KEIN Hund ist im Dänemark Urlaub sicher!!
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Am allermeisten stört mich an diesem Gesetz, dass die Polizei die Tötung der Tiere vornehmen darf, ohne dass die Gerichtsverhandlung überhaupt begonnen hat.
Für mich ist das reine "Vernichtung von Beweismitteln"...
Was, ausser Genugtuung, bringt es mir als Hundebesitzer, wenn ich das Verfahren gewinne, der Hund aber schon längst tot ist? -
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Denkt bitte daran, dass die Mods schon einmal verwarnt haben und der Thread geschlossen wird, ohne weitere Warnung, wenn es wieder aus den Fugen gerät.
Ich glaube, wir sind alle aus dem Kindergartenalter raus. Oder habe ich einen Anlass überlesen, der die Ermahnung rechtfertigt?Was mich mal interessieren würde: Gibt es denn eigentlich Klagen der Halter der getöteten Hunde gegen Polizisten oder das Gesetz selbst? Es widerspricht ja den Regeln der Demokratie, die Judikative in Gänze auszuschalten. Merken die Dänen das nicht? Das Gesetz würde doch vor einem Verfassungsgericht scheitern, oder?
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Ob es Klagen explizit gegen die getöteten Hunde gibt, weiß ich nicht. Aber es gibt genügend Klagen gegen die Beschlagnahmung der Hunde. Da du aber nur eine Woche Zeit hast, der Polizei zu beweisen, dass Dein Hund nicht verboten ist, laufen die Gerichtsverfahren meist erst im Nachhinein. (also wenn der Hund bereits getötet wurde)
Warum die Polizei da einen "Sonderstatus" hat, verstehe ich auch nicht wirklich. -
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Ich glaube, wir sind alle aus dem Kindergartenalter raus. Oder habe ich einen Anlass überlesen, der die Ermahnung rechtfertigt?
Ich meinte damit den "Zwist" zwischen Elekti und Zossel -
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Ich meinte damit den "Zwist" zwischen Elekti und Zossel
Keine Angst, ich halte mich nun hier raus und geniesse stattdessen die wilde Nordseebrandung in Hvide Sande.Und schon bin ich weg.
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Zossel, solche Kommentare sind hier genauso unangebracht, wie Kommentare "wieso fahrt ihr nur.." im Urlaubsthread
Schnaudel - vielleicht könntest du ja dem Polizisten eine Mail schreiben und ihn explizit fragen? Dann hätten wir eventuell eine weitere Sicht der Dinge. Ich kann leider kein Dänisch, sonst würde ich es machen
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Schnaudel - vielleicht könntest du ja dem Polizisten eine Mail schreiben und ihn explizit fragen? Dann hätten wir eventuell eine weitere Sicht der Dinge. Ich kann leider kein Dänisch, sonst würde ich es machen
Gegenfrage: würdest Du wollen, dass Polizisten Wildfremden Auskunft zu einer Anzeige gegen Dich in der Öffentlichkeit geben? Das geht doch sehr weit in die Persönlichkeitsrechte hinein. (Ganz davon abgesehen, dass die Polizei ohne Vollmacht hoffentlich gar keine Auskunft geben würde). Aber da zu einem konkreten Sachverhalt nachzustochern widerstrebt mir irgendwie.
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Naja, Du hast doch selbst nach der Gegenseite gefragt, nach der anderen Sichtweise. Und da ist es doch das leichteste, mal ne Mail zu schreiben - wenn man denn wirklich Auskunft haben möchte.
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Naja, Du hast doch selbst nach der Gegenseite gefragt, nach der anderen Sichtweise. Und da ist es doch das leichteste, mal ne Mail zu schreiben - wenn man denn wirklich Auskunft haben möchte.
Lisa, lass gut sein
Ich würde mich nach niemandem bei der Polizei erkundigen, es sei denn, ich bin selbst involviert.
Das ist so gar nicht mein Ding. -
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Antwort von Mette Gjerskov, Spørgsmål 302 im Folketing
Mette Gjerskov hat ihre Antwort zur Frage 302 bzgl. des Hundegesetzes veröffentlicht:
Frage 302:
„Kann die Ministerin die Aussage bekräftigen, dass ein deutscher Tourist, der seinen Hund mit in die Ferien nimmt, nicht befürchten muss, dass sein Hund eingeschläfert wird?“Antwort:
Touristen sind Herzlich Willkommen in Dänemark - dies gilt auch, wenn sie ihren Hund dabei haben. Und die Touristen, die sich an das Hundegesetz halten, müssen nichts befürchten auch nicht das ihr Hund eingeschläfert wird.
Die sogenannten Verbotsordnung die am 01. Juli 2010 in Kraft getreten ist und den Besitz, so wie die Zucht von 13 näher bestimmten Rassen, sowie deren Mischlingen beinhaltet, verbietet die Rassen in Folge des Hundegesetzes §§1a-1b.
Das Verbot des Besitzes der Hunderassen bedeutet, dass es Privatpersonen verboten ist, hierunter auch Touristen, einen verbotenen Hund mitzubringen. Dies gilt auch für einen Ferienaufenthalt in Dänemark. Darüber hinaus ist es verboten die Hunde, die auf der Liste stehen, gewerbsmäßig in Dänemark einzuführen.
Hunde die von der Übergangsregelung betroffen sind (also Hunde der Rasse auf der Verbotsliste, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden - ausgenommen der Rassen Tosa Inu und Pit Bull Terrier oder Kreuzungen aus diesen) dürfen nach Dänemark mitgebracht werden, unter bestimmten Voraussetzungen. Z.b. dürfen sie nur an einer maximal 2 Meter langen Leine und nur mit Maulkorb ausgeführt werden dies gilt für alle Wege, Plätze usw. die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Gleichzeitig zur Verbotsordnung wurde ein Paragraf der „schweren Bissverletzung“ eingeführt, §6 des Hundegesetzes, Abs. 5. Diese Bestimmung enthält, dass die Polizei einen Hund einschläfern muss, wenn er einen anderen Hund oder einen Menschen anfällt oder verletzt.
Dies bedeutet, wenn ein Hund, der nach Dänemark in die Ferien mitgebracht wurde, einen Menschen oder anderen Hund beißt (verletzt) wird die Polizei - so wie auch bei dänischen Hunden - auf Grundlage einer konkreten Beurteilung eine Entscheidung treffen, ob es sich hierbei um einen Fall nach dem Paragrafen der „schweren Bissverletzung“ handelt. Gegen die Entscheidung der Polizei kann bei der Staatspolizei Klage erhoben werden.
Es wird angemerkt, dass das Gesetz in dieser Form im Jahre 2010 von der Partei Venstre, den Konservativen und der Partei DF eingeführt wurde.
Mette GjerskovOriginal Frage und Antwort:
http://www.ft.dk/samling/20121…422%2F1235007%2Findex.htmDie Kriterien für eine "schwere" Bissverletzung kennen wir ja inzwischen. So und dann denke man an die Fälle die dem §6 schwere Bissverletzung zum Opfer gefallen sind oder noch werden. An Thor (Schäfi) oder an Bogart oder an Anton oder an Cora usw. usw. usw.
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