nicht gegeben ist.
Wir gehen mal davon aus, dass alles gut wird.

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Ohje das ist ja doof gelaufen..
Wünsche der kleinen gute Besserung und auch, dass sie hoffentlich keinen allzu großen Schock davongetragen hat...Hoffe dass alle gut funktioniert mit der Versicherung..
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Das Alter ist egal!
Beide Hunde nicht angeleint und das besondere Risiko, weil Hunde sich unberechenbar verhalten, ist auch bei einem Junghund gegeben.
Außerdem bist Du auch selber schuld! Ich würde nie einen jungen Hund an einen fremden heranlassen, wenn ich nicht weiß, wie der drauf ist!
"Welpenschutz" gibt es nämlich nicht! -
Mit 5,5 Monaten ist dein Hund kein Welpe mehr, sondern ein Junghund.
Wenn Beide ohne Leine waren ist die 50:50 Regelung.Gute Besserung, der Kleinen.
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Zitat
Das Alter ist egal!
Beide Hunde nicht angeleint und das besondere Risiko, weil Hunde sich unberechenbar verhalten, ist auch bei einem Junghund gegeben.
Außerdem bist Du auch selber schuld! Ich würde nie einen jungen Hund an einen fremden heranlassen, wenn ich nicht weiß, wie der drauf ist!
"Welpenschutz" gibt es nämlich nicht!Genau so ist es! Aber hin wie her, wichtig ist, dass es der Kleinen bald besser geht und sie keine Schäden davongetragen hat, v.a. was das Verhalten zu anderen Hunden betrifft.
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Wenn du weißt, dass die Verhaeltnismaeßigkeit nicht gegeben ist, verstehe ich nicht, wie du sagen konntest, dass "die Hunde das schon unter sich ausmachen".
Ich kann mir gut vorstellen, dass die 50:50 Regelung hier Anwendung findet.Deinem Hund alles Gute!
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RÜBE wurde auch mal gebissen - von ner Entlebucher-Hündin. Beide waren ohne Leine. Sie hat ein Loch in der Größe (Tiefe) eines Eckzahns 5 mm unter dem linken Auge gehabt. Die andere Hundehalterin hat die TA-Kosten (Behandlung + Nachkontrolle = rd. 75,- Euro) komplett und ohne zu zögern übernommen
. Ob sie's über ihre Haftpflicht hat laufen lassen, weiß ich nicht.
Gibt es übrigens irgendwo einen rechtsverbindlichen Link zu der "50:50-Regel" wenn beide Hunde Off-line waren? Die halte ich nämlich für einen Mythos
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Die 50-50 Regelung ist mir auch neu.
Mein Hund hat auch einmal einen kleinen Dackel ( beide offline und außerorts ) "überfallen".
Zwar nicht gebissen, aber doch mit den Krallen am Bauch gekratzt, was tierärztlich versorgt werden musste.Das hat meine Versicherung anstandslos übernommen - natürlich abzüglich meines Selbstbehaltes.
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Wenn der Geschädigte an der Beißerei mitschuldig ist so hängt nach §254 BGB die Verpflichtung zum Schadenersatz davon ab, in wieweit der Schaden mehr von dem einen oder dem anderen verursacht wurde.
Bei einer Schadensersatzforderung wird z.B. berücksichtigt ob der Geschädigte seinen Hund unangeleint laufen ließ. In den meisten Fällen führt es zur Teilung des Verschuldens, da nicht eindeutig zu klären ist, wer die Beißerei begonnen hat.Zitat§ 254 Mitverschulden
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung. -
Ohje, gute Besserung :/
Unser Hund wurde auch von einem Schäferhund gebissen als er noch sehr jung war. Da war ein Gewichtsunterschied von mehr als 30kg.
Ich hoffe für euch, dass euer Hund ganz schnell wieder auf die Beine kommt und keine bleibenden Schäden davon trägt.
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